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EFSA schafft wissenschaftliche Grundlage für die Kennzeichnung von Allergenen auf Lebensmitteletiketten: nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist die Festlegung von Schwellenwerten nicht möglich

Das Wissenschaftliche Gremium für diätetische Produkte, Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen und Allergien (NDA) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ein Gutachten veröffentlicht, in dem die Kennzeichnung von Lebensmittelallergen beurteilt wird. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass genügend Belege vorliegen, die die zwingend vorgeschriebene Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird der folgenden allergenen Zutaten und ihrer Derivate in die Zutatenliste auf Lebensmitteletiketten rechtfertigen: glutenhaltige Getreide, Fisch, Krustentiere, Eier, Erdnüsse, Soja, Milch, Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen und Sulfite. Diese sind die häufigsten Lebensmittelallergene, die bei empfindlichen Menschen eine allergische Reaktion auslösen können. Angesichts sich ändernder Ernährungsgewohnheiten und Herstellungsverfahren von Lebensmitteln sowie die Veröffentlichung neuer wissenschaftlicher und klinischer Ergebnisse muss die Liste laufend überprüft werden. Der gegenwärtige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse reicht weder aus, für eine dieser Zutaten einen Schwellenwert Dosis oder Exposition, unter der keine schädlichen Wirkungen nachgewiesen werden für die Aufnahme festzulegen, bei dessen Unterschreiten keine allergische Reaktion auftritt, noch die Auswirkung der Lebensmittelverarbeitung auf das allergene Potenzial vorherzusagen. Die Möglichkeit, dass bestimmte Derivate der in Anhang IIIa der Richtlinie aufgeführten Lebensmittelallergene wahrscheinlich keine allergische Reaktion auslösen, muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien der EFSA stützt sich auf einen Antrag der Europäischen Kommission, ein Gutachten abzugeben über: 1) die wissenschaftliche Grundlage für die Identifizierung von allergenen Lebensmittelzutaten zwecks Kennzeichnung von Lebensmitteln, und 2) die Möglichkeit der Bestimmung von Schwellenwerten für die Aufnahme und von Faktoren einschließlich der Lebensmittelverarbeitung, die die Allergenität Fähigkeit, eine nicht normale Immunreaktion hervorzurufen, die bei einem Menschen zu einer allergischen Reaktion führt einer Lebensmittelzutat beseitigen oder vermindern.

Die EU-Rechtsvorschriften für die Kennzeichnung von Zutaten bei der Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln einschließlich alkoholischer Getränke sind vor Kurzem geändert worden. Das Gesamtziel der geänderten Rechtsvorschriften besteht darin, den Verbrauchern umfassendere Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel zur Vergüng zu stellen und denjenigen, die unter Lebensmittelallergien leiden, zu helfen, die zu meidenden Zutaten zu identifizieren. Deshalb sind in Anhang IIIa der Richtlinie 2003/89/EC 12 Zutaten aufgelistet, die Lebensmittelallergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können und für die Abweichungen von der zwingend vorgeschriebenen Deklaration von Lebensmittelzutaten nicht gelten. Diese Vorschrift betrifft glutenhaltige Getreide, Krustentiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch und Milcherzeugnisse einschließlich Laktose, Schalenfrüchte, Sesamsamen, Sellerie, Senf und Sulfite.

Professor Albert Flynn, Vorsitzender des NDA-Gremiums der EFSA, fasste die Schlussfolgerungen des Gremiums zusammen: “Eine Prüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über das allergene Potenzial jeder einzelnen im Anhang aufgelisteten Zutat hat bestätigt, dass alle das Potenzial haben, bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen hervorzurufen. Darüber hinaus reichen die vorliegenden Erkenntnisse in keinem Fall aus, um einen Schwellenwert für die Aufnahme festzulegen, bei dessen Unterschreiten keine allergischen Reaktionen ausgelöst werden, oder um zuverlässig die Auswirkungen der Lebensmittelverarbeitung auf das allergene Potenzial vorherzusagen. Es ist zwar möglich, dass bestimmte Derivate dieser bekannten Zutaten keine allergische Reaktion auslösen, dieses muss jedoch von Fall zu Fall beurteilt werden.”

Hintergrund

  1. Lebensmittelallergien

    Die Verbreitung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten in der Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung wird auf etwa 1-3% bei Erwachsenen und 4-6% bei Kindern geschätzt, wobei das Spektrum der Reaktionen von sehr leichten bis zu potenziell lebensbedrohlichen Reaktionen reicht. Die ursächlichen Lebensmittel zu vermeiden ist die einzige praktikable Möglichkeit für Verbraucher, die an Allergien oder Unverträglichkeiten leiden. Eine umfassende Deklaration von allergenen Lebensmittelzutaten ist deshalb unverzichtbar, um Verbrauchern, und insbesondere empfindlichen Menschen, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um die richtigen Lebensmittel auswählen zu können.
     

  2. Rechtsvorschriften zur Etikettierung von Lebensmitteln

    Die Richtlinie 2003/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/13 (zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür) hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten wurde am 10. November 2003 verabschiedet (Abl. L308 vom 25.11.2003) und wird am 25. November 2004 von den Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt. Diese Richtlinie hebt die 25%-Vorschrift für zusammengesetzte Zutaten auf und folgt damit den Grundsatz, dass alle Zutaten deklariert werden sollten, unabhängig von der im Fertigprodukt enthaltenen Menge. Außerdem gelten einige Ausnahmen von der Pflichtdeklaration von Zutaten bei der Etikettierung von Lebensmitteln nicht mehr für die häufigsten Lebensmittelallergene, die in Anhang Annex IIIa der Richtlinie 2003/89/EG aufgelistet sind. Dazu gehören z.B. die Möglichkeit, bestimmte Zutaten unter einer Klasse zu deklarieren, dass die Herkunft von natürlichen Aromastoffen nicht zu kennzeichnen ist oder dass die Zutatenliste für alkoholische Getränke nicht vorgeschrieben ist…)

Die Liste der allergenen Lebensmittelzutaten in Anhang IIIa wird auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse systematisch überprüft und nach Bedarf aktualisiert. Die erste Überprüfung wird spätestens am 25. November 2005 erfolgen.

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