Abwehrbereitschaft und Reaktion auf Lebensmittelvorfälle

Die EU gehört zu den Regionen mit den weltweit höchsten Standards für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zum Schutz von Verbrauchern, Tieren, Pflanzen und der Umwelt. Dennoch werden jedes Jahr Vorfälle im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit gemeldet, wenn Erzeugnisse oder Inhaltsstoffe in Lebens- und Futtermitteln diese Standards nicht erfüllen und ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellen können. Vorfälle wie diese sind mitunter das Ergebnis von Lebensmittelbetrug, unzureichenden Kontrollen oder schlichtweg Unfällen oder schwer zu kontrollierenden Naturereignissen.

Die EU verfügt über ein robustes System, das es ermöglicht, Vorfälle im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit zu melden, abzuwehren und darauf zu reagieren. Das System wird auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und mit Unterstützung der EFSA koordiniert.

Aktuelles

Die EFSA hat ein Video veröffentlicht, das die Nutzung von Daten aus der Gesamtgenomsequenzierung (WGS) zur Bekämpfung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche veranschaulicht. Durch die Analyse der Genomprofile von Bakterien aus Lebensmitteln und infizierten Personen können Wissenschaftler bewerten, ob nationale Vorfälle länderübergreifende Ausbrüche bedeuten könnten, und so die Lebensmittelsicherheit und die öffentliche Gesundheit in der gesamten EU verbessern.

Meilensteine

  1. 2023

    April

    Die EFSA aktualisiert ihre Leitlinien für die Krisenkommunikation auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen und der sich weiterentwickelnden bewährten Kommunikationsverfahren.

  2. 2021

    November

  3. 2019

    Wissenschaftler der EFSA führen ein neues Instrument zur Bewertung der Risiken ein, die von chemischen  Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab in Lebensmitteln für die öffentliche Gesundheit ausgehen und die über das RASFF gemeldet werden.

  4. Februar

  5. 2013

    Die EFSA erhält von der Europäischen Kommission den Auftrag, gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten länderübergreifende lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche zu bewerten.

  6. 2011

    Nach schwerwiegenden Ausbrüchen von Shiga-Toxin-produzierenden E. coli aktualisiert die EFSA ihre Krisenverfahren und führt jährliche Schulungsprogramme für die Krisenvorsorge durch.

  7. 2009

    Die ersten Dringlichkeitsverfahren der EFSA werden veröffentlicht.

  8. 2008

    Dezember

  9. September

Rolle der EFSA

Die EFSA übernimmt bei der Abwehrbereitschaft im Zusammenhang mit Vorfällen oder Krisen im Bereich Lebens- oder Futtermittelsicherheit und der Reaktion darauf eine wichtige Funktion. Abwehrbereitschaft bedeutet die Entwicklung, Erprobung und Aufrechterhaltung von Strukturen, Verfahren und Mechanismen für Sofortreaktionen bei Vorfällen oder in Krisensituationen. Der Begriff „Reaktion“ umfasst alle wissenschaftlichen Tätigkeiten und Kommunikationsmaßnahmen, die bei einem Vorfall oder einer Krise im Bereich Lebensmittelsicherheit erforderlich sind.

Abwehrbereitschaft

Die EFSA hat Verfahren für die Beantwortung dringender Beratungsersuchen entwickelt, die Orientierungshilfe bei der Ermittlung von Notfällen bieten, Reaktionsstufen festlegen, erläutern, wie die Strukturen für dringende Beratung aktiviert werden, welche Schritte zu befolgen sind, wer die Akteure sind und welche Aufgaben sie wahrnehmen. Diese Verfahren werden alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, damit den Erfahrungen Rechnung getragen wird, die bei der Steuerung von Sofortreaktionen und in einschlägigen Schulungen gewonnen wurden. Jedes Jahr findet mindestens eine Schulung statt, bei der Vorfälle oder Krisensituationen simuliert werden und an der die Europäische Kommission, die EFSA und nationale Behörden teilnehmen.

Reaktion

Die meisten Vorfälle im Bereich Lebensmittelsicherheit in der EU werden auf nationaler Ebene von den lokalen Behörden für Lebensmittelsicherheit behandelt. Kommt es in mehreren Ländern zu einem Vorfall oder einer Krise, kann die EFSA auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder einer nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit eingebunden werden.

Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren spielt die EFSA eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Vorsorge und Reaktion der EU auf Gesundheitskrisen. Die EFSA trägt zu gemeinsamen Risikobewertungen (JRA) bei, indem sie wissenschaftliche Expertise und evidenzbasierte Analysen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Zoonosen zur Verfügung stellt, die eine grenzüberschreitende Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen für die öffentliche Gesundheit darstellen können.

In den letzten Jahren hat sich die Gesamtgenomsequenzierung als leistungsstarkes Instrument zur Erkennung und Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche erwiesen.

Ein Vorfall, der eine rasche Reaktion erfordert, tritt in der Regel dann auf, wenn das potenzielle Risiko, das von Lebens- und Futtermitteln ausgeht, bei Verbrauchern, Landwirten oder anderen Interessengruppen, die ein direktes Interesse an der Herstellung, Lieferung oder Verwendung von Lebensmitteln haben, weit verbreitete Bedenken hervorgerufen hat oder wahrscheinlich hervorrufen wird und die genaue Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art des Risikos nicht sofort ersichtlich ist oder die Auswirkungen möglicherweise groß sind. Eine rasche Reaktion kann auch erforderlich sein, wenn ein Problem mit einem hohen Maß an tatsächlichem oder potenziellem Medieninteresse oder öffentlichen Bedenken verbunden ist und der Ruf der EFSA gefährdet sein könnte. Aus Zeitgründen beinhaltet die wissenschaftliche Bewertung, die die EFSA in solchen Fällen zur Verfügung stellt, nicht immer eine vollständige Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung.

Im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Ereignissen, die mehrere Länder betreffen, stellt die EFSA der Europäischen Kommission eine eingehende Analyse der Daten zu kontaminierten Lebensmitteln zur Verfügung, einschließlich analytischer Daten sowie Daten zur Rückverfolgung und zum Rückversand.

Ein lebensmittelbedingter Ausbruch, der mehrere Länder betrifft, ist ein Vorfall, bei dem zwei oder mehr Menschen aus mindestens zwei EU-Ländern nach dem Verzehr desselben kontaminierten Lebensmittels an der gleichen Krankheit oder Infektion erkranken. In diesem Fall kann die Europäische Kommission oder das ECDC die EFSA ersuchen, gemeinsam mit dem ECDC eine gemeinsame Bewertung vorzunehmen. Die Bewertung dieser Ereignisse, die von der EFSA in Zusammenarbeit mit dem ECDC durchgeführt wird, führt zu zwei Arten von Ergebnissen: einer gemeinsamen schnellen Ausbruchsanalyse (ROA) und/oder einer gemeinsamen Meldungszusammenfassung (JNS).

Eine ROA wird erstellt, wenn die Notwendigkeit besteht, die Öffentlichkeit über ein Ereignis zu informieren. Sie stellt eine eingehende Analyse der im Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) verfügbaren Informationen zur Verfügung und identifiziert das kontaminierte Lebensmittel, seinen Ursprung und den Kontaminationspunkt entlang der Lebensmittelproduktionslinie. Sie wird von Risikomanagern verwendet, um die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu ermitteln, die das Risiko des Auftretens neuer Infektionsfälle mindern sollen.

Die EFSA und das ECDC konsultieren die betreffenden Mitgliedstaaten, wenn weitere Informationen benötigt werden. Die ROA wird an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission weitergegeben und auf den Websites der EFSA und des ECDC öffentlich zugänglich gemacht.

Ein JNS ist ein Arbeitsdokument, das erstellt wird, wenn Risikomanager schnell über ein Ereignis informiert werden müssen, um nationale Untersuchungen zu unterstützen. Es stellt eine Zusammenfassung der Informationen über das kontaminierte Lebensmittel, eine Beschreibung seiner Rückverfolgbarkeit Möglichkeit, den Weg eines Lebensmittels oder Inhaltsstoffs über alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs zurückzuverfolgen (wo es hergestellt und vertrieben wurde) und der durchgeführten Kontrollmaßnahmen zur Verfügung. Ein JNS stützt sich auf die Daten und Informationen, die bereits von den Mitgliedstaaten im RASFF ausgetauscht wurden. Sie werden nur über spezielle Plattformen an die benannten zuständigen Behörden, die EURLs und die nationalen Referenzlaboratorien (NRLs) der beteiligten Länder sowie an die Europäische Kommission weitergegeben.

