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Invasive gebietsfremde Arten

Viele der in Europa vorkommenden invasiven Arten wurden absichtlich eingeführt, so etwa Bäume, Feldfrüchte, Zier- und Gartenpflanzen oder Haustiere. Andere Neuankömmlinge sind zufällig hier gelandet, als „blinde Passagiere“ in Luftfracht- und Schiffscontainern oder, wie im Falle von Krustentieren, auf einem Schiffsrumpf. Meist stellen diese Arten keine Bedrohung dar, bis sie in natürliche Lebensräume eindringen, in denen sie keine Konkurrenten oder Feinde vorfinden.

Unabhängig vom verwendeten Transportmittel steigt die Bedrohung durch invasive Arten infolge des Klimawandels, der Zunahme menschlicher Reiseaktivitäten und der Globalisierung des Handels. Der Jahrtausendstudie zur Bewertung der Ökosysteme (Millennium Ecosystem Assessment) zufolge gelten sie – neben Faktoren wie Lebensraumzerstörung, Klimawandel und Umweltverschmutzung – als eine der Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt.

Worin besteht das Problem?

Indigene Arten sind gegenüber heimischen Schädlingen bzw. Krankheiten resistent, besitzen jedoch oft keine natürliche Abwehr gegenüber „fremden“ Organismen, was sich katastrophal auf den Bestand auswirken kann. Zudem können sich Insekten oder andere Tiere, die in ihrem natürlichen Umfeld von Feinden unter Kontrolle gehalten werden, in einer neuen Umgebung, in der keine derartigen Kontroll- und Ausgleichsmechanismen bestehen, schnell vermehren und diese Umgebung überfordern.

Die verheerenden Folgen des Kaninchenbefalls in Australien oder der Einschleppung des amerikanischen Grauhörnchens in Europa sind allseits bekannt; es gibt jedoch zahlreiche weitere Beispiele: der Asiatische Marienkäfer etwa stellt eine tödliche Bedrohung für einheimische Marienkäfer und andere Insekten in Europa dar; Biberratten, Bisamratten und Nerze, die wegen ihrer Pelze aus Amerika eingeführt wurden, leben mittlerweile wild in Europa, beschädigen Kanäle und Hochwasserschutzsysteme und dezimieren einheimische Arten wie Wühlmäuse; der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica), der im 19. Jahrhundert von Ostasien als Zierpflanze nach Europa eingeführt wurde, schadet natürlich vorkommenden Pflanzen- und Insektenarten auf dem gesamten Kontinent; und es besteht weitgehend Übereinstimmung darin, dass der alarmierende Rückgang der weltweiten Bienenbestände zumindest teilweise auf die Verbreitung von Schädlingen wie der Varroa-Milbe sowie deren Folgen zurückzuführen sind.

Dem EU-finanzierten Forschungsprojekt zur Inventarisierung invasiver gebietsfremder Arten in Europa (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe – DAISIE) zufolge kommen in ländlichen Gebieten, Wasserstraßen und der maritimen Umwelt Europas mehr als 10.000 gebietsfremde Arten vor. Obwohl nicht alle diese Arten invasiv sind, wird geschätzt, dass bis zu 15% davon eine potenzielle Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. für die europäische Artenvielfalt darstellen. Seit 1950 hat sich pro Jahr im Schnitt mehr als eine Art angesiedelt – und bislang zeichnet sich kein Rückgang dieser Entwicklung ab.

Invasive Arten und menschliche Gesundheit

Invasive Arten können sich nicht nur äußerst schädlich auf Umwelt und ökologische Leistungen auswirken, sondern auch eine Bedrohung für Menschen darstellen. Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die über den Handel mit gebrauchten Autoreifen nach Europa gelangte, wird mit der Übertragung von über 20 humanpathogenen Erregern, wie Gelbfieber und Denguefieber, in Verbindung gebracht. Gebietsfremde Pflanzen wie Traubenkräuter (Ambrosia sp.) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) können Allergien, Hautreizungen und Verbrennungen hervorrufen. Invasive Arten sind ebenfalls an der Verbreitung von Viren wie dem Grippevirus und HIV beteiligt.

