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Die EFSA und COVID-19

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) arbeitete mit dem ECDC an der Bewertung der mit dem Coronavirus verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit Tieren, insbesondere Zuchtnerzen, da diese die größte Wahrscheinlichkeit haben, sich zu infizieren und SARS-CoV-2 auf Tiere und Menschen zu übertragen. Die ersten Bewertungen von Nerzen wurden durchgeführt, nachdem aus Dänemark Fälle bei Menschen gemeldet worden waren, die sich mit SARS-CoV-2-Varianten bei genannten Tieren infiziert hatten. In der Folge wurde das Virus in mehreren Ländern der EU bzw. des EWR in Nerzzuchtbetrieben festgestellt.

Zu Beginn der COVID-19- Pandemie Epidemie, die sich großflächig ausbreitet und eine Region, einen Kontinent oder die ganze Welt betrifft. überwachte die EFSA die wissenschaftliche Literatur zur möglichen Rolle von Lebensmitteln bei der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 (Virus, das COVID-19) auf Menschen sehr aufmerksam. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Lebensmittel eine Quelle oder ein Übertragungsweg von SARS-CoV-2 sind.

Aktuelles

Februar 2023 – In ihrer jüngsten wissenschaftlichen Bewertung empfiehlt die EFSA, dass der geeignetste Ansatz zur Überwachung von Zuchtnerzen darin besteht, Krankheitsausbrüche von SARS-CoV-2 zu bestätigen, sobald ein Verdacht auf Präsenz des Virus entsteht, und anschließend die Entwicklung des Virus zu überwachen. Die EFSA empfiehlt in Zusammenarbeit mit dem ECDC die konsequente Ergreifung von Präventions-, Eindämmungs- und Biosicherheitsmaßnahmen in Nerzzuchtbetrieben, einschließlich systematischer und häufiger Tests von Menschen, die Zugang zu ihnen haben, sowie die Sicherstellung der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. Eine besondere, geregelte Überwachung von Heimtieren oder Wildtieren in der EU wird nicht empfohlen, weil das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2-Infektionen durch diese Tiere sehr gering ist.

Meilensteine

  1. 2021

    Februar

    In einem von der EFSA und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erstellten Bericht wird empfohlen, die Früherkennung von SARS-CoV-2 bei der Überwachung von Aktivitäten in Nerzzuchtbetrieben in der Europäischen Union als vorrangiges Ziel zu verfolgen. In dem Bericht werden Möglichkeiten für Überwachungsstrategien vorgeschlagen, die zur Prävention der Krankheit und zur Eindämmung ihrer Ausbreitung beitragen. 

    Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass alle Nerzzuchtbetriebe als durch SARS-CoV-2 gefährdet angesehen werden sollten und dass die Überwachung neben der passiven Überwachung durch Züchter und Tierärzte auch aktive Maßnahmen wie Tests bei Tieren und Mitarbeitern umfassen sollte.

  2. 2020

    November

    Die Sachverständigen der EFSA für Tiergesundheit leisten einen Beitrag zu einer  Schnellbewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit, die sich aus den neuen SARS-CoV-2-Varianten bei Nerzen ergeben. Die Bewertung umfasst eine Reihe von Empfehlungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

SARS-CoV-2 bei Tieren

Der von der EFSA in Zusammenarbeit mit dem ECDC erstellte wissenschaftliche Bericht vom Januar 2021 über die „Überwachung von SARS-CoV-2-Infektionen bei Mardern“ sowie die schnelle Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. des ECDC vom November 2020 bilden die Grundlage für die derzeitigen Überwachungsmaßnahmen in der EU für Nerze, andere Tiere der Familie Mustelidae (Marder) und Marderhunde (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2021/788 der Kommission).

Die epidemiologische Situation von SARS-CoV-2 bei Menschen und Tieren entwickelt sich kontinuierlich weiter, und kürzlich sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Menschen und Tieren verfügbar geworden. Im Jahre 2023 veröffentlichte die EFSA in Zusammenarbeit mit dem ECDC ein wissenschaftliches Gutachten über die Anfälligkeit verschiedener Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. für SARS-CoV-2, das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie Überwachungs-, Präventions- und Eindämmungsstrategien. Die Ergebnisse unterstützten Risikomanager bei der Berichtigung und Anpassung des Überwachungssystems in der EU für Zuchtnerzen und andere relevante Tierarten.

