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EFSAs Wissenschaftler prüfen neue Forschungsergebnisse über das Süßungsmittel Aspartam

Ein wissenschaftliches Institut in Bologna hat eine neue Studie über das Süßungsmittel Aspartam durchgeführt. Erste Ergebnisse der Studie an Ratten über die Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. von Aspartam wurden heute auf einer Pressekonferenz in Bologna der Öffentlichkeit vorgestellt. Die EFSA hat bereits erste Gespräche mit den betreffenden Wissenschaftlern geführt und wird ihr Wissenschaftliches Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC), damit beauftragen, diese Ergebnisse im Zusammenhang mit den bereits vorliegenden umfassenden Sicherheitsdaten zu Aspartam mit hoher Priorität zu überprüfen. Die vollständigen Daten dieser neuen Studie stehen jedoch noch nicht zur Verfügung, um den Evaluierungsprozess beginnen zu können. Deshalb wird es wahrscheinlich einige Monate in Anspruch nehmen, bis das Gremium zu einem Ergebnis kommt. Die EFSA hat auch ihren Beirat über diese Studie informiert und die Mitglieder gebeten, neue Forschungsergebnisse oder Daten an das AFC-Gremium weiterzuleiten, um sie ebenfalls zu berücksichtigen. Momentan hat die EFSA keine Grundlage, Verbrauchern eine Umstellung ihrer Ernährungsgewohnheiten in Bezug auf Aspartam zu empfehlen .

Aspartam ist in vielen Ländern der Welt bereits seit langer Zeit zur Verwendung in Lebensmitteln und als Tafelsüßstoff zugelassen, war jedoch immer wieder umstritten. Seit seiner Zulassung wird die Sicherheit von Aspartam in den Medien und unter Wissenschaftlern diskutiert, und zwar nicht nur die Sicherheit von Aspartam selbst, sondern auch die seiner Abbauprodukte Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol. Aspartam war Gegenstand von zahlreichen klinischen Studien, Laboruntersuchungen, Verzehrsstudien sowie von Berichten über gesundheitsschädliche Wirkungen im Rahmen von „Post-Marketing-Surveillance“ (Überwachung nach dem Inverkehrbringen). Bis jetzt gilt Aspartam aufgrund der vorliegenden Studien als unbedenklich.

In der Europäischen Union (EU) wurde Aspartam erstmals in den 80er Jahren von mehreren Mitgliedstaaten zugelassen, und 1994** wurden nach eingehenden Sicherheitsbewertungen (in den Jahren 1984, 1987, 1988) durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel der EG (SCF) europäische Rechtsvorschriften erlassen, um die Verwendung von Aspartam in Lebensmitteln zu harmonisieren. Eine weitere Überprüfung aller Original- und neueren Daten über Aspartam erfolgte im Jahr 2002 durch den SCF. Dabei wurden sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Daten einschließlich aller Erkenntnisse über die Genotoxizität Fähigkeit eines Stoffs, die Zell-DNA zu schädigen. und Karzinogenität bei Mensch und Tier berücksichtigt. Der SCF bestätigte die früher festgesetzte akzeptable tägliche Aufnahmemenge ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) für Aspartam.

Die Europäische Stiftung für Onkologie und Umweltwissenschaften „Fondazione B. Ramazzini“ in Bologna (Italien) präsentierte heute der Öffentlichkeit neue Ergebnisse. Im Juni hatte das Institut einer kleinen Gruppe von EFSA-Mitarbeitern und wissenschaftlichen Experten eine erste Zusammenfassung der neuen Erkenntnisse vorgestellt. Das AFC-Gremium wird der Bewertung der neuen Daten höchste Priorität einräumen. Sobald das Institut in Bologna der EFSA alle Daten einschließlich der vollständigen Pathologieberichte, die zurzeit noch erstellt werden, vorlegt, wird das Gremium mit seiner Bewertung beginnen. Gleichzeitig werden die Sachverständigen andere Studien und bisher vorliegende Daten aus der wissenschaftlichen Literatur über das Süßungsmittel Aspartam berücksichtigen. Dies wird wahrscheinlich einige Monate in Anspruch nehmen.

Die EFSA hält es nicht für angebracht, den Verbrauchern auf Basis der bisherigen Datenlage eine Umstellung ihrer Ernährungsgewohnheiten in Bezug auf Aspartam zu empfehlen. Das Thema wird im Rahmen der vorgesehenen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. neu aufgegriffen werden. EFSA wird die Ergebnisse der Öffentlichkeit und Risikomanagern selbstverständlich kommuniziert.

Das Krebsforschungszentrum der Europäischen Stiftung für Onkologie und Umweltwissenschaften „Fondazione B. Ramazzini“, Bologna (Italien).

**Weitere Informationen zur EU-Gesetzgebung bezüglich des Gebrauchs von Süßungsmitteln in Lebensmitteln finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz https://ec.europa.eu/info/departments/health-and-food-safety_en

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