Direkt zum Inhalt

EFSA veröffentlicht eine BSE/TSE-Risikobewertung der Verwendung von getrockneten Rinderblutprodukten als Bestandteil von Futtermitteln für Zuchtfisch

Die EFSA hat eine Bewertung des BSE/TSE-bezogenen Risikos getrockneter Rinderblutpräparate bei Zugabe als Proteinergänzung von Futtermitteln für Zuchtfisch vorgenommen, einer Praxis, die in der EU derzeit verboten ist. Das wissenschaftliche Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) der EFSA kam zu dem Schluss, dass die derzeit vorliegenden Daten zur Quantifizierung des BSE-Risikos für die Gesundheit von Tier oder Mensch durch die Fütterung von Rinderblutprodukten an Zuchtfische unzureichend sind. Darüber hinaus stellte das Gremium fest, dass entsprechend eines früheren Gutachtens der EFSA aus dem Jahr 2004 die Praxis des Betäubens und Schlachtens von Rindern außerdem dazu führen könnte, dass kleine Mengen an BSE-infiziertem Material (Hirnpartikel) das entnommene Blut kontaminieren.

Das Gremium wies darauf hin, dass in Übereinstimmung mit einem anderen zuvor erstellten Gutachten über Fischmehl nur ein entferntes Risiko besteht, dass die Fische selbst über potenziell mit BSE-Blut verunreinigtes Futter mit BSE infiziert werden. Das Gremium stellte jedoch fest, dass die Gesundheit von Mensch bzw. Tier gegebenenfalls gefährdet sein könnte, wenn eine Wiederverwendung von BSE-infiziertem Rinderblut in Futtermitteln für Rinder direkt (d. h. bei Fütterung von Rinderblutprodukten an Rinder) oder indirekt (d. h., bei Fütterung von Fischmehl aus Fisch, der vor kurzem mit BSE-infiziertem Rinderblut gefüttert wurde, an Rinder) erfolgt. Eine Wiederverwendung innerhalb derselben Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. (z. B. Rinderprodukte an Rinder bzw. Schafprodukte an Schafe) von Blut oder anderem Tierprotein ist nach EU-Gesetz nicht zulässig.

Dem Gremium zufolge hätte die Zugabe von Rinderblut zu Fischfuttermitteln außerdem einen unerwünschten Nebeneffekt, da dies die Eignung der aktuellen Nachweisverfahren zur Unterscheidung zwischen Blut und anderen verbotenen Rindernebenprodukten in Tierfuttermitteln, wie beispielsweise Hochrisikomateralien (SRM) wie Gehirn und Wirbelsäule von Rindern und andere möglicherweise BSE-infektiöse Gewebe, einschränken würde.

Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission um dieses Gutachten ersucht, nachdem die European Animal Protein Association einen Bericht erstellt hatte, der die Wiedereinführung von sprühgetrockneten Rindererythrozyten als Bestandteil von Futtermitteln für Zuchtfisch unterstützt.

[1] BSE - Bovine spongiforme Enzephalopathie / TSE - Transmissible spongiforme Enzephalopathie
[2] Das Gremium wies darauf hin, dass der Blutbestandteil ungeachtet des Titels „ Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. der Verwendung sprühgetrockneter Rindererythrozyten in Fischfuttermitteln“ auch Leukozyten und Thrombozyten umfasst.
[3] Opinion of the Scientific Panel on biological hazards (BIOHAZ) on BSE risk from dissemination of brain particles in blood and carcass following stunning
[4] Fischmehl ist eine proteinreiche Futterergänzung, die aus Fischereiabfällen oder aus Fisch, der nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist, hergestellt wird. Gemäß den TSE-Kontrollmaßnahmen ist es in der EU derzeit verboten, Fischmehl an Wiederkäuer zu verfüttern. Die EFSA erstellte in diesem Jahr bereits ein Gutachten über das TSE-Risiko durch Fütterung von Wiederkäuern mit Fischmehl:
[4] Fischmehl ist eine proteinreiche Futterergänzung, die aus Fischereiabfällen oder aus Fisch, der nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist, hergestellt wird. Gemäß den TSE-Kontrollmaßnahmen ist es in der EU derzeit verboten, Fischmehl an Wiederkäuer zu verfüttern. Die EFSA erstellte in diesem Jahr bereits ein Gutachten über das TSE-Risiko durch Fütterung von Wiederkäuern mit Fischmehl: TSE-Risiken durch Fütterung von Wiederkäuern mit Fischmehl
[5] Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, ABl. L 273 vom 10.10.2002, S. 1.

Ähnliches Thema