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EFSA bewertet die Sicherheit von Lebensmittelfarbstoffen neu und verabschiedet erstes Gutachten Potenzielle Sicherheitsbedenken bei dem Lebensmittelfarbstoff Rot 2G

Das AFC-Gremium[1] der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 5. Juli ein Gutachten über den Lebensmittelfarbstoff Rot 2G (E 128) verabschiedet. Mögliche Gesundheitsbedenken in Bezug auf die Verwendung dieses Farbstoff, der nur für bestimmte breakfast sausages und für Hackfleisch[2] zugelassen ist, wurden laut. Dieses ist das erste Gutachten in einer Reihe von Neubewertungen der Sicherheit von in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen (einschließlich Farbstoffen), die die EFSA momentan durchführt.

Es ist erwiesen, dass sich Rot 2G im Körper zu großen Teilen in eine Substanz mit Namen Anilin umwandelt. Auf Grundlage von Tierversuchen kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass Anilin als Karzinogen[3] einzustufen ist. Angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann nicht ausgeschlossen werden, dass das karzinogene Potenzial von Anilin auf die Schädigung von genetischem Zellmaterial zurückzuführen ist.  Aus diesem Grund kann für Anilin keine Aufnahmemenge festgelegt werden, die für Menschen als ungefährlich betrachtet werden kann. Das Gremium hat deshalb geschlussfolgert, dass für Rot 2G Sicherheitsbedenken bestehen.

Die EFSA hat die europäische Kommission über ihre Ergebnisse der Sicherheitsbewertung von Rot 2G informiert.

Das vollständige Gutachten über Rot 2G wird in Kürze auf der EFSA-Website unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/515.htm. Die Schlussfolgerungen des Gremiums sind als Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt.

Bei der Neubewertung von zur Zeit in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen, wurde den Lebensmittelfarbstoffen Priorität gegeben, da sie unter den ersten Zusatzstoffen waren, die nach EU-Recht bewertet worden sind. Seit diesen ersten Beurteilungen vor rund 30 Jahren, wurden neue Studien veröffentlicht. Die EFSA wird die Neubewertung von Farbstoffen fortsetzen und nacheinander alle in der EU derzeit zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe prüfen.

Weitere Informationen zu der Arbeit der EFSA im Bereich von Lebensmittelzusatzstoffen finden Sie  auf der EFSA-Website Im Fokus unter http://www.efsa.europa.eu/de/anstopics/topic/additives.htm .

[1] AFC_Gremium: Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen
[2] Rot 2G (E 128) ist ausschließlich zur Verwendung in breakfast sausages mit einem Mindestgetreideanteil von 6 % und in Hackfleisch mit einem Mindestgemüse- und/oder Mindestgetreideanteil von 4 % zugelassen. In beiden Lebensmitteln ist nach EU-Lebensmittelrecht ein Höchstgehalt von 20 mg/kg zulässig: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0036&from=de.
[3] Karzinogen bedeutet, dass es Krebs verursachen kann.

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