Finanzielle Kosten

Invasive gebietsfremde Arten können ihren neuen Wirtsländern erhebliche Kosten bereiten. So verwüstete die Holländische Ulmenkrankheit (Ulmensterben) – die durch einen eingeschleppten Pilz verursacht wird – Ulmenbestände in weiten Teilen Europas; und der vermutlich aus Nordamerika stammende Kiefernfadenwurm (Bursaphelenchus xylophilus) ist bis nach Portugal vorgedrungen, wo er schwere Schäden an bestimmten Kiefernarten verursacht. Das amerikanische Grauhörnchen – Träger des für rote Eichhörnchen verheerenden Paropaxvirus – verdrängt nicht nur das heimische rote Eichhörnchen in Italien und dem Vereinigten Königreich, sondern beschädigt ebenfalls Nadelbäume und reduziert deren Wert als Nutzholz.

Die Kosten für Europa im Zusammenhang mit der Kontrolle und Ausrottung invasiver gebietsfremder Arten sowie der Beseitigung der von ihnen verursachten Schäden werden auf mehr als 10 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Dabei sind die Kosten durch humanpathogene Erreger bzw. Ausbrüche von Tierkrankheiten noch nicht berücksichtigt.

Was wird unternommen?

Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (UN Convention on Biological Diversity – CBD) müssen die Vertragsstaaten „so weit wie möglich und sofern angebracht […] die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, verhindern, diese Arten kontrollieren oder beseitigen.“ Entsprechend lautet eines der 2010 von den CBD-Vertragsstaaten verabschiedeten Ziele: „Bis 2020 sind die invasiven gebietsfremden Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern.“

Das UN-Ziel fand auch Eingang in die EU-Biodiversitätsstrategie (EU biodiversity strategy). Um zur Erreichung dieses Ziels beizutragen, hat die EU eine neue Verordnung über die Prävention und Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten vereinbart (siehe EU-Rechtsrahmen Bezeichnung für Richtlinien und Gesetze in Europa, die in ihrer Gesamtheit den Verbraucher schützen sollen. weiter unten).

Aktivitäten

Im Juni 2011 gelangte das PLH-Gremium zu dem Schluss, dass in der EU „ein Risiko des weiteren Eindringens und Ansiedelns“ des für das Eichensterben verantwortlichen Schädlings Phytophthora ramorum bestehe und dass die jüngsten Ausbrüche – die allein in England und Wales geschätzt 1.900 Hektar bzw. 500.000 Bäume der Japanischen Lärche betrafen – eine „gravierende Veränderung“ der Epidemiologie Die Epidemiologie untersucht, wie oft und weshalb Krankheiten und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Gruppen von Menschen auftreten. Dies umfasst die Untersuchung von gesundheitsbezogenen Messgrößen (z.B. Exposition gegenüber Pestiziden oder Vitaminmangel) in einer Population und wie sich diese auf das Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung auswirken können.. von P. ramorum darstelle. Es wurde eine Reihe von Optionen vorgeschlagen, um die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Ausbreitung zu verringern.

Im März 2012 kam ein Gutachten im Hinblick auf das Risiko, das von der aus Südamerika stammenden Weißen und Gelben Kartoffelnematode (Globodera pallida & Globodera rostochiensis) für Nachtschattengewächse wie Kartoffeln und Tomaten ausgeht, zu dem Ergebnis, dass die bestehenden pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen wichtig sind, um dem Eindringen neuer virulenter Genotypen des Schadorganismus vorzubeugen.

