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EFSA bringt ersten praktischen Leitfaden für die Bewertung von Nanotechnologie im Lebens- und Futtermittelbereich heraus

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute einen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. im Rahmen von Anträgen auf Zulassung von technisch hergestellten Nanomaterialien (engineered nanomaterials – ENM) zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln befasst. Dieser Leitfaden ist das Ergebnis der Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses der Behörde, der damit erstmals praktische Anleitungen für die Bewertung potenzieller Risiken bei der Anwendung von Nanowissenschaft Lehre von Nanomaterialien. und Nanotechnologie in der Lebens- und Futtermittelkette vorlegt. Der Leitfaden bezieht sich auf die Bewertung von Risiken im Rahmen von Anträgen im Lebens- und Futtermittelbereich, unter anderem für Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme, Aromastoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Novel Food, Futtermittelzusatzstoffe und Pestizide.

Der EFSA-Leitfaden geht auf ein Ersuchen der Europäischen Kommission zurück und liefert Anhaltspunkte für Erwägungen bei der Risikobewertung technisch hergestellter Nanomaterialien, die sich aufgrund der Besonderheiten und spezifischen Eigenschaften dieser Materialien ergeben können. Der Leitfaden ergänzt die Reihe der bereits verfügbaren Leitliniendokumente der EFSA zu Stoffen und Erzeugnissen, die im Hinblick auf ihre mögliche Zulassung in Lebens- und Futtermitteln einer Risikobewertung unterzogen werden müssen. Er zeigt auf, welche zusätzlichen Daten für die physikalische und chemische Charakterisierung von ENM im Vergleich zu herkömmlichen Anträgen benötigt werden, und gibt einen Überblick über verschiedene Ansätze für die von den Antragstellern durchzuführende Toxizitätsuntersuchung.

Wie Professor Vittorio Silano, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA, anlässlich der Veröffentlichung des EFSA-Leitfadens erklärt: „Eine gründliche Charakterisierung der technisch hergestellten Nanomaterialien und die anschließende Durchführung entsprechender Toxizitätsuntersuchungen sind wesentlich für die Risikobewertung dieser Anwendungen. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es Unsicherheiten gibt hinsichtlich der Eignung bestimmter gängiger Untersuchungsmethoden und der Verfügbarkeit von Daten zu ENM-Anwendungen in Lebens- und Futtermitteln. Der Leitfaden enthält Empfehlungen dazu, wie diesen Unsicherheiten bei den Risikobewertungen im Rahmen von Anträgen im Lebens- und Futtermittelbereich Rechnung zu tragen ist.“

Als Hilfestellung bei der praktischen Nutzung des Leitfadens werden sechs Szenarien präsentiert, anhand derer verschiedene Ansätze der Toxizitätsuntersuchung skizziert werden. Für jedes Szenario verweist der Leitfaden dabei auf die jeweils erforderliche Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. der Untersuchung.

Im Zuge der Vorbereitung des Leitfadens führte die EFSA eine öffentliche Konsultation durch und unterstrich dabei, wie wichtig es ist, Methoden der Risikobewertung in diesem Bereich zu entwickeln, um Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln zu gewährleisten. Insgesamt gingen 256 Kommentare von 36 Organisationen ein, die von Einrichtungen aus Forschung und Lehre über Nichtregierungsorganisationen, Industrieunternehmen und -verbände bis hin zu mitgliedstaatlichen und internationalen Behörden ein breites Spektrum umfassen. Alle eingesandten Beiträge wurden berücksichtigt und gegebenenfalls in den Leitfaden eingearbeitet.

Da die Risikobewertung technisch hergestellter Nanomaterialien einem raschen Fortschritt unterliegt, wird das vorliegende Dokument – entsprechend der Selbstverpflichtung der EFSA, ihre Leitfäden für die Risikobewertung kontinuierlich zu überprüfen – bei Bedarf überarbeitet.

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