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Glyphosat: EFSA aktualisiert toxikologisches Profil

Die EFSA und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat – einer chemischen Substanz, die breite Verwendung in Pflanzenschutzmitteln findet, abgeschlossen. Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. für den Menschen darstellt, und es wird eine neue Sicherheitsmaßnahme vorgeschlagen, um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verschärfen. Die Schlussfolgerung wird in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen sowie in die von den EU-Mitgliedstaaten durchzuführenden erneuten Sicherheitsbewertungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, die im jeweiligen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen.

Eine Peer-Review-Expertengruppe, die sich aus EFSA-Wissenschaftlern sowie Vertretern von Risikobewertungsstellen in EU-Mitgliedstaaten zusammensetze, hat für Glyphosat eine Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen – das erste Mal, dass ein solcher Expositionsgrenzwert auf Glyphosat angewendet wird.

José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärte: „Es handelte sich hierbei um einen umfassenden Prozess – eine vollständige Bewertung, die eine Fülle neuer Studien und Daten berücksichtigte. Durch die Einführung einer Akuten Referenzdosis verschärfen wir die künftige Bewertung potenzieller Risiken durch Glyphosat. Was die Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. betrifft, so ist es unwahrscheinlich, dass dieser Stoff krebserregend ist.“

Wahrscheinlich nicht karzinogen

Die Peer-Review-Gruppe kam zu dem Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht genotoxisch (d.h. DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind. schädigend) ist oder eine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstellt. Es wird nicht empfohlen, Glyphosat als karzinogen gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen einzustufen. Insbesondere waren sich die Experten aus dem Mitgliedstaaten, mit einer Ausnahme, einig, dass weder die epidemiologischen Daten (d.h. solche in Bezug auf den Menschen) noch die Befunde aus Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen aufzeigten.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission berücksichtigte die EFSA auch den von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichten Bericht, in dem Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wird.

Im Rahmen der Bewertung wurde ein großer Bestand an wissenschaftlichen Erkenntnissen berücksichtigt, darunter eine Reihe von Studien, die nicht von der IARC bewertet worden waren; dies ist einer der Gründe für die unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

Neben der Einführung der ARfD werden in dem Review-Bericht weitere toxikologische Sicherheitsgrenzwerte zur Orientierung der Risikobewerter vorgeschlagen: Die annehmbare Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level – AOEL) wurde auf 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesetzt, und für Verbraucher wurde der ARfD entsprechend eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen.

Dr. Tarazona fügte hinzu, dass die EFSA die neuen toxikologischen Grenzwerte bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln verwenden wird, die zusammen mit den Mitgliedstaaten 2016 durchgeführt werden.

Nächste Schritte

Die Schlussfolgerung der EFSA wird in die Entscheidung der Europäische Kommission darüber einfließen, ob die Substanz auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleibt. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die weitere Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU zulassen können.

Eine Erläuterung der wichtigsten Ergebnisse der EFSA-Schlussfolgerung zu Glyphosat finden Sie in unserer eigens erstellten Zusammenfassung für Laien. Die EFSA hat ferner ein ergänzendes Dokument erstellt, das ausführlich auf einige der wissenschaftlichen Fragen eingeht, die während der Bewertung hervorgehoben wurden.

Hintergrund

Glyphosat ist ein chemischer Wirkstoff, der in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln breiten Einsatz findet und dessen Verwendung in Europa strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Das Peer-Review der EFSA erfolgte im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens für die erneute Genehmigung der Verwendung von Glyphosat in Europa.

Gemäß dem Standardverfahren für solche Erneuerungen übergab der Antragsteller ein Dossier mit einschlägigen wissenschaftlichen Informationen an einen Mitgliedstaat – den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (RMS) – zur Durchführung einer ersten Bewertung. Das Dossier wurde von dem RMS, in diesem Fall Deutschland, bewertet und an die EFSA weitergeleitet, um die Daten und Schlussfolgerungen in der Akte abschließend zu bewerten. Dieses Verfahren wird von einer Peer-Review-Gruppe durchgeführt, die sich aus EFSA-Wissenschaftlern sowie Vertretern von Risikobewertungsstellen aller EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Was sind Rückstandshöchstgehalte?

Bei Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Levels – MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm.) handelt es sich um die jeweils höchste Konzentration eines Wirkstoffs, die den gesetzlichen Bestimmungen zufolge bei korrekter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- bzw. Futtermitteln toleriert wird. Die EFSA ist in der EU für die Empfehlung von Rückstandshöchstgehalten zuständig und bewertet die Verbrauchersicherheit auf Grundlage der Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. des Pestizids, der voraussichtlich zu findenden Mengen in Lebensmitteln und der unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten der Europäer. Die Sicherheitsbewertung erfolgt mittels toxikologischer Referenzwerte wie der Akuten Referenzdosis (ARfD).

Was ist eine Akute Referenzdosis (ARfD)?

Bei der ARfD handelt es sich um die auf der Basis des Körpergewichts geschätzte Menge einer chemischen Substanz in Lebensmitteln, die über einen kurzen Zeitraum (in der Regel bei einer einzelnen Mahlzeit oder an einem Tag) aufgenommen werden kann, ohne ein Gesundheitsrisiko darzustellen.

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