PET-Recyclingverfahren für Lebensmittelkontaktmaterialien: EFSA verabschiedet erste Gutachten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die ersten drei wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit von Verfahren für das Recycling von Polyethylenterephthalat (PET) zur Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien angenommen. Keines der Verfahren gibt Anlass zu Sicherheitsbedenken, sofern sie klar definierten und kontrollierten Bedingungen unterliegen. Bei diesen Gutachten handelt es sich um die ersten in einer Reihe von Gutachten zu wiederverwerteten Kunststoffen, die im Lebensmittelbereich Verwendung finden. Nach Abschluss dieser Reihe dienen die Gutachten der EFSA als Informationsgrundlage für die Entscheidungen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten über die Zulassung der bewerteten Verfahren. Anschließend sollten wiederverwertete Kunststoffe*, die bei der Verpackung von Lebensmitteln, für Lebensmittelbehälter und für sonstige Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet werden, nur über Verfahren gewonnen werden, die von der EFSA einer Sicherheitsbewertung unterzogen und von den Risikomanagern zugelassen wurden. Die Behörde trägt somit einerseits zu einem besseren Verbraucherschutz und andererseits zum allgemeinen Umweltziel der Abfallverwertung bei.

In den drei Gutachten des EFSA-Gremiums für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) werden insgesamt zehn Recyclingverfahren bewertet, die nach der jeweils angewandten Recyclingtechnologie gruppiert sind. Das Gremium kam in allen drei Gutachten zu dem Schluss, dass die Recyclingverfahren keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben, sofern der PET-Anteil aus Nicht-Lebensmittel-Verwendungen nicht über 5% liegt und diese Verfahren unter klar definierten Bedingungen durchgeführt werden. Das Gremium empfiehlt, dies regelmäßig gemäß der guten Herstellungspraxis ( GMP Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP) bezieht sich auf alle Praktiken in Bezug auf die Bedingungen und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit und Eignung von Lebensmitteln in allen Stadien der Lebensmittelkette zu gewährleisten) zu kontrollieren.

Die Bewertungen der EFSA betreffen lediglich die Sicherheit der mechanischen Recyclingverfahren, mit denen die verwendeten Kunststoffe gesammelt, zermahlen und dekontaminiert werden, bevor sie dann zu neuen Materialien verarbeitet werden, die zur Verwendung in der Lebensmittelkette bestimmt sind. Die gesammelten Kunststoffe, die beim mechanischen Recycling verwendet werden, könnten zuvor mit chemischen Substanzen kontaminiert worden sein, die für Verwendungen, bei denen die Materialien mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ungeeignet sind. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Verfahren die Kontamination der wiederverwerteten Kunststoffe mit chemischen Substanzen so weit senken können, dass der mögliche Übergang etwaiger chemischer Rückstände kein Risiko für die Gesundheit des Menschen darstellt.

Im Jahr 2011 veröffentlichte das CEF-Gremium ein Gutachten, in dem der Sicherheitsbewertungsansatz für PET-Recyclingverfahren beschrieben und die dabei verwendeten Bewertungskriterien erläutert werden. Bei ihrer Sicherheitsbewertung berücksichtigt die EFSA die Qualität der Ausgangsmaterialien, die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt des Verfahrens zur Dekontaminierung der Kunststoffe sowie die vorgesehene Verwendung des wiederverwerteten Kunststoffs. Des Weiteren müssen die wesentlichen zur Gewährleistung einer ausreichenden Dekontaminierung erforderlichen Verfahrensschritte aufgezeigt und ihre Funktionsweise dargelegt werden. Unter Umständen müssen die Antragsteller die vorgeschlagenen Verwendungen abändern und/oder den Anteil an wiederverwertetem Material anpassen, damit diese den wissenschaftlichen Kriterien der EFSA entsprechen.

Diese drei Gutachten sind die ersten einer Reihe von Gutachten, die über die nächsten 18 Monate zu Anträgen auf Zulassung von Recyclingverfahren zur Herstellung von Kunststoffen für Lebensmittelkontaktmaterialien erstellt werden sollen. Gemäß ihrer Gründungsverordnung veröffentlicht die EFSA ihre Gutachten bald nach deren Annahme. Die Reihenfolge, in der die Gutachten zu diesen Verfahren veröffentlicht werden, ist vom Arbeitsprogramm der EFSA abhängig, das auf Basis der eingehenden Anträge erstellt wird. Die Veröffentlichung der Gutachten hat also nichts mit deren Priorität zu tun und sagt auch nichts über die Qualität derjenigen Verfahren aus, die die EFSA noch nicht auf ihre Sicherheit hin bewertet hat.

Nachstehend sind die drei angenommenen wissenschaftlichen Gutachten zur Bewertung der Sicherheit folgender PET-Recyclingverfahren aufgeführt, bei denen gebrauchtes PET zur Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien wiederverwertet wird:

Weitere Informationen zum Rechtsrahmen:

* Wie in Verordnung EC 282/2008 definiert und unter Ausschluss der Ausnahmen, die in Artikel 1(2) derselben niedergelegt sind. (Aktualisiert am 6. September 2012)

Notes to editors

Die Bewertungen von Recyclingverfahren durch die EFSA ist einer der Schritte bei der Zulassung der Verwendung wiederverwerteter Kunststoffe in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Wenn die EFSA alle ihre Gutachten zu diesen Recyclingverfahren veröffentlicht hat, entscheiden die Kommission und die Mitgliedstaaten im Anschluss an diese Phase, ob die bewerteten Recyclingverfahren zugelassen oder abgelehnt werden. Die Europäische Kommission wird ein Register der zugelassenen Verfahren erstellen. Nach der Veröffentlichung dieses Registers wird jedes neue EFSA-Gutachten zu einem Recyclingverfahren von der Kommission sowohl bei der Zulassungsentscheidung als auch im Rahmen künftiger Aktualisierungen des Registers entsprechend berücksichtigt werden. Siehe: Food Contact Materials - Directorate General for Health & Consumers

Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 enthält Regelungen für eine gute Herstellungspraxis Alle Praktiken in Bezug auf die Bedingungen und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit und Eignung von Lebensmitteln in allen Stadien der Lebensmittelkette zu gewährleistenfür Gruppen von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Die vom CEF-Gremium der EFSA zur Bewertung der Sicherheit von PET-Recyclingverfahren angelegten wissenschaftlichen Kriterien wurden im Juli 2011 in einem wissenschaftlichen Gutachten veröffentlicht: Scientific Opinion on the criteria to be used for safety evaluation of a mechanical recycling process to produce recycled PET intended to be used for manufacture of materials and articles in contact with food

Kontakt

Pressezentrum der EFSA

Tel. +39 0521 036 149

E-mail: Press@efsa.europa.eu

(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)

Ask a Question-Service

Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!

Ask a Question-Service