Unter den Nutztieren haben amerikanische Nerze (Mustela vision) die höchste Wahrscheinlichkeit, sich von Menschen oder Tieren zu infizieren und SARS-CoV-2 weiter zu übertragen. Da Menschen als die wichtigste Quelle für die Einschleppung von SARS-CoV-2 in Nerzzuchtbetriebe gelten, empfiehlt die EFSA systematische häufige Tests von Personal und Besuchern, die Besuchsbeschränkung, die konsequente Verwendung persönlicher Schutzausrüstung sowie die Biosicherheit in Zuchtbetrieben. Sobald SARS-CoV-2 in einen Nerzzuchtbetrieb eingeführt wurde, breitet er sich effizient vom Tier auf das Tier aus, was zu einer extensiven Viruszirkulation und der Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. einer Übertragung auf Menschen, die mit dem Nerz in Berührung kommen, führt. Die extensive Verbreitung von SARS-CoV-2 auf dem Seuchenbetrieb kann die Anpassung des Virus vorantreiben.

Derzeit besteht der am besten geeignete Ansatz für die Überwachung der Zuchtnerze darin, Ausbrüche von SARS-CoV-2 zu bestätigen, sobald der Verdacht auf das Virus entsteht, tote oder klinisch erkrankte Tiere im Falle einer erhöhten Tiermortalität oder -morbidität oder positives Zuchtbetriebspersonal zu testen und anschließend die genomische Entwicklung der Virusvarianten zu überwachen.

Die Übertragung von SARS-CoV-2 vom Menschen auf und zwischen Heimtieren (Katzen, Frettchen [Mustela putorius furo] und am stärksten bedrohte Hamsterarten) wird als nicht oder nur wenig wahrscheinlich angesehen, die Viruszirkulation in der allgemeinen Population zu beeinflussen. Daher wird für Heimtiere keine besondere Überwachung empfohlen.

Die Zahl der Wildtierarten, die sich Berichten zufolge mit SARS-CoV-2 infiziert haben, nimmt dank der aktiven Forschung in diesem Bereich, die weiter gefördert werden sollte, ständig zu. In der EU wurden bislang keine Fälle infizierter Wildtiere gemeldet, abgesehen von einigen wenigen verwilderten amerikanischen Nerzen, und nur Weißwedelhirsche (Odocoileus virginianus) in Nordamerika wurden als Wildtierart nachgewiesen, die in der Lage ist, die Infektion aufrechtzuerhalten und möglicherweise auf den Menschen zu übertragen.

Als Sicherheitsmaßnahme empfiehlt die EFSA die Ergreifung von Biosicherheitsmaßnahmen für Menschen, die mit Wildtieren umgehen, sowie die sichere Deponierung von Müll und Abfällen aus menschlichen Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten, um das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 auf Wildtiere zu verringern. Für Wildtiere in der EU ist keine spezielle regulierte Überwachung erforderlich, abgesehen von der Überwachung, bei der der Verdacht auf das Virus besteht, insbesondere bei Weißwedelhirschen (Odocoileus virginianus), wild lebenden Fleischfressern (Carnivora), Fledermäusen und Nagetieren (Rodentia), die in oder in der Nähe von menschlichen Siedlungen leben.

FAQ

Die folgenden häufig gestellten Fragen befassen sich schwerpunktmäßig mit SARS-CoV-2 und Lebensmitteln.

Es gibt keine Belege dafür, dass im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 von Lebensmitteln eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ausgeht. Der wichtigste Übertragungsweg von SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch ist im Wesentlichen die Tröpfcheninfektion, die entsteht, wenn Infizierte niesen, husten oder ausatmen (Übertragung über die Atemwege).

Durch Lebensmittel übertragene Viren sind Viren, mit denen Menschen durch den Verzehr von Lebensmitteln und Trinkwasser infiziert werden. Einige Anzeichen deuten darauf hin, dass SARS-CoV-2 Darmzellen befallen kann (siehe Frage hierzu unten); es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass SARS-CoV‑2 ein in Lebensmitteln auftretendes Virus ist oder dass irgendein Lebensmittel Quelle einer SARS-CoV-2-Infektion ist.

Die französische Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES) hat in ihrem wissenschaftlichen Gutachten hervorgehoben, dass nichts darauf hindeutet, dass kontaminierte Lebensmittel eine Infektion des Verdauungstraktes verursachen können, dass die Möglichkeit einer Infektion der Atemwege beim Kauen jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Wenn beim Umgang mit Lebensmitteln und bei deren Zubereitung keine gute Hygienepraxis eingehalten wird, könnte es zu einer Kontamination der Oberfläche von Lebensmitteln kommen, beispielsweise durch Tröpfchen, die (beim Husten, Niesen, lauten Sprechen usw.) von einer infizierten Person ausgehen oder durch die Berührung von Lebensmitteln mit kontaminierten Händen. Eine Kontamination von Lebensmitteln und von Oberflächen, die für die Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden (z. B. Schneidebretter), ist wie bei allen anderen Gegenständen und Oberflächen möglich.

Viren können sich in Lebensmitteln nicht vermehren; unter bestimmten Bedingungen ist jedoch ein Überleben des Virus auf Lebensmitteln möglich.

