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EFSA stellt Séralini et al. Daten zu GV-Mais NK603 zur Verfügung

Auf schriftlichen Antrag von Professor Gilles-Eric Séralini hat die EFSA dem Wissenschaftler heute Zugang zu allen vorliegenden Daten im Zusammenhang mit den 2003 und 2009 von der Behörde durchgeführten Bewertungen der genetisch veränderten (GV) Maissorte NK603 zur Verfügung gestellt.

Die EFSA hat diese Daten im Rahmen eines Standardverfahrens für die Freigabe von Informationen zur Verfügung gestellt, das für Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten vorgesehen ist. Um die umfassendste Menge an Material bereitzustellen, wurde der Zugang zu Daten gewährt, die von der EFSA in ihrem Gutachten von 2009 berücksichtigten wurden, was auch Datensätze für das Gutachten von 2003 umfasst. Für das Antragsdossier zu Mais NK603 wurde bereits in sechs früheren Fällen verschiedenen Parteien öffentlicher Zugang gewährt.

Die Datenanforderung erfolgte, nachdem die EFSA eine erste Auswertung eines Artikels von Séralini et al. vorgelegt hatte, in dem Bedenken hinsichtlich der potenziellen Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. der GV-Maissorte NK603 sowie eines Glyphosat enthaltenden Herbizids geäußert wurden. Die Bewertung der Veröffentlichung von Séralini et al. durch die Behörde war auf Ersuchen der Europäischen Kommission vorgenommen worden. Auf Grundlage der Beschreibung in besagtem Artikel befand die Auswertung der EFSA das Studiendesign sowie die Präsentation und Interpretation der Studienergebnisse als unzulänglich und in der vorliegenden Form nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen genügend, um für eine Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. in Betracht gezogen zu werden.

Da die EFSA den Auftrag hat, sämtliche wissenschaftliche Entwicklungen, die für ihre Risikobewertungen zum Schutz der Verbrauchergesundheit relevant sein könnten, zu berücksichtigen, bat die Behörde Séralini et al. um weitere Studienunterlagen und Informationen zu den verwendeten Verfahren. Die EFSA hat bisher keine Rohdaten angefordert, da die in dem Artikel festgestellten Mängel sich auf grundlegende Fragen wie Methodik und Design bezogen.

Am 4. und 18. Oktober 2012 hat die Behörde Prof. Séralini erneut brieflich um weitere Informationen gebeten. Bis dato hat die EFSA keine Unterlagen seitens der Autoren des Artikels von Séralini et al. erhalten.

Die EFSA hat diese Unterlagen im Hinblick auf den zweiten Schritt ihres Bewertungsverfahrens angefordert, im Rahmen dessen auch eine Übersicht der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Bewertungen sowie eine Analyse der für die Bewertung von Glyphosat zuständigen deutschen Behörden berücksichtigt werden wird. Die abschließende Auswertung der EFSA wird voraussichtlich in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

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