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EFSA veröffentlicht fünfte Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“

Am 30. Juni 2011 schloss das NDA-Gremium[1] der EFSA die Bewertung aller bis zu diesem Datum fälligen gesundheitsbezogenen Angaben zu „allgemeinen Funktionen“[2] ab. Mit der Veröffentlichung dieser fünften Reihe von wissenschaftlichen Gutachten fügt die EFSA den bisher veröffentlichten Gutachten zu 2 187 gesundheitsbezogenen Angaben weitere 536 Angaben hinzu. Die Gutachten zu den verbleibenden 35 gesundheitsbezogenen Angaben werden im Juli 2011 veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Empfehlungen der EFSA werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dann über die mögliche Zulassung der beantragten gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel entscheiden.

Die EFSA arbeitet eng mit der Europäischen Kommission zusammen und steht bereit, um erforderlichenfalls weitere Unterstützung bei der Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“ zu leisten.

In dieser jüngsten Reihe von 536 gesundheitsbezogenen Angaben wurden die folgenden Zusammenhänge positiv bewertet: zwischen bestimmten Ballaststoffen und dem Blut-Cholesterin-Spiegel, Getreideballaststoffen und Darmfunktion, Kohlenhydrat-Elektrolyt-Getränken und Ausdauerleistung, niedrigem Natriumspiegel und Blutdruck, Ballaststoffen und verringertem Anstieg des Blutzuckerspiegels nach dem Essen, Melatonin und Schlafeintritt sowie sehr kalorienarmer Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen. und Körpergewicht.

Andere gesundheitsbezogene Angaben in dieser Reihe wurden negativ bewertet, weil die Sachverständigen des NDA-Gremiums zu dem Schluss gelangten, dass die Angaben nicht spezifisch genug waren, wie z. B. Angaben über „Frauengesundheit“ oder „geistige Energie“, bzw. sich auf Lebensmittelkategorien bezogen, die als zu breit erachtet wurden, um mit spezifischen Wirkungen in Zusammenhang gebracht zu werden, wie etwa „Obst und Gemüse“ oder „Milchprodukte“. Wieder andere Angaben wurden negativ bewertet, weil sie nicht durch einschlägige Studien an Menschen belegt wurden. Derartige Studien sind entscheidend für die Feststellung einer Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem betreffenden Lebensmittel oder Stoff und der behaupteten vorteilhaften gesundheitlichen Wirkung.

Auf die im Juni veröffentlichten Gutachten wird im Juli 2011 eine sechste Reihe von Bewertungen zu 35 gesundheitsbezogenen Angaben folgen.

Notes to editors

Die Europäische Kommission übermittelte der EFSA zwischen Juli 2008 und März 2010 insgesamt 4 637 beantragte gesundheitsbezogene Angaben und ersuchte die EFSA, 2 758 dieser Angaben bis Juni 2011 zu bewerten. Die Anträge für 331 gesundheitsbezogene Angaben wurden zurückgezogen, und 1 548 Angaben zu „pflanzlichen Stoffen“ wurden von der Kommission zurückgestellt, bis feststeht, wie damit zu verfahren ist.

Zeitplan der Veröffentlichung von EFSA-Gutachten in diesem Bereich:

  • 1. Oktober 2009, 521 gesundheitsbezogene Angaben in 94 Gutachten
  • 25. Februar 2010, 416 gesundheitsbezogene Angaben in 31 Gutachten
  • 19. Oktober 2010, 808 gesundheitsbezogene Angaben in 75 Gutachten
  • 8. April 2011, 442 gesundheitsbezogene Angaben in 63 Gutachten
  • 30. Juni 2011, 536 gesundheitsbezogene Angaben in 73 Gutachten
  • Juli 2011, 35 gesundheitsbezogene Angaben in 5 Gutachten

[1] EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien.
[2] Angaben zu „allgemeinen Funktionen“ nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel beziehen sich auf: die Bedeutung eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen, psychische oder Verhaltensfunktionen, schlank machende, gewichtskontrollierende oder das Hungergefühl reduzierende Eigenschaften sowie für ein verstärktes Sättigungsgefühl oder eine verringerte Energieaufnahme durch den Verzehr eines Lebensmittels. Angaben über die Entwicklung bzw. Gesundheit von Kindern oder die Verringerung eines Krankheitsrisikos zählen nicht zu diesen Angaben.

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