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Seetransport von Speiseölen und -fetten – EFSA schließt Bewertung vorheriger Ladungen ab

Für den weltweiten Handel mit Speiseölen und -fetten als Massengut ist deren Beförderung auf der Straße, der Schiene, in der Binnenschifffahrt und auf dem Seeweg erforderlich. In der Europäischen Union ist der Seetransport von Speiseölen und -fetten nach Europa in Lagertanks zulässig, die bereits für die Beförderung von Stoffen eingesetzt wurden, die auf einer von der EU genehmigten Liste zulässiger vorheriger Ladungen geführt werden. Da Rückstände dieser Stoffe zu einer Kontamination der Lebensmittel führen können, müssen sie hinsichtlich möglicher Sicherheitsbedenken bewertet werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 64 dieser Stoffe bzw. Stoffgruppen abgeschlossen. Die meisten von ihnen wurden als „zulässige“ vorherige Ladungen eingestuft, und in einigen Fällen wurde genauer angegeben, in welchen Fällen besondere Verwendungsbedingungen gelten (die etwa durch EU-Bestimmungen vorgegeben sind), bevor Speiseöle und -fette in denselben Tanks befördert werden dürfen.

Die auf der EU-Liste geführten Stoffe haben unterschiedliche Verwendungszwecke im industriellen oder landwirtschaftlichen Bereich: Sie umfassen Lebensmittelzutaten wie Trinkwasser, Fettsäuren und Melasse, Lebensmittelbestandteile (z.B. andere Fette und Öle oder Kalzium) sowie regulierte Substanzen wie Lebensmittelzusatzstoffe oder Aromen. Als weitere Beispiele sind Extraktionslösungsmittel, Düngemittel und in chemischen Prozessen verwendete Substanzen zu nennen.

Die wissenschaftlichen Sachverständigen der EFSA kamen zu dem Schluss, dass eine Reihe von Stoffen die erforderlichen Kriterien nicht erfüllen: Kalziumligninsulfonat gilt aufgrund seiner variierenden Zusammensetzung und fehlender Informationen über Verunreinigungen und eine mögliche Reaktion mit Fetten und Ölen nicht länger als zulässig. Zu Weintrub und Paraffinwachs lagen nicht genügend Informationen hinsichtlich der Zusammensetzung vor, um im Falle ihrer Verwendung als vorherige Ladungen gesundheitliche Bedenken ausschließen zu können. Auch Carnaubawachs und Silicondioxid geben aufgrund ihrer Wasserunlöslichkeit und ihres hohen Schmelzpunkts Anlass zu Sicherheitsbedenken, da diese Eigenschaften die Wirkung der Tankreinigung beeinträchtigen könnten.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission begann das Gremium der EFSA für Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab. in der Lebensmittelkette (CONTAM) im Jahr ;2010 mit der Bewertung der Stoffe, die sich auf der EU-Liste zulässiger vorheriger Ladungen für Speiseöle und -fette befinden, wobei neue international vereinbarte wissenschaftliche Kriterien zugrunde gelegt wurden. Diese Kriterien waren vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (SCF) der Europäischen Kommission festgelegt und vom CONTAM-Gremium im Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Kriterien des Codex-Alimentarius-Komitees für Fette und Öle überprüft worden. Diesen Kriterien zufolge ist es bei der Beurteilung des möglichen Risikos, das von diesen Stoffen für die Lebensmittelkette ausgeht, fortan erforderlich, auch etwaige Verunreinigungen der Stoffe zu bewerten. Mit der heutigen Veröffentlichung des dritten und letzten Gutachtens dieser Reihe wurden die Arbeiten in diesem Bereich abgeschlossen.

Notes to editors
  • Die Mehrzahl der in der aktuellen EU-Gesetzgebung (Anhang zur Richtlinie 96/3/EG) erfassten und vom CONTAM-Gremium bewerteten Stoffe sind auch im Entwurf der CODEX-Liste und dem Entwurf der vorgeschlagenen Liste zulässiger vorheriger Ladungen enthalten, die beide von der Codex-Alimentarius-Kommission in Genf am 4.-9. Juli 2011 angenommen wurden.
  • Im Rahmen seiner Bewertungen stellte das CONTAM-Gremium fest, dass die einschlägige EU-Gesetzgebung eine Reihe von Ungenauigkeiten bei den chemischen Angaben und Widersprüchlichkeiten bei der chemischen Spezifikation von Stoffen in Bezug auf die derzeitigen Beförderungspraktiken enthält. Das Gremium unterbreitete daher eine Reihe von Empfehlungen zur Behebung dieser Mängel. Das Gremium gab auch Empfehlungen hinsichtlich der Informationen ab, die von Antragstellern vorzulegen sind, wenn neue Stoffe als vorherige Ladungen zu bewerten sind.
  • Frühere Bewertungen der EFSA von vorherigen Ladungen sind dem wissenschaftlichen Gutachten des CONTAM-Gremiums zur Bewertung von Stoffen als zulässige vorherige Ladungen für Speiseöle und -fette aus dem Jahr 2009 zu entnehmen: Scientific Opinion on the evaluation of substances as acceptable previous cargoes for edible fats and oils 2009 . Siehe auch: Review of the criteria for acceptable previous cargoes for edible fats and oils (Überprüfung der Kriterien für zulässige vorherige Ladungen für Speiseöle und -fette) des CONTAM-Gremiums.
  • Die am häufigsten verwendeten gesundheitsbezogenen Richtwerte für diese Arten von Stoffen sind die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) und die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI) bezieht sich auf chemische Stoffe in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die nicht absichtlich zugesetzt wurden (z.B. Kontaminanten), und ist ein Schätzwert der Menge eines solchen Stoffs, die im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.). Der ADI-Wert beschreibt die Menge eines bestimmten in der Lebensmittelkette zugesetzten Stoffs (zum Beispiel eines Lebensmittelzusatzstoffs oder Pestizidrückstands), die ohne ein nennenswertes Gesundheitsrisiko lebenslang täglich aufgenommen werden kann. Der TDI-Wert hingegen ist ein Schätzwert der Menge eines chemischen Schadstoffs, der ein Mensch durch Umweltbelastung ausgesetzt sein kann und die, wenn sie sich in Lebensmitteln befindet, lebenslang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass ein wesentliches Gesundheitsrisiko besteht. Weitere Informationen über gesundheitsbezogene Richtwerte finden Sie hier: Häufig gestellte Fragen – Chemische Stoffe in Lebensmitteln .

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