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EFSA veröffentlicht Leitlinien über recycelte Kunststoffe

Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation hat das AFC-Gremium (Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) Leitlinien veröffentlicht, die für Antragsteller gelten, die Sicherheitsbewertungen für mit Lebensmitteln in Berührung kommende recycelte Kunststoffe vornehmen lassen wollen. 

Die neue Europäische Verordnung über Kunststoffe (EC No 282/2008) schreibt vor, dass recycelte Kunststoffe, die im Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden, nur aus Verfahren gewonnen werden sollten, die einer Sicherheitsbewertung durch die EFSA unterzogen wurden. Die EFSA wird die Sicherheit des mechanischen Recyclings und der Methoden bewerten, mit denen die gesammelten Kunststoffe zerkleinert, dekontaminiert und zu neuen Materialien verarbeitet werden.

Am 29. Januar 2008 veröffentlichte das AFC-Gremium einen Leitlinienentwurf und initiierte eine öffentliche Konsultation, in deren Rahmen Wissenschaftler und Interessengruppen aufgefordert wurden, Kommentare abzugeben. Während der zweimonatigen Konsultation erhielt die EFSA über 40 Fragen und Kommentare von einzelnen Wissenschaftlern und Organisationen. Diese Kommentare wurden bei der Fertigstellung der Leitlinien berücksichtigt.

Das mit der neuen Verordnung eingeführte Zulassungsverfahren soll eine potenzielle Kontaminierung von Lebensmitteln mit Chemikalien, die von der Verpackung in die Lebensmittel migrieren, begrenzen. Beim mechanischen Recycling gesammelte Kunststoffe könnten mit Chemikalien kontaminiert werden, die nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. Bei ihrer Sicherheitsbewertung von Anträgen auf Verwendung recycelter Kunststoffe wird die EFSA die Qualität des Ausgangsmaterials, die Effizienz des Prozesses zur Dekontaminierung der Kunststoffe und die beabsichtigte Verwendung der recycelten Kunststoffe berücksichtigen.

Nach der Veröffentlichung der Leitlinien werden die Anträge der EFSA zur Bewertung vorgelegt. Sobald die EFSA die Recycling-Verfahren bewertet hat, werden die entsprechenden Stellungnahmen der EFSA der Europäischen Kommission übermittelt, die für die Zulassung zuständig ist. Sobald die Zulassung erfolgt ist, wird ein entsprechender Eintrag im Register der genehmigten Recyclingverfahren vorgenommen.