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Antragsverfahren

Viele Lebens- und Futtermittelprodukte – sogenannte regulierte Produkte – erfordern eine wissenschaftliche Bewertung ihrer Sicherheit, bevor Risikomanager sie für den EU-Markt zulassen können. Die EFSA führt solche Bewertungen durch, um die EU-Risikomanager bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Zu den regulierten Produkten gehören Stoffe, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden (wie Zusatzstoffe, Enzyme, Aromastoffe und Nährstoffquellen), Lebensmittelkontaktmaterialien sowie Pestizide, genetisch veränderte Organismen, lebensmittelbezogene Verfahren und Verarbeitungshilfsstoffe. Der Auftrag der EFSA im Bereich der regulierten Produkte umfasst auch die Bewertung der wissenschaftlichen Untermauerung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben.

Organisationen oder Unternehmen, die von regulierten Stoffen oder Produkten profitieren möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass diese Stoffe sicher sind oder, im Falle von gesundheitsbezogenen Angaben, dass diese wissenschaftlich fundiert sind.

Unter den folgenden Links finden Sie ausführlichere Informationen zu den allgemeinen und bereichsspezifischen Antragsverfahren für regulierte Produkte, Angaben und Verfahren sowie zu den damit verbundenen Transparenzaspekten.

Anträge pro Bereich

Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Aromastoffe, Raucharomen, Nährstoffquellen

GVO zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel und/oder zum Anbau

Anträge und Transparenz

Seit dem 27. März 2021 findet eine Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung in der Lebensmittelkette (Transparenzverordnung) Anwendung. Sie stärkt die EFSA dabei, ihre Aufgaben im Bereich der Risikobewertung unter Einhaltung höchster Transparenzstandards wahrzunehmen.

Die EFSA setzt sich dafür ein, dass Unternehmen und Antragsteller sämtliche Informationen und die Unterstützung erhalten, die sie für einen reibungslosen Übergang unter den neuen Rahmenbedingungen benötigen.

Als Teil des Umsetzungsprozesses hat die EFSA detaillierte Regelungen veröffentlicht, wie die in der Transparenzverordnung festgelegten neuen Regeln und Maßnahmen in der Praxis funktionieren.

Elektronische Einreichung von Anträgen für regulierte Produkte mittels Online-Software (Einreichung vor dem 27. März 2021)

Entscheidung des Geschäftsführenden Direktors über die elektronische Einreichung von Anträgen für regulierte Produkte während der COVID-19-Pandemie