Futtermittelzusatzstoffe: neue Leitlinien für die Verlängerung der Zulassung
Die EFSA hat neue Leitlinien zu den Informationen veröffentlicht, die Antragsteller in ihre Anträge auf Verlängerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen aufnehmen müssen.
Futtermittelzusatzstoffe sind für 10 Jahre zugelassen. Anschließend müssen die Antragsteller einen neuen Antrag stellen, aus dem hervorgeht, dass der Zusatzstoff unter den Zulassungsbedingungen für Zieltierarten, Verbraucher, Anwender und die Umwelt weiterhin sicher ist.
Die Bewertung von Verlängerungsanträgen ist einfacher, da sich diese Anträge ausschließlich auf die Sicherheit des Produkts konzentrieren, es sei denn, der Antragsteller schlägt Änderungen des Zusatzstoffs (z. B. Herstellungsverfahren oder Zusammensetzung) oder der Zulassungsbedingungen (z. B. unterschiedliche Zieltierarten, Verwendungsbedingungen) vor.
Kontakt
Pressezentrum der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)
(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)
Ask a Question-Service
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!