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Stellungnahme der EFSA: EFSA erstellt Risikobewertung für das Raucharoma Primärprodukt FF-B

Die EFSA bewertet zurzeit die Sicherheit verschiedene Raucharomen. Diese Produkte werden einer Reihe von Lebensmitteln zugesetzt und waren bis vor kurzem für den Gebrauch in Europa nicht zulassungspflichtig. Die EFSA bewertet Anträge von Firmen zur Sicherheit von Raucharoma-Primärprodukten, um europäische Entscheidungsträger bei der Zulassung dieser Stoffe zu unterstützen.

Eines der derzeit bewerteten Raucharomen mit dem Namen „Primary Product FF-B“ gab Anlass zu Sicherheitsbedenken. Das AFC-Gremium der EFSA[1] kam zu dem Ergebnis, dass das Primärprodukt FF-B als schwach genotoxisch in vivo Forschungsmethode, bei der einzelne lebende Tiere oder Populationen von lebenden Tieren untersucht werden. zu bewerten ist (d.h. Tierversuche haben gezeigt, dass der Stoff das genetische Material in Zellen, die DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind., schädigen kann). Das Gremium konnte deshalb dessen Sicherheit bei der Verwendung in Lebensmitteln nicht bestätigen.

EFSA hat die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. an die Kommission weitergeleitet, um sie bei ihren Überlegungen, ob weiterer Maßnahmen erforderlich sind, zu beraten. Der Antragsteller informierte die EFSA am 23. April über seinen Entschluß, den Antrag auf Zulassung zurückzuziehen und das Primärprodukt FF-B oder daraus hergestellte Produkte nicht mehr in die EU zu verbringen.

Die EFSA setzt ihre Arbeit, die Sicherheit der übrigen Raucharomen, für die Anträge auf Zulassung eingereicht wurden, zu bewerten, fort.

Hintergrund

Verordnungen zu Raucharomen
Das Europäische Parlament und der Rat haben Gemeinschaftsverfahren für die Sicherheitsbewertung und die Zulassung von Raucharomen festgelegt, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder verwendet werden sollen[2]. Laut dieser Verordnung wird ein Raucharoma nur dann zugelassen, wenn ausreichend nachgewiesen werden konnte, dass es keine Risiken für die menschliche Gesundheit darstellt. Auf der Grundlage der Gutachten der EFSA zur Sicherheitsbewertung wird die Europäische Kommission eine Liste der so genannten „Primärprodukte“ (Definition siehe unten) erstellen, die in der EU zur Verwendung in oder auf Lebensmitteln und/oder zur Produktion daraus hergestellter Raucharomen für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassen sind.

Laut der Verordnung mussten die Hersteller Erstanträge auf die Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird. eines Primärprodukts in die Positivliste der zugelassenen Raucharomen bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats einreichen. Die Anträge und die dazugehörigen Dossiers wurden dann an die EFSA weitergeleitet, die die Sicherheitsbewertungen durchführen soll. Bei der EFSA gingen insgesamt 16 Anträge für Raucharoma-Primärprodukte ein. Von den 16 Anträgen waren zwei ungültig und einer wurde vom Antragsteller zurückgezogen, der das wissenschaftliche Dossier, das für eine ordnungsgemäße Bewertung erforderlich ist, nicht bereitstellen konnte. Die verbliebenen 12 Anträge werden zurzeit vom AFC-Gremium der EFSA bewertet.

Was ist ein Primärprodukt?
Flüssige Raucharomen werden durch kontrollierte thermische Zersetzung von Holz in sauerstoffarmer Atmosphäre (Pyrolyse), nachfolgende Kondensation der Rauchgase und Trennung der flüssigen Produkte produziert. Ausgangsprodukte für flüssige Raucharomen sind Rauchkondensate.

Traditionelles Räuchern
Das Räuchern von Lebensmitteln mit frisch erzeugtem Rauch wird seit Jahrtausenden zur Haltbarmachung von Lebensmitteln eingesetzt. Der Vorgang wird traditionell auf bestimmte verderbliche Lebensmittel wie Fisch und Fleisch angewendet und wirkt sich außerdem auf Farbe und Geschmack der Lebensmittel aus. Flüssige Raucharomen werden seit vielen Jahren anstelle des traditionellen Räucherns von Lebensmitteln eingesetzt, bei dem für Menschen gesundheitsgefährdende, unerwünschte Stoffe entstehen können.

Weitere Informationen
Weitere Informationen darüber, welche administrativen und technischen Daten bzw. welche toxikologischen Tests erforderlich sind, können dem Dokument „Guidance from the AFC Panel on submission of a dossier on a Smoke Flavouring Primary Product for evaluation by EFSA“ (nur in englischer Sprache) entnommen werden. Siehe http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/790.htm .

Weitere Informationen finden Sie im Protokoll der 22. Plenarsitzung des AFC-Gremiums. (17.-19. April 2007)  http://www.efsa.europa.eu/de/events/event/afc070417.htm  

Der vollständige Test der Risikobewertung kann auf der EFSA Website unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/20r.htm

[1] Gremium der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC)
[2] Verordnung (EG) Nr. 2065/2003  

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