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EFSA gibt wissenschaftliche Empfehlung zur Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen

Das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen ( GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt.) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ein Gutachten über die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen als Markergene in gentechnisch veränderten Pflanzen veröffentlicht. Diese Beurteilung wurde vom GVO-Gremium im Rahmen einer eigenen Aufgabenstellung (sog. „self-tasking“) durchgeführt, um Antragstellern, Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission Hilfestellung bei der sicheren Anwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen (ARMG) bei der Selektion von transgenen Merkmalen in Pflanzen zu geben. Angesichts von Bedenken, dass die Verwendung solcher Markergene möglicherweise zu einer verstärkten Antibiotikaresistenz bei Mensch und Tier infolge eines Gentransfers von gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen auf Bakterien führen könnte, behandelte das Gremium diese Frage vordringlich. Das GVO-Gremium kam zu dem Ergebnis, dass die Häufigkeit des Gentransfers für alle untersuchten ARMG sehr niedrig ist. Das GVO-Gremium berücksichtigte in seinem Gutachten die Prävalenz Anteil einer Population, bei der eine gewisse Erkrankung festgestellt wurde. der Antibiotikaresistenz bei Darmbakterien oder in der Umwelt (Boden, Pflanzen, Wasser, usw.) und den Grad der Verwendung der betreffenden Antibiotika sowie ihre klinische Bedeutung für die Therapie von Mensch und Tier. Auf der Grundlage dieser Beurteilung hat das Gremium die ARMG in drei Gruppen eingeteilt und sog. "best practices" (bestmögliche Praxis) für die sichere Anwendung jeder Gruppe bestimmt, und dabei deren potenziellen Einfluss auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt berücksichtigt.

Bei der gentechnischen Veränderung von Pflanzen und anderen Organismen werden normalerweise Markergene verwendet, um die Selektion und Identifizierung von gentechnisch veränderten Zellen, die das betreffende Gen enthalten, aus der überwiegenden Mehrzahl der untransformierten Zellen im Wirtsorganismus zu erleichtern. Häufig werden für diese Zwecke Markergene mit einer Resistenz gegen bestimmte Antibiotika verwendet. Ein Problem bei der Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen (ARMG) ist die theoretische Möglichkeit, dass die klinische Therapie mit oral verabreichten Antibiotika dadurch beeinträchtigt werden könnte, dass ihre Wirkung durch Antibiotikaresistenz-Proteine in Lebensmitteln aus GV-Pflanzen, die ein ARMG enthalten, inaktiviert werden könnte. Angesichts der zunehmenden Anzahl von Anträgen, GV-Pflanzen inverkehrzubringen, und möglicher Auswirkungen von ARMG auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, bewertete das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die durch die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen als Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen entstehenden Risiken. Das Gremium hat die potenziellen Risiken für den Menschen und die Umwelt in Verbindung mit bestimmten ARMG beurteilt, und dabei die Wahrscheinlichkeit eines horizontalen Gentransfers von GV-Pflanzen auf Mikroorganismen sowie die potenziellen Auswirkungen des horizontalen Gentransfers dort, wo eine natürliche Resistenz gegenüber den betreffenden Antibiotika im Genpool der Mikroorganismen besteht, in Betracht gezogen. Außerdem berücksichtigte das Gremium die derzeitige Verwendung der betreffenden Antibiotika in der Human- und Tiermedizin.

Die Ergebnisse des Gremiums kommentierte Dr. Harry Kuiper, Vorsitzender des GVO-Gremiums, wie folgt: “Das Gremium hat bestätigt, dass ARMG in den meisten Fällen immer noch erforderlich sind, um die effiziente Selektion von transgenen Merkmalen in Pflanzen sicherzustellen. Im Hinblick auf die Sicherheitsbewertung ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass ein Gentransfer von GV-Pflanzen auf Bakterien sehr unwahrscheinlich ist. In dem seltenen Fall, dass doch ein Gentransfer stattfindet, sollten dessen mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vor dem Hintergrund beurteilt werden, dass Antibiotikaresistenzgene in der Umwelt und in Darmbakterien natürlicherweise vorhanden sind. Die Bedeutung des jeweiligen Antibiotikums für die Therapie bei Mensch und Tier sollte ebenfalls berücksichtigt werden.”

