Rift-Valley-Fieber: EFSA untersucht Risiko einer Einschleppung und Ausbreitung in Mittelmeermeerländer in Nachbarschaft zur EU
Die Einschleppung des Rift-Valley-Fiebers in Mittelmeer-Anrainerstaaten in Nordafrika und dem Nahen Osten ist höchstwahrscheinlich die Folge unkontrollierter Wanderungen infizierter Tiere aus Ostafrika und von der Arabischen Halbinsel. Dies ist eines der Ergebnisse eines wissenschaftlichen Gutachtens des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der EFSA.
Beim Rift-Valley-Fieber handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung, die Tiere und Menschen befällt und potenziell tödlich verlaufen kann. Übertragen wird sie durch Mücken und den Kontakt mit Blut oder Gewebe infizierter Tiere. Das Rift-Valley-Fieber hat nicht nur beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, sondern beeinträchtigt auch die Existenzgrundlage der Menschen, den Tierhandel und die Lebensmittelsicherheit.
Auf Grundlage der vorliegenden Hinweise aus der wissenschaftlichen Literatur und Berichten über Ausbrüche kam das AHAW-Gremium zu dem Schluss, dass in den letzten 10 Jahren keine Ausbreitung des Rift-Valley-Fiebers auf bisher nicht betroffene Länder erfolgt ist. Gleichwohl stellte das Gremium fest, dass sich die Krankheit innerhalb Mauretaniens weiter nach Norden in ein Wüstengebiet hinein ausbreitet.
Die EFSA organisierte Workshops mit Sachverständigen aus den in Frage kommenden Mittelmeerländern und betroffenen Gebieten mit dem Ziel, Informationen über das Risiko einer Einschleppung des Rift-Valley-Fieber-Virus zusammenzutragen.
Nach einer Untersuchung der geographischen Verteilung der Mücken, die das Virus übertragen, befand das AHAW-Gremium, dass die südliche Mittelmeerregion insbesondere im Sommer und Herbst günstige klimatische Bedingungen (Regen und Temperatur) sowie Umweltbedingungen für das Überleben der Krankheitsvektoren bietet.
Im Falle eines Ausbruchs könnte die Krankheit in nordafrikanische Staaten sowie Länder des Nahen Ostens durch infizierte Tiere eingeschleppt werden, die von Ostafrika nordwärts wandern oder die Arabische Halbinsel durchqueren. Weniger wahrscheinlich ist eine Einschleppung durch Tierbewegungen aus Zentral- und Westafrika. Das Gremium entwickelte ein Modell, mit dem sich das Risiko einer Einschleppung des Rift-Valley-Fieber-Virus nach Nordafrika und in den Nahen Osten im Falle eines Ausbruchs bewerten und quantifizieren lässt. Nach Ansicht der Sachverständigen ist es wahrscheinlicher, dass das Rift-Valley-Fieber-Virus durch infizierte Tiere als durch die Wanderung von Mücken eingeschleppt wird.
In dem Gutachten wird ferner hervorgehoben, dass sich die Krankheit im Falle eines Rift-Valley-Fieber-Ausbruchs in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens möglicherweise entlang der Küstengebiete und des Nildeltas ausbreiten könnte, begünstigt durch den dortigen dichten Viehbestand und das Vorkommen von Mücken, die das Virus übertragen können.
Zum Schutz Europas und der benachbarten Mittelmeerstaaten vor einer möglichen Einschleppung und Ausbreitung des Rift-Valley-Fiebers gab das AHAW-Gremium eine Reihe von Empfehlungen ab. Es müssen wirksame Instrumente für die Überwachung, Kontrolle und Meldung entwickelt werden, damit Veränderungen im Hinblick auf das Auftreten der Erkrankung bei Tieren besser ermittelt werden können. Es sind weitere Untersuchungen notwendig, um saisonale Schwankungen hinsichtlich des Auftretens der Mücken aufzuzeichnen und ein besseres Verständnis der Effektivität dieser Vektoren bei der Krankheitsübertragung zu erlangen. Es sollten auch Bemühungen unternommen werden, mögliche Wanderungen von Tieren nach Nordafrika und in den Nahen Osten zu überwachen.
- Das Rift-Valley-Fieber tritt in der Regel in Ost- und Westafrika auf; das Virus kommt jedoch auch in Südafrika und Madagaskar sowie entlang des Niltals vor. Im Jahr 2000 wurde über einen Rift-Valley-Fieber-Ausbruch in Saudi-Arabien und im Jemen berichtet.
- Das vorliegende wissenschaftliche Gutachten berücksichtigt folgende Länder: Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Jordanien, Israel, die palästinensischen Gebiete, den Libanon und Syrien. Ägypten und Mauretanien wurden ausgeklammert, da das Virus bereits in diese Länder eingeschleppt ist.
- Das Rift-Valley-Fieber ist gemäß der Richtlinie 82/894/EWG des Rates über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft eine meldepflichtige Tierkrankheit. Die Maßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung und zur Bekämpfung dieser Erkrankung sind in der Richtlinie 92/119 des Rates festgelegt.
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