Ebenfalls 2012 bewertete das PLH-Gremium eine vom spanischen Ministerium für Umwelt, ländliche und maritime Angelegenheiten erstellte Schadorganismus-Risikoanalyse für das spanische Staatsgebiet bezüglich der Apfelschnecke (Pomacea insularum). Bei den ursprünglich aus Südamerika stammenden Apfelschnecken handelt es sich um ernsthafte Schädlinge für den Reisanbau, die sich auch verheerend auf natürliche Feuchtgebiete auswirken können. Im Folgenden veröffentlichte das Gremium eine eingehende Bewertung im Hinblick auf die mögliche Ansiedlung der Apfelschnecken im EU-Gebiet, worauf im April 2014 eine Umweltverträglichkeitsprüfung Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen. zur Apfelschnecke folgte. Diese zeigte potenziell erhebliche negative Auswirkungen für die biologische Vielfalt, die Ökosystemfunktionen und Ökosystemleistungen Nutzen, den Menschen- oder Tierpopulationen aus einem Ökosystem ziehen, wie z.B. die Bereitstellung von Lebensmitteln, Kraftstoffen und natürlichen Arzneistoffen sowie die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. in den Feuchtgebieten Südeuropas auf.

In einem im April 2013 veröffentlichten Gutachten bewertete das Gremium verschiedene Maßnahmen zur Einschränkung bzw. Vorbeugung einer Ausbreitung der Tabak-Mottenschildlaus (Bemisia tabaci) innerhalb der EU. Bei der Tabak-Mottenschildlaus (auch Baumwoll-Weiße Fliege genannt) handelt es sich um einen ernsthaften Schädling, der sich von nahezu sämtlichen Gemüsepflanzen ernährt und weltweit als eine der schwersten Bedrohungen für den Gemüsebau gilt – hauptsächlich aufgrund der Vielzahl der von ihm übertragenen Viren.

Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW-Gremium) der EFSA veröffentlichte im März 2013 ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen. über das Risiko des Eindringens des Kleinen Beutenkäfers und der Tropilaelaps-Milben (Aethina tumida & Tropilaelaps spp.) in die EU, worin ebenfalls Möglichkeiten zur Risikominderung aufgezeigt und bewertet wurden. Optionen zur Risikoreduzierung, die eine hohe Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt. und technische Durchführbarkeit aufweisen, konnten für alle mit dem Risiko im Zusammenhang stehenden Einschleppungspfade ermittelt werden, mit Ausnahme der „unbeabsichtigten Einfuhr von Bienen“ und der „Ausbreitung der Schädlinge auf natürlichem Wege (Flug)“. Das Gremium stellte einen Bedarf an validierten schnellen Nachweismethoden für beide Schädlinge fest sowie die Notwendigkeit der Handhabung und Probennahme von eingeführten Bienen am angegebenen Bestimmungsort in einer insektensicheren Umgebung.

Rolle der EFSA

Das Gremium für Pflanzengesundheit (PLH) der EFSA nahm seine Tätigkeit im Sommer 2006 auf und bewertet auf Ersuchen der Europäischen Kommission das Risiko von Pflanzenschädlingen für die Pflanzengesundheit. Anhand dieser wissenschaftlichen Beratung erwägt die Europäische Kommission die Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. von Schädlingen in das EU-Verzeichnis schädlicher Organismen. Der erste Schritt dabei besteht in der Erstellung einer Schadorganismus- Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. bzw. der Evaluierung einer Schadorganismus-Risikobewertung, die von der Seite erstellt wurde, welche die Maßnahmen beantragt. Zur Harmonisierung und Erläuterung des diesbezüglichen Ansatzes hat das Gremium mehrere Leitliniendokumente veröffentlicht.

Im Januar 2010 vereinbarte das PLH-Gremium eine Reihe von Grundätzen zur Bewertung der von Schadorganismen ausgehenden Risiken für die Pflanzengesundheit (Guidance on a harmonised framework for pest risk assessment). Hierbei folgte man den Leitlinien für das Verfahren und die Kriterien, die vom PLH-Gremium verwendet werden, um von Dritten vorgelegte Schadorganismus-Risikobewertungen zu evaluieren (Evaluation of pest risk assessments). Die diesbezüglichen Dokumente haben oft unterschiedliche Formate und variieren in Bezug auf Methodik und Detaillierungsgrad, so dass besagte Leitlinien entwickelt wurden, um für Kohärenz und Klarheit zu sorgen.