Um weitere Hilfestellung bei der Verwendung von ARMG zu geben, hat das Gremium die beurteilten ARMG auf der Grundlage ihrer biologischen Verbreitung in 3 Gruppen eingeteilt, und dabei auch die derzeitige Bedeutung der betreffenden Antibiotika in der Human- und der Tiermedizin berücksichtigt. Eine solche Klassifikation soll helfen, „best practices“ (bestmögliche Praxis) für die sichere Verwendung von ARMG in der Pflanzenbiotechnologie zu fördern.

Hintergrund

Die Richtlinie 2001/18/EG (über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt) fordert, dass solche GVO bei einer Bewertung der Umweltrisiken besonders berücksichtigt werden, die Gene enthalten, die eine Resistenz gegen Antibiotika aufweisen, die in der Human- und Tiermedizin verwendet werden. Insgesamt wird das Ziel verfolgt, ARMG in GVO, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, zu identifizieren und schrittweise zu eliminieren.

Das GVO-Gremium hat die folgende Einteilung der ARMG vorgeschlagen:

  • Die ARMG-Gruppe 1 umfasst Antibiotikaresistenzgene, die (a) bei Boden- und Darmbakterien weit verbreitet sind und (b) eine Resistenz gegen Antibiotika verleihen, die keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung in der Humanmedizin haben und nur eingeschränkt in bestimmten Bereichen der Tiermedizin angewendet werden. Dies betrifft das Antibiotikaresistenzgen nptII, das eine Resistenz gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin verleiht und seit 13 Jahren sicher in Lebensmittelpflanzen verwendet wird, sowie das hph-Gen, das für ein Protein codiert, das Hygromycin, ein nicht in der klinischen Humanmedizin verwendetes Antibiotikum, inaktiviert. Für diese Klasse von Markergenen sind keine Einschränkungen erforderlich, und zwar weder für Freilandversuche noch für das Inverkehrbringen.
  • Die ARMG-Gruppe 2 umfasst Antibiotikaresistenzgene, die (a) bei Mikroorganismen in der Umwelt weit verbreitet sind und (b) eine Resistenz gegen Antibiotika verleihen, die in bestimmten Bereichen der Human- und der Tiermedizin therapeutisch eingesetzt werden. Diese Gruppe enthält Gene für eine Resistenz gegen Chloramphenicol (CmR-Gen), Ampicillin (ampr-Gen) und Streptomycin sowie Spectinomycyn (aadA-Gen). Die Verwendung dieser Gene sollte auf Freilandversuche beschränkt werden und nicht in GV-Pflanzen vorkommen, die in Verkehr gebracht werden.
  • Die ARMG-Gruppe 3 umfasst Antibiotikaresistenzgene, die eine Resistenz gegenüber Antibiotika verleihen, die für die Therapie beim Menschen von großer Bedeutung sind, wie z.B. das nptIII-Gen, das eine Resistenz gegen Amikacin verleiht, und das tetA-Gen für eine Resistenz gegenüber Tetracyclinen. Ungeachtet der Überlegungen, welche Gesundheitsgefährdung tatsächlich vorhanden ist, sollten diese Gene im Genom Gesamtheit des genetischem Materials in den Zellen von Lebewesen. von transgenen Pflanzen vermieden werden, um die best mögliche präventive Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten. Deshalb sollten diese ARMG nicht in GV-Pflanzen vorhanden sein, die in Verkehr gebracht werden, bzw. in Pflanzen, die für Freilandversuche bestimmt sind.

 

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