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EFSA bewertet Bericht über die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen der Amflora-Kartoffel für das Jahr 2010

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Environmental Monitoring PMEM Umweltüberwachung nach der Markteinführung (Post-Market Environmental Monitoring – PMEM) ist die Beobachtung der Auswirkungen eines neuen Produkts (z.B. einer genetisch veränderten Pflanze) nach dessen Einführung auf dem Markt. Dadurch können schädliche Wirkungen zutage treten, die im Rahmen der vor der Markteinführung durchgeführten Risikobewertung nicht vorhergesehen wurden) der genetisch veränderten Kartoffel Amflora für die Anbausaison 2010 veröffentlicht.

Der PMEM-Bericht für das Jahr 2010 wurde vom Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der EFSA bewertet, welches zu dem Schluss kommt, dass sich der Anbau der Amflora-Kartoffel in der Vegetationsperiode 2010 nicht nachteilig auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt auswirkte. Das GMO-Gremium schloss ferner, dass die Ergebnisse des PMEM-Berichts jene der durch die EFSA 2006 durchgeführten Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung der Amflora-Kartoffel bestätigen. Das Gremium spricht jedoch mehrere Empfehlungen in Bezug auf eine Verbesserung der Erhebung, Auswertung und Berichterstattung von Daten aus. Die vorgeschriebene Überwachung erfolgt gemäß dem Rechtsrahmen für GV-Pflanzen; ihr gehen eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen vor dem Inverkehrbringen sowie entsprechende Entscheidungen im Rahmen des Risikomanagements voraus.

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