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EFSA prüft toxikologische Daten zu illegalen Farbstoffen in Lebensmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte eine Überprüfung der toxikologischen Daten von illegalen Farbstoffen, die bisher in Lebensmitteln in der EU gefunden wurden, sowie von anderen nicht zugelassenen Farbstoffen, die Anlass zur Besorgnis geben könnten, sollten Sie zukünftig in Lebensmitteln verwendet werden.

Infolge der Warnungen im Zusammenhang mit Sudan I und Pararot im Vereinigten Königreich und anderen Ländern der Europäischen Union zu Beginn des Jahres wurde die EFSA von der Europäischen Kommission beauftragt, die verfügbaren toxikologischen Daten mehrerer Farbstoffe zu überprüfen, bei denen festgestellt wurde, dass sie illegal in Lebensmitteln enthalten sind. Diese illegalen Farbstoffe* gelangten hauptsächlich über importierte Gewürze und Zutaten in Lebensmittel, die in der EU verkauft wurden. Die Aufgabe der EFSA bestand darin, die toxikologischen Daten von sieben illegalen Farbstoffen, die bisher in der EU in Lebensmitteln gefunden wurden, sowie Daten anderer nicht zugelassener Industriefarbstoffe zu überprüfen, die künftig Anlass zur Besorgnis geben könnten, sollten sie in Lebensmitteln enthalten sein.

Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe (AFC**) der EFSA hat die Überprüfung von zwei Hauptgruppen von Farbstoffen veröffentlicht. Zur ersten Gruppe, d. h. zu den illegalen Lebensmittelfarbstoffen, die bislang in Europa gefunden wurden, zählen Sudan I bis IV, Pararot, Rhodamin B und Orange II. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Gremiums der EFSA sind bzw. können diese Farbstoffe genotoxisch*** und karzinogen**** mit Ausnahme von Orange II. Dieser spezielle Farbstoff wirkt möglicherweise genotoxisch, seine karzinogene Wirkung kann jedoch aufgrund fehlender Daten nicht festgestellt werden. Das Gutachten liefert eine genaue toxikologische Überprüfung jedes Farbstoffs hinsichtlich Genotoxizität Fähigkeit eines Stoffs, die Zell-DNA zu schädigen. , Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. und chemischer Ähnlichkeiten.

Die zweite Gruppe umfasst folgende Farbstoffe:

  • Industriefarbstoffe, deren genotoxische und/oder karzinogene Wirkung von anderen internationalen Einrichtungen festgestellt wurde;
  • Farbstoffe, die in der EU für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen sind, jedoch erwiesenermaßen in Nicht-EU-Ländern verwendet werden, aus denen Gewürze stammen.
  • Farbstoffe, die in der Vergangenheit in verschiedenen Ländern als Lebensmittelfarbstoffe verwendet, jedoch aufgrund der Entdeckung der Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. aus der Verwendung in Lebensmitteln zurückgezogen wurden.

Nach Ansicht des AFC-Gremiums sollen folgende Farbstoffe der zweiten Gruppe als genotoxisch und/oder karzinogen betrachtet werden: Säurerot, Sudanrot 7B, Metanilgelb, Auramin, Kongorot, Buttergelb, Solvent Rot I, Naphtholgelb, Malachitgrün, Leukomalachitgrün, Ponceau 3R, Ponceau MX und Ölorange SS. Das Gutachten liefert ferner eine detaillierte toxikologische Überprüfung für jeden Farbstoff in Hinblick auf die genotoxischen und karzinogenen Eigenschaften.

Dr. Herman Koëter, Stellvertretender Geschäftsführender Direktor und Wissenschaftlicher Leiter der EFSA erklärte: „Das AFC-Gremium der EFSA konnte keine vollständige Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. dieser Farbstoffe durchführen, da die verfügbaren Daten eindeutig unzureichend sind. Mit der Prüfung der begrenzten toxikologischen Daten durch das Gremium konnte jedoch das vermutete karzinogene und/oder genotoxische Potenzial dieser Farbstoffe, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission bereits auf die Liste der nicht für Lebensmittel zugelassene Farbstoffe gesetzt hatten, bestätigt werden. Zudem wurden weitere Farbstoffe ermittelt, die Anlass zur Besorgnis geben könnten, sollten sie illegal in Lebensmitteln verwendet werden.“

* Diese Industriefarbstoffe sind gemäß der EU-Richtlinie 94/36/EG über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, nicht zugelassen.

** Wissenschaftliches Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

*** Genotoxisch – d. h. kann Schädigungen der DNS verursachen. Derartige Schädigungen können potenziell müssen jedoch nicht zwangsläufig zu Krebserkrankungen führen.

**** Karzinogen – d. h. führen bzw. können potentiell zu Krebserkrankungen führen.
 

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