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EFSA veröffentlicht Leitlinien zu „aktiven” und „intelligenten” Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Leitlinien für die Industrie veröffentlicht, in denen festgelegt wird, wie Anträge auf Sicherheitsbewertung von aktiven und intelligenten Substanzen in Materialien einzureichen sind, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Im Allgemeinen absorbieren aktive Lebensmittelkontaktmaterialien Substanzen oder setzen sie frei. Dies dient dazu, die Haltbarkeit verpackter Lebensmittel zu verlängern oder ihren Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern. Intelligente Lebensmittelkontaktmaterialien überwachen den Zustand von verpackten Lebensmitteln oder das sie umgebende Milieu und liefern so Informationen über den Frischegrad der Lebensmittel.

In der Verordnung (EG) Nr. 450/2009 wird ein Zulassungsverfahren für die Verwendung von neuen aktiven oder intelligenten Substanzen in Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Hersteller, die eine derartige Zulassung beantragen, als erstes bei der EFSA einen Antrag auf Sicherheitsbewertung der betreffenden Substanz(en) einreichen müssen.

Die Leitlinien legen nun fest, welche Aspekte die EFSA bei der Bewertung der Sicherheit von aktiven oder intelligenten Substanzen berücksichtigen wird, beispielsweise ihre toxikologischen Eigenschaften, und inwieweit sie oder die Stoffe, die möglicherweise durch den Abbauprozess oder Reaktionen entstehen, eventuell in Lebensmittel übergehen.

In dem Dokument sind ferner die Daten aufgeführt, die die EFSA zur Durchführung ihrer Sicherheitsbewertungen benötigt, wie Informationen über die physikalischen oder chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanzen, ihre Herstellung und ihren Verwendungszweck. Die Leitlinien wurden am 21. Juli im Anschluss an eine öffentliche Konsultation vom CEF-Gremium, dem Expertengremium der EFSA für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verabschiedet.

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