Im Juni 2012 veröffentlichte das PLH-Gremium ein wichtiges Leitliniendokument für die Bewertung der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos der Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen in der Europäischen Union (Guidance on methodology for evaluation of the effectiveness of options for reducing the risk of introduction and spread of organisms harmful to plant health).

Neben den vorgenannten Dokumenten hat das PLH-Gremium auch eine Methodik für die Bewertung von Umweltrisiken durch Schadorganismen (Guidance on the environmental risk assessment of plant pests) veröffentlicht, die in die EU gelangen und sich dort ansiedeln könnten. Dieser neue Ansatz beinhaltet Methoden für die Bewertung der Auswirkungen auf Ökosysteme sowohl hinsichtlich der biologischen Vielfalt als auch der Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Das Modell kam erstmals bei der im April 2014 veröffentlichten Umweltverträglichkeitsprüfung der Apfelschnecke (Pomacea maculata) zur Anwendung.

EU-Rechtsrahmen

Invasive gebietsfremde Arten: 2014 billigte der Rat der Europäischen Union eine Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Vermeidung, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Auswirkungen der (beabsichtigten und unbeabsichtigten) Einschleppung und Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten auf die biologische Vielfalt, die damit verbundenen Ökosystemleistungen sowie sonstige Bereiche von wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang unterhält die Europäische Kommission eine offene Liste bedenklicher invasiver gebietsfremder Arten, die regelmäßig aktualisiert und überarbeitet wird. Die auf dieser Liste geführten Arten dürfen nicht absichtlich in das Gebiet der EU verbracht noch dort gehalten oder gezüchtet werden; sie dürfen nicht in die EU eingeführt, aus dieser ausgeführt oder innerhalb der EU transportiert werden, und sie dürfen auch nicht in der EU aufgezogen, vermarktet oder in die Umwelt freigesetzt werden.

Pflanzengesundheit: Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung von für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse schädlichen Organismen in die Europäische Union sowie deren Ausbreitung innerhalb der EU sind in Richtlinie 2000/29/EG des Rates festgelegt. Diese umfasst Listen mit Schadorganismen, die die Pflanzengesundheit in der EU bedrohen. Unter die Richtlinie fallen lebende Pflanzen und lebende Pflanzenteile wie Obst, Schnittblumen und Samen. Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzengesundheit. Die neuen Rechtsvorschriften werden sich stärker auf risikoreiche Warenbewegungen aus Drittländern und eine höhere Rückverfolgbarkeit Möglichkeit, den Weg eines Lebensmittels oder Inhaltsstoffs über alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs zurückzuverfolgen. von Pflanzgut konzentrieren. Durch die neuen Rechtsvorschriften werden ferner eine bessere Überwachung sowie Maßnahmen für eine frühzeitige Tilgung von Ausbrüchen neuer Schadorgansimen eingeführt. Außerdem enthält der Entwurf der neuen Pflanzenschutzregelung Elemente bezüglich der natürlichen Umwelt sowie der Auswirkungen von Schadorganismen auf einheimische Pflanzen, biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen.

Tiergesundheit: Um die Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers und der Tropilaelaps-Milbe durch die Einfuhr von lebenden Bienen in die EU zu verhindern, begann die Kommission 2003 mit der Umsetzung der Entscheidung 2003/881/EG über Tiergesundheitsbedingungen und -bescheinigungen für die Einfuhr von lebenden Bienen, Hummeln und Bienenerzeugnissen, die zur Verwendung in der Bienenzucht bestimmt sind. Diese Entscheidung wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 206/2010 aufgehoben, in der die Einfuhrvorschriften für lebende Bienenköniginnen, Hummelköniginnen und Hummelvölker aus kontrollierter Umgebung enthalten sind. Diese gestatten lediglich, Bienenköniginnen mit einer beschränkten Anzahl von Arbeiterbienen aus den in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 206/2010 aufgeführten Ländern (d.h. Ländern, deren Veterinärdienste zur Ausstellung von Bescheinigungen für die EU zugelassen sind) in die EU zu verbringen und legen zudem strenge Kontrollen bei der Einfuhr in die EU fest.