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Lumpy-skin-Krankheit: Balkan frei von Ausbrüchen im Jahr 2018

Angus cattle in a pasture

Impfungen und andere Kontrollmaßnahmen haben neuen Daten zufolge die Epidemie Verbreitetes Auftreten einer Infektionskrankheit in einer Gemeinschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt. der Lumpy-skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease – LSD) auf dem Balkan erfolgreich gestoppt.

Der jüngste Bericht der EFSA zum Seuchenstatus in Südosteuropa zeigt, dass es im Jahr 2018 zu keinen neuen Ausbrüche kam. Die Zahl der Ausbrüche war 2017 drastisch zurückgegangen (von 7.483 im Jahr 2016 auf 385); die jüngsten Daten zeigen nun, dass die Krankheit in der Region nicht mehr auftritt.

2018 wurden mehr als 2,5 Millionen Rinder geimpft, was einer Abdeckung der Region von über 70% entspricht.

In Russland, der Türkei und Georgien tritt LSD jedoch immer noch auf; dort kam es 2018 jeweils zu 63, 46 bzw. 6 Ausbrüchen.

Aufgrund der anhaltenden Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. einer Wiedereinschleppung aus Ländern, die von LSD betroffenen sind, wird im Bericht empfohlen, das Impfprogramm 2019 in Balkanländern und -gebieten mit erhöhtem Risiko, wie Griechenland, Bulgarien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, dem Kosovo* und dem südlichen Teil Serbiens, fortzusetzen.

Darüber hinaus wird erwartet, dass jedes Land, das sein Impfprogramm einstellt, nachweisen kann, dass es krankheitsfrei ist, und hierzu ein Überwachungssystem einrichtet, das den Vorgaben der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) entspricht. Kroatien hat im vergangenen Jahr ein solches Programm erfolgreich durchgeführt.

Hintergrund

LSD ist eine Viruserkrankung bei Rindern, die Ende 2015 über die Türkei nach Griechenland gelangte. Die Krankheit kehrte im Frühjahr 2016 wieder, mit Ausbrüchen in Griechenland, Bulgarien, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro. 2016 wurde ein Impfprogramm für die Region eingeführt.

*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

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