Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Zitrusschädlingen „sind angemessen“
Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der EU vor zwei schwerwiegenden Krankheiten, die Zitruspflanzen befallen, sind wirksam. Dies ist das Ergebnis der von der EFSA durchgeführten Risikobewertungen zu Phyllosticta citricarpa, dem für Schwarzfleckigkeit bei Zitrusfrüchten ursächlichen Organismus Lebewesen wie Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroben (z.B. Bakterien und Viren), und Xanthomonas citri, dem Erreger von Zitruskrebs. Beide Pathogene stellen ein Risiko für die EU-Zitrusindustrie dar, weil Wirtspflanzen in Europa vorhanden und die Umweltbedingungen günstig sind. Keiner der beiden Schädlinge kommt derzeit in der EU vor, und für beide gelten Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung ihrer Einschleppung in den EU-Raum.
Schwarzfleckigkeit bei Zitrusfrüchten
Im Rahmen ihrer Bewertung des Risikos von P. citricarpa für die EU-Pflanzengesundheit war die EFSA ersucht worden, auch das Risiko in Verbindung mit dem Handel von Tahiti-Limetten (Citrus latifolia) zu bewerten. Für den Fall, dass die derzeitigen Kontrollen und Einschränkungen aufgehoben würden, kommen die EFSA-Sachverständigen für Pflanzengesundheit zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Es bestünde ein hohes Risiko, dass P. citricarpa über die Einfuhr von zum Anpflanzen bestimmten Zitruspflanzen und von Zitrusfrüchten mit Blättern in die EU eingeschleppt würde. Dieses Risiko betrifft alle Zitrusarten – einschließlich Orangen, Mandarinen, Zitronen, Grapefruits und Limetten –, da die von dem pilzlichen Erreger auf den Blättern produzierten Sporen sich über die Luft verbreiten können.
- Es bestünde ein Risiko, dass P. citricarpa über die Einfuhr von Zitrusfrüchten ohne Blätter in die EU eingeschleppt würde, da auf Fruchtschalen produzierte Sporen durch Regenspritzer verbreitet werden können. Zur Bewertung dieses Risikos gab die EFSA eine Studie darüber in Auftrag, wie sich auf Früchten befindliche Sporen durch Wind und Regen verbreiten. Für Tahiti-Limetten ohne Blätter wird dieses Risiko als sehr niedrig eingeschätzt, da noch nie beobachtet wurde, dass besagte Sporen sich auf den Fruchtschalen dieser Zitrusart bilden.
- Es bestünde ein Risiko, dass sich P. citricarpa nach der Einschleppung in den gefährdeten Zitrusanbaugebieten der EU ansiedelt und ausbreitet; Simulationsmodellen zufolge würde P. citricarpa zwischen Spätsommer und Herbst sowie in geringerem Ausmaß zwischen spätem Frühjahr und Frühsommer in EU-Zitrusanbaugebieten auftreten.
- Um die Aussagekraft der Bewertung zu erhöhen, werden weitere Daten und Studien über die Epidemiologie Die Epidemiologie untersucht, wie oft und weshalb Krankheiten und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Gruppen von Menschen auftreten. Dies umfasst die Untersuchung von gesundheitsbezogenen Messgrößen (z.B. Exposition gegenüber Pestiziden oder Vitaminmangel) in einer Population und wie sich diese auf das Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung auswirken können und die Auswirkungen dieses Erregers, insbesondere in den Randzonen seines derzeitigen Verbreitungsgebiets, benötigt.
Sollte die Krankheit in ein bisher nicht befallenes Gebiet eindringen, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um das Risiko der Ansiedlung und Ausbreitung zu verringern, begrenzt. Daher beurteilt das Gremium für Pflanzengesundheit jene Maßnahmen zur Risikoverminderung als am wirkungsvollsten, die darauf abzielen, eine Einschleppung des Erregers in die EU zu verhindern.
Das Gremium erachtet die aktuellen EU-Pflanzenschutzmaßnahmen – bei korrekter Umsetzung – als wirksam im Hinblick auf die Verringerung des Risikos einer Einschleppung von P. citricarpa in den EU-Raum.
Zitruskrebs
Bei ihrer Bewertung des von X. citri ausgehenden Risikos für die Pflanzengesundheit in der EU kam die EFSA zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Es besteht ein hohes Risiko der Einschleppung durch die Einfuhr von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen sowie Zierpflanzen.
- Es besteht ein niedriges Risiko der Einschleppung durch die Einfuhr von Früchten aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Bakterien auf einen geeigneten Wirt.
- Es besteht ein Risiko, dass sich X. citri nach der Einschleppung in dem gefährdeten Gebiet ansiedelt und ausbreitet.
- Alle Zitrusanbaugebiete der EU sind als gefährdet anzusehen.
Wie bei P. citricarpa, ist eine Bekämpfung des Bakteriums schwierig, wenn es sich erst einmal angesiedelt hat; daher sind Risikoverminderungsmaßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung die wichtigsten Mittel, um diesen Schädling auch weiterhin fernzuhalten. Das Gremium kommt zu dem Schluss, dass das Verbot der Einfuhr von zur Anpflanzung bestimmten Wirtspflanzen die zuverlässigste Option ist, um das Risiko einer Einschleppung zu verringern. Darüber hinaus empfiehlt es zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Verringerung des Einschleppungsrisikos. Das Gremium ist der Ansicht, dass die derzeitigen EU-Regelungen sich bei der Verhinderung der Einschleppung von X. citri in die EU als angemessen erwiesen haben.
Beide Wissenschaftliche Gutachten tragen der Vielzahl an Kommentaren Rechnung, die im Rahmen öffentlicher Konsultationen während der Entwurfsphase eingingen.
- Scientific Opinion on the risk of Phyllosticta citricarpa (Guignardia citricarpa) for the EU territory with identification and evaluation of risk reduction options
- Scientific Opinion on the risk to plant health of Xanthomonas citri pv. citri and Xanthomonas citri pv. aurantifolii for the EU territory
- Die wichtigsten Exporteure von Zitrusfrüchten in die EU sind Argentinien, Brasilien, China, die Vereinigten Staaten, Uruguay, Südafrika und Simbabwe.
- Die EFSA-Sachverständigen für Pflanzengesundheit haben beide Bewertungen unter der hypothetischen Annahme eines unregulierten Marktes durchgeführt (eines Marktes also, der nicht durch pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen geregelt ist).
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