Gremium für Pflanzengesundheit der EFSA beurteilt US-Studie über Zitruskrebs
Im Sommer 2006 hat das neue PLH-Gremium (Gremium für Pflanzengesundheit) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seine Arbeit aufgenommen. Auf Anfrage der Europäischen Kommission beurteilte es eine aktuelle Studie über Zitruskrebs, die von dem Kontrolldienst für Tier- und Pflanzengesundheit des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums, APHIS (Animal and Plant Health Inspection Services) veröffentlicht wurde. Zitruskrebs ist eine Pflanzenerkrankung mit wirtschaftlich bedeutenden Folgen, die in Europa derzeit nicht vorkommt.
Das Gremium wurde um ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen zu dieser Studie ersucht, insbesondere in Hinblick auf deren Schlussfolgerung, dass Zitruskrebs sich wahrscheinlich nicht über Zitrusfrüchte verbreitet, die keine Anzeichen der Krankheit aufweisen. Das PLH-Gremium kam zu dem Schluss, dass die Hauptargumente der Studie sowie deren Schlussfolgerungen nicht wissenschaftlich schlüssig belegt wurden.
Zitruskrebs ist eine Krankheit, die bei Zitronenbäumen auftritt und die von dem Bakterium Xathomonas axonopodis pv. citri (Xac) verursacht wird. Früchte, die von Xac befallenen sind, sind häufig aufgrund ihrer Läsionen qualitativ nicht für den Verkauf geeignet. Allerdings stellen die betroffenen Früchte keine Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen für die Lebensmittelsicherheit dar; ihr Verzehr ist weder für Mensch noch Tier schädlich.
Zitruskrebs kommt in vielen Zitronenanbauregionen vor und hat sich in den letzten Jahren auch in Florida ausgebreitet. Die Ausrottung von Xac hat sich als schwierig erwiesen. Verschiedene Kontrollmethoden, einschließlich des Sprühens von Kupferverbindungen, müssen kombiniert angewendet werden um den von Xac verursachten Schaden einzudämmen. Aus diesen Gründen wird Xac in vielen Ländern einschließlich der USA und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) als Quarantäneorganismus betrachtet, für den Handelsbeschränkungen gelten.
Laut der APHIS-Studie sind fünf Gegebenheiten erforderlich, um Xac in ein krankheitsfreies Gebiet durch importierte Früchte einzuschleppen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass Früchte ohne sichtbare Anzeichen von Zitruskrebs, selbst wenn sie in kontaminierten Gebieten geerntet wurden, die Krankheit weiterverbreiten.
Im Anschluss an eine gründliche Auswertung der Studie stimmt das PLH-Gremium mit der in der APHIS-Studie eingesetzten Analysemethode überein, kommt jedoch zu dem Schluss, dass die vorgebrachten Hauptargumente keine ausreichende wissenschaftliche Begründung dafür liefern, um die aktuell geltenden Pflanzenschutzmaßnahmen erneut zu überdenken .
Den vollständigen Wortlaut des Gutachtens finden Sie auf der Website der EFSA unter: http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/349.htm
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