EFSA aktualisiert wissenschaftliche Empfehlungen zur Frage der Sicherheit von sechs Lebensmittelfarben
Nach Prüfung aller verfügbaren Daten hat das Wissenschaftliche Gremium für Zusatzstoffe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium, die zulässigen täglichen Aufnahmemengen ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet) für die künstlichen Lebensmittelfarbstoffe „Chinolingelb“ (E104), „Gelborange S“ (E110) und „Cochenillerot A“ (E124) herabgesetzt.[1] Das Gremium geht davon aus, dass aufgrund dessen die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Erwachsenen und Kindern gegenüber diesen Farbstoffen diese neuen zulässigen täglichen Aufnahmemengen überschreiten kann.
Das Gremium ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass auf Grundlage der zurzeit verfügbaren Daten die zulässigen täglichen Aufnahmemengen für drei weitere zu bewertende Farbstoffe — „Tartrazin“ (E102), „Azorubin“ (E122), „Allurarot AC“ (E129) — nicht geändert werden müssen. Dem Gremium zufolge besteht nur bei Kindern, die große Mengen von Lebensmitteln und Getränken, welche Azorubin oder Allurarot AC enthalten, zu sich nehmen, die Möglichkeit, dass diese zulässigen täglichen Aufnahmemengen überschritten werden.
John Larsen, der Vorsitzende des ANS-Gremiums, erläutert hierzu: „Viele Lebensmittelfarbstoffe sind vor Jahrzehnten erstmalig zugelassen worden und werden seitdem verwendet. Nach so einer langen Verwendungsdauer prüfen wir nun zum Schutz der europäischen Verbraucher die gesamten verfügbaren Daten — einschließlich jedweden neuen Datenmaterials — im Hinblick auf die Sicherheit dieser Farbstoffe. Diese Arbeiten werden systematisch für sämtliche Lebensmittelzusatzstoffe durchgeführt. Den Anfang machen diese Farbstoffe, zu denen einige Bedenken vorgebracht worden waren.“
Die sechs vom Gremium neu bewerteten Farbstoffe werden bei verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt, zu denen alkoholfreie Getränke, Backwaren und Nachspeisen gehören. Das Gremium ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einer dieser Farbstoffe — Tartrazin — bei einem kleinen Teil der Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Hautirritationen hervorrufen kann. In Bezug auf die anderen fünf Lebensmittelfarbstoffe (Chinolingelb, Gelborange S, Cochenillerot A, Azorubin und Allurarot AC) konnten aufgrund der begrenzten Zahl zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Nachweise keine Schlussfolgerungen bezüglich eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen den Farbstoffen und Unverträglichkeitsreaktionen gezogen werden.
Die EFSA bewertet zurzeit die Sicherheit aller einzelnen Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU zur Verwendung zugelassen sind, und hat dabei zunächst mit der Prüfung der Lebensmittelfarbstoffe begonnen. Die Europäische Kommission hatte die EFSA gebeten, diese sechs Farbstoffe vorrangig zu behandeln, nachdem von der Southampton University (McCann et al.) im Jahr 2007 die sogenannte „Southampton study“ (Southampton-Studie) veröffentlicht worden war, in der eine Verbindung zwischen gewissen Kombinationen dieser Farbstoffe mit dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat und dem Auftreten von Hyperaktivität bei Kindern aufgezeigt wird.
John Larsen ergänzt hierzu: „Für drei von sechs bewerteten Farbstoffen haben wir die zulässigen täglichen Aufnahmenmengen herabgesetzt, was jedoch für jeden der einzelnen Farbstoffe aufgrund der jeweils verschiedenen verfügbaren Daten und somit aus unterschiedlichen Gründen erfolgt ist. Die zurzeit zur Verfügung stehenden Daten — einschließlich der Southampton-Studie — ermöglichen keinen Nachweis eines Kausalzusammenhanges zwischen den einzelnen Farbstoffen und möglichen Auswirkungen auf das Verhalten.“
Die wissenschaftlichen Empfehlungen der EFSA werden die Verlässlichkeit geeigneter Folgemaßnahmen seitens der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten stärken.
- EFSA opinions on six food colours - FAQ
- Scientific Opinion on the re-evaluation of Allura Red AC (E 129) as a food additive
- Scientific Opinion on the re-evaluation of Ponceau 4R (E 124) as a food additive
- Scientific Opinion on the re-evaluation of Quinoline Yellow (E 104) as a food additive
- Scientific Opinion on the re-evaluation of Sunset Yellow FCF (E 110) as a food additive
- Scientific Opinion on the re-evaluation Tartrazine (E 102)
- Scientific Opinion on the re-evaluation of Azorubine/Carmoisine (E 122) as a food additive
- Topics A-Z: Food additives
[1] Die zulässige tägliche Aufnahmemenge Die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet (ADI) gibt an, welche Menge einer bestimmten Substanz lebenslang pro Tag ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Gesundheit aufgenommen werden kann.
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