EFSA empfiehlt niedrigere Rückstandshöchstmengen für mehrere in Pestiziden verwendete Wirkstoffe

Die EFSA hat niedrigere Rückstandshöchstmengen ( MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm)[1] für mehrere in Pestiziden verwendete Wirkstoffe empfohlen, bei denen nach Ansicht der Europäischen Kommission Sicherheitsbedenken in Bezug auf die menschliche Gesundheit bestehen könnten. Die von der EFSA zu diesen Stoffen durchgeführte Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung unterstützt die Risikomanager bei der Neubewertung der entsprechenden MRL, um die Gesundheit des Menschen zu schützen. Die EFSA schlägt vor, die MRL für Stoffe zu senken, zu denen Sicherheitsbedenken bestehen; ferner für Stoffe, bei denen die Sicherheit der derzeitigen MRL anhand der verfügbaren Daten nicht hinreichend belegt werden konnte. Darüber hinaus empfiehlt die EFSA, die MRL für Wirkstoffe, die nicht in der Europäischen Union (EU) zugelassen sind, u. U. aber als Rückstände beispielsweise in oder auf importieren Lebens- und Futtermitteln auftreten können, auf die im Wege der Routineüberwachung entsprechend der gängigen Gemeinschaftspraxis messbare niedrigste Konzentration zu senken. ;

Die Europäische Kommission hatte die EFSA ersucht, die Sicherheit bestehender MRL für 15 in Pestiziden verwendete Wirkstoffe[2] zu bewerten; unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Empfehlung der EFSA wird sie gegebenenfalls vorschlagen, die betreffenden MRL zu ändern oder zu streichen.

„Die EFSA koordiniert derzeit die Überprüfung von MRL für mehr als 300 Wirkstoffe. Wir haben 2008 mit dieser Arbeit begonnen und wollen sie bis Ende 2010 abschließen“, sagte Hubert Deluyker, Leiter der Direktion „Wissenschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung“ der EFSA. „Darüber hinaus erstellt die EFSA ab 2009 einen jährlichen Bericht über die gegenwärtige Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird der Verbraucher gegenüber Pestiziden.“

Das PRAPeR-Referat der EFSA, das für die Überprüfung der MRL für Pestizide zuständig ist, schlägt vor, im Wege einer umfassenden Bewertung — zum einen der Verbraucherexposition und zum anderen der aus allen beabsichtigten Verwendungen in Lebens- und Futtermitteln resultierenden potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen — die MRL für sämtliche Wirkstoffe festzulegen. Die Methode der EFSA beruht auf international anerkannten Verfahren und berücksichtigt dabei die verschiedenen Konsumgewohnheiten und Erzeugnisse innerhalb der EU. Die EFSA prüft, ob der Expositionsgrad für alle Verbrauchergruppen, auch für potenziell empfindliche Gruppen wie Kleinkinder, ältere Menschen und Vegetarier, unbedenklich ist. Die gegenwärtige Exposition von Verbrauchern gegenüber Pestiziden wird im Jahresbericht der EFSA zu Pestizidrückständen bewertet.

Notes to editors

Zum 1. September 2008 ist der EFSA die alleinige Zuständigkeit für die Risikobewertung der MRL von Pestiziden übertragen worden. Die EFSA ist nun nicht nur für die Risikobewertung neuer MRL zuständig, sondern auch für die periodische Überprüfung bestehender MRL.

Im Jahr 2007 hat die EFSA ein Gutachten über vorläufige MRL veröffentlicht — einer der ersten Schritte zur vollständigen Harmonisierung im Rahmen der EU. Siehe hierzu das Gutachten über die möglichen Gesundheitsrisiken bei bestimmten vorgeschlagenen Rückstandswerten für Pestizide in Futter- und Lebensmitteln .

[1] Die in Lebensmitteln festgestellten Rückstandsmengen müssen für Verbraucher unbedenklich und so niedrig wie möglich sein. Eine Rückstandshöchstmenge (ausgehend vom englischen Begriff „Maximum Residue Level[s]“ kurz als „MRL“ bezeichnet) ist die höchste Konzentration eines Pestizidrückstands, der gesetzlich in oder auf einem Lebens- oder Futtermittel zulässig ist. Die MRL sind im Rahmen der EU-Gesetzgebung harmonisiert worden (siehe hierzu die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates). Ziel der Gesetzgebung ist es, die Verbraucher zu schützen und den Handel zu regulieren. Weitere Informationen über die EU-Gesetzgebung zu Pestiziden, speziell zu Pflanzenschutz und Pestizidrückständen, können auf der Website der Europäischen Kommission, GD Gesundheit und Verbraucher, abgerufen werden.
[2] Das PRAPeR-Referat (Peer Review der Risikobewertung von Pestiziden) der EFSA hat die Rückstandshöchstmengen für folgende Substanzen bewertet: Benfuracarb und Carbosulfan, Carbendazim, Dimethoat, Omethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Metamidophos, Methomyl, Thiodicarb, Oxydemeton-Methyl, Procymidon, Pyrimiphos-Methyl und Vinclozolin.

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