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EFSA aktualisiert Beratung zu Säuglings- und Folgenahrung

Die EFSA hat Mengen für die Zufuhr von Energie, Makro- und Mikronährstoffen über die Säuglings- und Folgenahrung Muttermilchersatz für Säuglinge, bei denen die Gabe von Beikost (also die Einführung von fester Nahrung um das Alter von etwa 6 Monaten herum) begonnen hat. empfohlen. Die Empfehlungen sind Teil eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, mit dem die Empfehlungen des früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse überarbeitet werden. Vorausgegangen war ein Gutachten zum Nährstoffbedarf und zur Nährstoffzufuhr von Säuglingen und Kleinkindern in der Europäischen Union, das die EFSA 2013 veröffentlichte.

Die Beratung des EFSA-Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen. und Allergien beruht auf dem Grundsatz, dass Rezepturen für Säuglinge unbedenklich sein müssen und dazu geeignet, den Nährstoffbedarf von Säuglingen zu decken sowie deren Wachstum und Entwicklung zu fördern.

Das Gremium empfiehlt Mindest- und Höchstwerte für die Energieaufnahme von Säuglingen (unter zwölf Monaten) von 60 kcal bzw. 70 kcal pro 100 ml der Rezeptur. Für Makronährstoffe spricht es folgende Empfehlungen aus:

Vorgeschlagener Gehalt an Makronährstoffen in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (g/100 kcal)

MakronährstoffenMilcheiweiß: min.Milcheiweiß: max.Sojaeiweißisolat: min.Sojaeiweißisolat: max.Eiweißhydrolisat: min.Eiweißhydrolisat: max.
Eiweiß1,82,52,252,82,8
Fett4,46,04,46,04,46,0
Kohlenhydrate Gruppe von Nährstoffen, zu denen Zucker, Stärke und Ballaststoffe zählen.914914914

Die vorgeschlagenen Mengen für Fett und Kohlenhydrate unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der geltenden Vorschriften. Das Gremium schlägt hingegen vor, den Höchstwert für Eiweiß von 3 g/100 kcal in Säuglingsanfangsnahrung bzw. 3,5 g/100 kcal in Folgenahrung auf 2,5 g/100 kcal in (Säuglingsanfangs- und Folge-) Rezepturen auf Basis von Milcheiweiß und auf 2,8 g/100 kcal in (Säuglingsanfangs- und Folge-) Rezepturen auf Basis von isoliertem Sojaeiweiß bzw. hydrolysiertem Eiweiß zu verringern. Dies wird damit begründet, dass den Sachverständigen zufolge kein Hinweis auf eine physiologische Notwendigkeit einer solch hohen Proteinzufuhr vorliegt und die derzeitige Proteinaufnahme deutlich über dem Bedarf liegt.

Für Mikronährstoffe schlägt das Gremium Mindestmengen vor. Es betont, dass diese den Nährstoffbedarf praktisch aller gesunden, termingerecht geborenen Säuglinge decken und aus ernährungsphysiologischer Sicht keine Notwendigkeit besteht, diese Mengen in Rezepturen zu überschreiten.

Weitere wichtige Ergebnisse des Gutachtens:

  • Kuhmilch, Ziegenmilch und isoliertes Sojaeiweiß sind unbedenkliche und geeignete Eiweißquellen für den Einsatz in Säuglings- und Folgenahrung auf Basis intakter Proteine. Die Unbedenklichkeit und Eignung anderer Eiweißquellen oder neuer Fertigungstechnologien sind vor ihrem Einsatz klinisch zu bewerten.
  • Die Unbedenklichkeit und Eignung jeder einzelnen Säuglings- und Folgenahrungsrezeptur auf Basis von Proteinhydrolysaten muss ebenfalls vor der Verwendung im Rahmen klinischer Bewertungen für die Zielgruppe nachgewiesen werden.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, Arachidonsäure, Eicosapentaensäure, nicht verdauliche Oligosaccharide, „Probiotika“ oder „Synbiotika“, Chrom, Fluorid, Taurin oder Nukleotide der Säuglingsanfangs- bzw. Folgenahrung beizufügen.

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