Bei Vorfällen oder Krisen unterstützt die EFSA die Koordinierung und das Management der „Krisenkommunikation“ mit ihren Partnern in der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. Das Expertennetzwerk für Kommunikation der EFSA hat Verfahren und Instrumente entwickelt, die in solchen Situationen zum Einsatz kommen.

EU-Rechtsrahmen

Im Vertrag von Lissabon wurde die Europäische Kommission aufgefordert, die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes und der Verbesserung der menschlichen Gesundheit, einschließlich der Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gefahren, zu unterstützen, zu koordinieren oder zu ergänzen.

Im Jahr 2002 wurden mit dem allgemeinen Lebensmittelrecht – der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 – das EU-System für Lebensmittelsicherheit und die EFSA geschaffen und gleichzeitig das System für das Krisenmanagement im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit eingeführt. In Artikel 50 der Verordnung wird auf das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) Bezug genommen, und in den Artikeln 53 und 54 sind die Verfahren für Sofortmaßnahmen festgelegt. Artikel 55 schreibt einen allgemeinen Krisenmanagementplan vor, der von der Kommission erstmals durch den Beschluss 2004/478/EWG umgesetzt und kürzlich durch den Beschluss (EU) 2019/300 aktualisiert wurde, um den Erfahrungen Rechnung zu tragen, die in den dazwischenliegenden Jahren bei der Bewältigung von Lebensmittelvorfällen und ‑krisen gewonnen wurden. Die Verordnung (EU) 2017/625 enthält darüber hinaus Bestimmungen für amtliche Kontrollen im Falle einer Lebensmittelkrise, einschließlich der Erstellung von Notfallplänen auf nationaler Ebene.

Sofortige Reaktion

Ein Vorfall im Bereich Lebens- oder Futtermittelsicherheit auf europäischer Ebene wird als dringlich behandelt, wenn zwei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Es besteht ein hohes Risiko für die öffentliche Gesundheit (schwere Erkrankung oder Tod).
  • Der Vorfall hat ein großes Ausmaß oder wird voraussichtlich ein großes Ausmaß annehmen (die Zahl der betroffenen Produkte, Länder oder Personen ist hoch).
  • Der Vorfall ist tatsächlich oder vermutlich infolge einer terroristischen Handlung eingetreten.
  • Es besteht ein großes oder potenziell großes Medieninteresse oder öffentliches Interesse (einschließlich wahrgenommener Risiken).
  • Schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, z. B. Säuglinge oder ältere Menschen, sind unverhältnismäßig stark betroffen oder werden wahrscheinlich unverhältnismäßig stark betroffen sein.
  • Die Ursache des Problems ist unbekannt oder schwer zu ermitteln.
  • Der Vorfall kann schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts haben.
  • Zwischen den Mitgliedstaaten besteht Uneinigkeit über Maßnahmen.
  • Es besteht eine Gefahr für den institutionellen Ruf.

Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF)

Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ist ein wichtiges Instrument, das den Informationsfluss gewährleistet und eine rasche Reaktion ermöglicht, wenn in der Lebensmittelkette Risiken für die öffentliche Gesundheit festgestellt werden.

Das RASFF wurde im Jahr 1979 errichtet. Es ermöglicht einen effizienten Informationsaustausch zwischen seinen Mitgliedern – den nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, der EFSA, der ESA (EFTA-Überwachungsbehörde), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Der Dienst ist rund um die Uhr verfügbar, damit gewährleistet ist, dass dringende Mitteilungen versandt, entgegengenommen und kollektiv und effizient beantwortet werden. Mithilfe des RASFF wurden viele Risiken für die Lebensmittelsicherheit abgewehrt, bevor sie den europäischen Verbrauchern schaden konnten.

Wichtige Informationen, die über das RASFF ausgetauscht werden, können dazu führen, dass Produkte vom Markt zurückgenommen werden. Als robustes System, das im Laufe der Jahre gereift ist, zeigt das RASFF nach wie vor seinen Wert für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in der EU und darüber hinaus.

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