Laborstudien haben ergeben, dass SARS-CoV-2 auf verschiedenen Oberflächen bei 4 °C mehrere Tage stabil blieb; in einigen Fällen haben sich Proben aus Kühlanlagen und von kühlungspflichtigen Lebensmitteln oder ihrer Verpackung als positiv erwiesen. Diese Ergebnisse lassen vermuten, dass SARS-CoV-2 auf kontaminierten gekühlten oder tiefgefrorenen Erzeugnissen überleben könnte. Ein Zusammenhang zwischen einer SARS-CoV-2-Infektion und dem Verzehr von Lebensmitteln wurde jedoch nicht festgestellt.

Kochen bei hinreichend hohen Temperaturen und die Befolgung einer guten Hygienepraxis schützen Verbraucher vor einem breiten Spektrum lebensmittelbedingter Infektionen und bewirken auch die Inaktivierung von SARS-CoV-2, sollte sich das Virus auf den Lebensmitteln befinden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Lebensmittel gründlich zu kochen, insbesondere Fleisch, Geflügel, Eier und Meeresfrüchte; Suppen und Eintöpfe sollten zum Kochen gebracht werden, damit sichergestellt ist, dass eine Temperatur von 70 °C erreicht wird.

Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge können Coronaviren in der Umwelt und auf verschiedenen Arten von Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen könnten, überleben. Forschungsarbeiten haben gezeigt, dass diese Viren auf Stahlflächen bis zu sieben Tage und auf Kunststoff- und Glasflächen bis zu vier Tage überleben. Auch andere Oberflächen wie Kupfer, Aluminium, Papier, Karton, Holz und Gummi wurden untersucht.

Andererseits sind Coronaviren empfindlich gegenüber bestimmten Biozidwirkstoffen und werden von diesen Wirkstoffen inaktiviert. So gelten beispielsweise Desinfektionsverfahren, bei denen eine Minute lang 62-71 %iges Ethanol, 0,5 %iges Wasserstoffperoxid oder 0,1 %iges Natronhypochlorit aufgebracht wird, in Bezug auf die Inaktivierung von Coronaviren als wirksam.

Wenn Viren auf Lebensmittelverpackungen oder anderen Materialien überleben, bedeutet das nicht, dass diese Materialien eine Infektionsquelle darstellen. Zurzeit gibt es keine Belege für eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Lebensmittelverpackungen oder andere Materialien.

Versuchsdaten belegen, dass SARS-CoV-2 eine Darminfektion beim Menschen bewirkt; allerdings sind die Erkenntnisse hierzu äußerst lückenhaft, und direkte Beweise für die Beteiligung des Magen-Darm-Traktes an der Pathogenese von COVID-19 sind unzureichend. Aktuelle In-vitro-Studien (mit Zellkulturen und Organoiden) haben gezeigt, dass SARS-CoV-2 Darminfektionen verursachen kann. In-vivo-Tiermodelle (auch mit nichtmenschlichen Primaten) lieferten allerdings widersprüchliche Erkenntnisse.

So zeigten Makaken in einer Studie nach der intragastralen Gabe von SARS-CoV-2 keine Anzeichen einer Infektion, wohingegen bei einer zweiten, kürzlich durchgeführten Studie mit intragastraler Gabe in vielen Geweben und im Magendarminhalt virale Ribonukleinsäure und/oder infektiöse Viren festgestellt wurden. Die direkte Anwendbarkeit dieser Versuchsergebnisse auf den Menschen ist nur begrenzt möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass theoretisch eine Infektion mit SARS-CoV-2 auf oralem Weg beim Menschen zwar nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass es aber weiterhin eine Vielzahl wissenschaftlicher Unsicherheiten gibt und sehr viel zuverlässigere Belege erforderlich sind, um endgültige Schlussfolgerungen ziehen zu können. Diese Belege beziehen sich insbesondere auf den Anteil der Patienten mit infektiösen Partikeln in ihren Fäkalien, die Menge an Viruspartikeln, die in den Fäkalien der Patienten vorhanden sein können, das Verhalten des Virus im Bereich des Magen-Darm-Trakts des Menschen und die zur Infektion beim Menschen erforderliche Virusmenge.

Lebensmittelunternehmen sollten gewissenhaft die gleichen Grundsätze und Verfahren anwenden, die zur Gewährleistung einer sicheren Lebensmittelerzeugung bereits in der EU in Kraft sind. Tatsächlich sind gesunde Arbeitnehmer und die Einhaltung einer guten Hygienepraxis in allen Phasen der Herstellung, Verarbeitung und Handhabung von Lebensmitteln von zentraler Bedeutung für den Schutz vor allen mikrobiologischen Erregern, die lebensmittelbedingte Infektionen verursachen.