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Neonicotinoide: EFSA bewertet Notfallanwendungen

Farmer sowing crops with pneumatic seeding machine

Die EFSA hat die wissenschaftlichen Grundlagen für die Zulassungen von Neonicotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln für Notfallsituationen geprüft, die 2017 in sieben EU-Mitgliedstaaten erteilt wurden.

In den von der EFSA erstellten Berichten wird für jedes der betroffenen Länder bewertet, ob die Neonicotinoid-haltigen Produkte durch andere Pflanzenschutzmittel hätten ersetzt werden können und ob nicht-insektizide Alternativen verfügbar sind.

Im Jahr 2013 erließ die Europäische Kommission Einschränkungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Dies geschah im Nachgang zu einer Bewertung der EFSA, die zeigte, dass von diesen Stoffen Risiken für die Bienengesundheit ausgehen.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten können die Einschränkungen aufheben und Notfallzulassungen erteilen, wenn eine Bedrohung durch bestimmte Pflanzenschädlinge nachweislich nicht auf andere Weise einzudämmen ist. Mehrere Mitgliedstaaten haben seit 2013 wiederholt solche Zulassungen erteilt.

Im Jahr 2017 entwickelte die EFSA eine Methodik zur Bewertung von Anträgen auf Verwendung von Insektiziden in Fällen, in denen eine ernst zu nehmende Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. für die Pflanzengesundheit besteht. In der Folge ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, diese Methode zur Bewertung der ausnahmsweisen Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln zu verwenden, die 2017 von Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn zugelassen wurden.

In den Berichten wird ausschließlich die Begründung für die Erteilung der Notfallzulasungen berücksichtigt. Die Methodik umfasst nicht etwaige von den Mitgliedstaaten unternommene Maßnahmen zur Verminderung des Risikos für Bienen und Umwelt durch Pflanzenschutzmittel auf Neonicotinoidbasis.

Die Berichte – die eingehende Bewertungen der in jedem der betreffenden Länder erteilten Notfallzulassungen enthalten – wurden den Risikomanagern bei der Europäischen Kommission übermittelt.

Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung durch die EFSA schränkte im Mai 2018 die Europäische Kommission, nach Befürwortung der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Neonicotinoiden weiter ein.

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