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Schweine bei der Schlachtung: Tierschutzmaßnahmen

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Die Gefährdung des Wohlergehens von Schweinen bei der Schlachtung ergibt sich vor allem durch eine unzureichende Ausbildung des Personals und mangelhaft konzipierte und ausgerüstete Vorrichtungen. Dies ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen, zu denen die jüngsten Empfehlungen der EFSA zum Tierschutz bei der Schlachtung gelangen. Die EFSA hebt hervor, dass der Mangel Fehlen eines notwendigen Faktors, beispielsweise in der Ernährung oder der Umwelt, das sich schädlich auf das Wachstum eines Organismus auswirkt an Kompetenzen und/oder Ausbildung des Personals in Schlachtungseinrichtungen ein ernstes Tierschutzproblem darstellt.

Das heute veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten ist das jüngste in einer Reihe von Aktualisierungen zum Tierschutz bei der Schlachtung, die von der Europäischen Kommission angefordert wurden. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen den bei der Schlachtung von Schweinen zur Lebensmittelerzeugung am häufigsten beobachteten Tierschutzrisiken begegnet werden soll; das Gutachten folgt ähnlichen Gutachten zu Geflügel und Kaninchen. Ein weiteres Gutachten zu Rindern folgt noch in diesem Jahr.

Marta Hugas, wissenschaftliche Leiterin bei der EFSA: „Im Rahmen ihrer neuen Strategie „Vom Erzeuger zum Verbraucher“ überprüft die Europäischen Kommission die derzeit geltenden Tierschutzbestimmungen mit dem Ziel, in der EU ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem zu schaffen. Diese Gutachtenreihe – sowie weitere, die wir in den kommenden Jahren vorlegen werden – werden die wissenschaftliche Grundlage für diese Überprüfung bilden.

Hohe Tierschutzstandards verbessern die Tiergesundheit und die Lebensmittelqualität, verringern den Bedarf an Arzneimitteln und können zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Gesunde, gut versorgte Tiere sind ein wesentlicher Teil einer gesunden Lebensmittelkette.“

Die umfassende Übersicht zu Schweinen erfasst den gesamten Schlachtprozess von der Ankunft und dem Entladen von Schweinen bis hin zur Betäubung und zum Ausbluten und Töten. In der Übersicht wird eine Reihe von Gefahren genannt, die Tierschutzfragen aufwerfen – z. B. Belastung durch Hitze, Durst, Hunger über einen längeren Zeitraum und Atemnot –, und es werden soweit wie möglich Präventiv- und Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen.

Wie bei dem früheren Gutachten zu Geflügel sind die meisten Gefahren (29 von 30) die Folge von Fehlverhalten des Personals aufgrund von mangelnder Ausbildung und Erschöpfung. Präventivmaßnahmen können nach Aussagen der EFSA für alle Gefahren ergriffen werden, wobei der Standortverwaltung eine entscheidende Rolle bei der Prävention zukommt.

Die wissenschaftlichen Gutachten zur Schlachtung basieren auf den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden in Abstimmung mit Tierschutzexperten aus den EU-Mitgliedstaaten entwickelt.

Die Ergebnisse werden von der Europäischen Kommission in Gesprächen mit der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) zur Harmonisierung der Tierschutzkonzepte bei der Schlachtung herangezogen.

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