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Bisphenol A: Sicherheit für Immunsystem wird geprüft

Die EFSA richtet eine Arbeitsgruppe internationaler Experten ein, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen von Bisphenol A (BPA) auf das Immunsystem zu bewerten. Die Prüfung durch die EFSA erfolgt nach der Veröffentlichung eines Berichts, der Bedenken bezüglich der Auswirkungen von BPA auf das Immunsystem von Föten und Kleinkindern aufwirft.

Der Bericht des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt der Niederlande (RIVM) wirft einen kritischen Blick auf zwei Studien von Menard et al. (2014), in denen prä- und perinatale Auswirkungen von BPA auf das Immunsystem beschrieben werden und die noch unveröffentlicht waren, als die EFSA die zur Verfügung stehende wissenschaftliche Literatur für ihre 2014 erstellte Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. zu BPA auswertete.

Der Bericht empfiehlt, die Erforschung von Alternativen zu BPA zu fördern, und rät Verbrauchern, ihre BPA- Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. über Lebensmittel und andere Quellen zu minimieren.

Die EFSA hat ein Ersuchen des niederländischen Gesundheitsministeriums angenommen, die Ergebnisse des RIVM-Berichts zu untersuchen, und wird sich im Lichte dieser neuen Erkenntnisse insbesondere mit der Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. von BPA für das Immunsystem befassen. Das Sachverständigengremium der EFSA für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium) beabsichtigt, in den nächsten Monaten eine entsprechende Stellungnahme herauszugeben.

Vorläufiger sicherer Grenzwert

Im Dezember 2014 setzte das CEF-Gremium der EFSA die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake – TDI) bezieht sich auf chemische Stoffe in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die nicht absichtlich zugesetzt wurden (z.B. Kontaminanten), und ist ein Schätzwert der Menge eines solchen Stoffs, die im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt.) für BPA von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag herab.

Der TDI wurde vorläufig festgelegt, um Unsicherheiten bezüglich möglicher Effekte von BPA auf Brustdrüse, Fortpflanzungsorgane, Nerven-, Immun- und Stoffwechselsystem bei Versuchstieren zu berücksichtigen.

Insgesamt erlaubte die Beweiskraft der wissenschaftlichen Daten es den Sachverständigen der EFSA nicht, abschließend darüber zu befinden, ob besagte Effekte bei Tieren und Menschen auftreten und ihnen schaden würden. Um den derzeit noch bestehenden Wissenslücken bezüglich dieser möglichen Auswirkungen Rechnung zu tragen, wurde ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor angewandt.

Neubewertung von BPA durch EFSA in 2017-2018

Mit der Festlegung eines vorläufigen TDI-Werts verpflichtete sich die EFSA zu einer Neubewertung von BPA, sobald die Ergebnisse einer zweijährigen Studie des US-amerikanischen National Toxicology Program im Jahr 2017 vorliegen.

Neben der Prüfung des RIVM-Berichts hat die EFSA mit der Vorbereitung für diese bevorstehende Gefahrenbewertung zu BPA begonnen und entwickelt ein „wissenschaftliches Protokoll“ für eine strukturierte Literaturrecherche und eine transparente Auswertung aller neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei der vorigen EFSA-Bewertung noch nicht berücksichtigt wurden. Die Auftragsvergabe für die Erhebung und Gewinnung von Daten zur BPA-Toxikologie aus wissenschaftlichen Studien, die seit 2012 veröffentlicht wurden, ist derzeit im Gange.

Die EFSA wird bis Anfang 2017 eine öffentliche Konsultation zu dem Protokoll durchführen; hierbei handelt es sich um eine vordefinierte, schriftlich festgehaltene Verfahrensweise für die Erhebung, Gewinnung und Bewertung von Daten. Interessenvertreter aus Behörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werden Gelegenheit haben, sich zu dem geplanten EFSA-Ansatz zu äußern, noch bevor die vorgenannten Arbeiten beginnen. Das endgültige wissenschaftliche Gutachten soll 2018 fertiggestellt werden.

Hintergrund

Bei den beiden im RIVM-Bericht betrachteten Studien handelt es sich um:

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