EU-Behörden sollen zu Risiken durch Phenylbutazon in Pferdefleisch beraten

Die Europäische Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) um die Durchführung einer gemeinsamen Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit durch das Vorkommen von Rückständen des entzündungshemmenden Arzneimittels Phenylbutazon in Pferdefleisch ersucht. Das Ersuchen erfolgte aufgrund des jüngsten Nachweises von mit Pferdefleisch kontaminierten Rindfleischerzeugnissen und der Entdeckung von Phenylbutazon in einer kleineren Zahl geschlachteter Pferde, die für die Lebensmittelkette vorgesehen waren.

Die EU-Behörden werden bis zum 15. April 2013 wissenschaftliche Beratung leisten und so zur Bereitstellung einer Grundlage für die Entscheidungsfindung der Europäischen Kommission im Hinblick auf diese jüngsten Befunde beitragen.

Die beiden Behörden werden bei der gemeinsamen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung alle vorliegenden wissenschaftlichen Hinweise berücksichtigen, einschließlich der Daten und Ergebnisse der in den Mitgliedstaaten laufenden Überprüfungen von Pferdefleisch, sobald diese zur Verfügung stehen.

EFSA und EMA werden eine gemeinsame Stellungnahme herausgeben, in der sie zu den potenziellen Risiken für Verbraucher durch Phenylbutazon-Rückstände in Pferdefleisch beraten werden. In diesem Zusammenhang wird sowohl das Risiko durch den Verzehr von Pferdefleisch selbst als auch durch andere, illegal mit Pferdefleisch kontaminierte Erzeugnisse berücksichtigt. Die Behörden wurden ersucht, gegebenenfalls auch dahingehend zu beraten, inwiefern zusätzliche Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, um jegliches identifizierte Risiko zu minimieren.

Phenylbutazon wird in der Humanmedizin nur sehr zurückhaltend zur Behandlung von schweren Entzündungen eingesetzt, für die keine andere Behandlung als geeignet erachtet wird. In der Veterinärmedizin ist seine Verwendung in einigen Mitgliedstaaten zur Schmerzbekämpfung und Entzündungshemmung zugelassen, jedoch ausschließlich bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (wie etwa Hunde und Turnierpferde).

Tiere, die zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind, dürfen nicht mit Phenylbutazon behandelt werden. Daher ist das Vorkommen dieser Substanz in Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf die illegale Verwendung von Schlachtkörpern entsprechend behandelter Pferde zurückzuführen.

Notes to editors

Am 21. Februar verabschiedete die Europäische Kommission einen koordinierten Kontrollplan im Hinblick auf betrügerische Praktiken beim Inverkehrbringen von Rindfleischerzeugnissen. Dieser beinhaltet einen Prüfplan für Phenylbutazon in Pferdefleisch, der die Testung von einer Kontrollprobe je 50 Tonnen Pferdefleisch vorsieht. Jeder Mitgliedstaat ist dazu angehalten, mindestens fünf Tests durchzuführen, deren Ergebnisse der Kommission regelmäßig zu melden sind.

Die EFSA veröffentlicht einen jährlichen Bericht, der die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Überwachungsdaten zum Vorkommen von Tierarzneimittel-Rückständen und Rückständen bestimmter Substanzen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen EU-weit zusammenfasst. Dieser Bericht enthält auch Informationen zum Vorkommen von Phenylbutazon-Rückständen in Pferdefleisch.

Die Behörde führt derzeit umfassende wissenschaftliche Arbeiten zur Unterstützung der geplanten Modernisierung der Fleischbeschau in Europa durch. Die EFSA hat bereits wissenschaftliche Gutachten zu den Gefahren für die öffentliche Gesundheit veröffentlicht, denen mit der Fleischbeschau von Geflügel und Schweinen Rechnung getragen werden soll. Im Juni dieses Jahres wird ein ähnliches Gutachten zur Pferdefleischbeschau folgen.

Im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit in der EU stellt die EMA der Europäischen Kommission Empfehlungen zu sicheren Grenzwerten (Rückstandshöchstgehalte – MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm) für Tierarzneimittel-Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur Verfügung.

Im Jahr 1997 bewertete die EMA Phenylbutazon zwecks Festsetzung von MRL und gelangte zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten keine Empfehlungen hinsichtlich der Festlegung von Rückstandshöchstgehalten erlaubten. Infolgedessen ist Phenylbutazon nicht zur Verwendung bei Tieren zugelassen, die der Lebensmittelerzeugung dienen.