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EFSA definiert Gefahren der Aviären Influenza für Geflügel und veröffentlicht Empfehlungen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung in europäische Geflügelbestände

Das Wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen. und einen dazugehörigen Bericht über die Risiken der Einschleppung und Ausbreitung der Aviären Influenza ( AI Die angemessene Aufnahmemenge (Adequate Intake – AI) ist eine Ernährungsempfehlung, die gegeben wird, wenn nicht genügend Daten zur Berechnung eines durchschnittlichen Bedarfs (Average Requirement – AR) vorliegen. Eine AI ist die im Durchschnitt pro Tag von einer typischen gesunden Population konsumierte Menge eines Nährstoffs, die als ausreichend für den Bedarf der Population erachtet wird.) in europäischen Geflügelbeständen veröffentlicht. Das Gutachten enthält an Risikomanager gerichtete Empfehlungen hinsichtlich verschiedener Möglichkeiten zur Eindämmung des Risikos sowie zur Kontrolle der Krankheit im Falle einer Infektion von Geflügelbeständen. Das AHAW-Gremium äußerte sich ebenfalls zu Tierschutzaspekten im Zusammenhang mit der AI. Das EFSA-Gutachten sowie der dazugehörige Bericht werden als unterstütze Dokumente an die AI-Konferenz der Chief Medical Officers (CMO) und Chief Veterinary Officers (CVO) der Europäischen Union in Brüssel weitergeleitet, die am 22. September stattfindet.

In Bezug auf das mögliche Auftauchen von AI-Fällen in Europas Geflügelbeständen werden in dem Gutachten folgende zentralen Risikofaktoren identifiziert:

  • die potentielle Mutation Dauerhafte und in der Regel negative Veränderung des genetischen Materials in einer Zelle, die in den meisten Fällen an nachkommende Generationen weitergegeben werden kann. von schwach pathogenen Vogelgrippeviren (LPAI) in hoch pathogene Vogelgrippeviren (HPAI);
  • Kontakt von Geflügelbeständen mit Wildvögeln (vorwiegend wandernde Wasservögel);
  • die erlaubten und unerlaubten Importe von lebendem Geflügel und gefangenen Käfigvögeln;
  • Eindringen von infizierten Geflügelprodukten in die Tierfutterkette;
  • Kontakt mit anderen Geflügelprodukten (Fäkalien, Abfälle, Federn und Daunen).

In Anbetracht dieser Risikofaktoren hat das AHAW-Gremium eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, die nachstehend beschrieben werden.

Das größte Risiko liegt in der potentiellen Mutation des schwach pathogenen Vogelgrippevirus (LPAI) in ein hoch pathogenes Vogelgrippevirus (HPAI) (wie etwa das derzeit in Südostasien verbreitete H5N1-Virus) sowie in dessen anschließender Ausbreitung in Europas Geflügelbeständen. Der LPAI-Erreger ist bereits mehrfach sowohl auf europäischer, als auch auf weltweiter Ebene zu einem HPAI-Virus mutiert. Während die EU-Gesetzgebung in Bezug auf den HPAI-Erreger Melde- und Kontrollvorschriften enthält, existiert in Bezug auf das LPAI-Virus derzeit nichts Vergleichbares. Das AHAW-Gremium der EFSA empfiehlt, dass diejenigen LPAI-Stämme, bezüglich derer eine nachgewiesene HPAI-Mutationsgefahr besteht (Subtypen H5 und H7), nun auch in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden sollten, damit geeignete Maßnahmen zur ihrer Kontrolle eingeleitet werden können.

Der Kontakt von Geflügel mit wandernden Wildvögeln (und deren Exkrementen) kann nicht völlig vermieden werden. Folglich wird aufgrund der Tatsache, dass Wildvögel (vorwiegend wandernde Wasservögel) mit LPAI bzw. in sehr seltenen Fällen auch mit HPAI infiziert sein können, stets auch ein gewisses Risiko der Einschleppung von AI-Viren bestehen. Am meisten gefährdet ist diesbezüglich Geflügel das auf engem Raum gehalten wird, sowie Geflügel, das unter freiem Himmel gehalten wird (Bauernhöfe mit Freilandhaltung, Hinterhofbestände etc.) und in Gebieten, in denen sich Zugstrassen von Wandervögeln befinden. Das Gremium gibt folgende Empfehlungen: die Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen * zur Gewährleistung der Trennung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, die Stärkung des Bewusstseins der Landwirte für sämtliche in Frage kommenden Instrumente und Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos, die Intensivierung der der Überwachung von Einrichtungen mit Freilandhaltung sowie die Entwicklung einer strukturierten Kooperation zwischen Ornithologen und AI-Epidemiologen (Überwachung, Aufzeichnung der Flugmuster von Zugvögeln sowie AI- Epidemiologie Die Epidemiologie untersucht, wie oft und weshalb Krankheiten und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen in verschiedenen Gruppen von Menschen auftreten. Dies umfasst die Untersuchung von gesundheitsbezogenen Messgrößen (z.B. Exposition gegenüber Pestiziden oder Vitaminmangel) in einer Population und wie sich diese auf das Risiko einer Gesundheitsbeeinträchtigung auswirken können..).

Obwohl Einfuhren von lebendem Geflügel und gefangenen Vögeln einen Risikofaktor darstellen können, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung des HPAI-Erregers aufgrund der in der Europäischen Union geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die AI unwahrscheinlich – insbesondere wenn der LPAI-Erreger in dieser Gesetzgebung zusätzlich eindeutig identifiziert wird, wie sie seitens des AHAW-Gremiums empfohlen wird.

Die mögliche Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen. der Einschleppung und Ausbreitung der Krankheit mittels infizierter Geflügelprodukte (wie z.B. Geflügelfleisch, Eier und verarbeiteter Produkte) in der Tierfutterkette sollte eingegrenzt werden. Dies sollte durch eine Reihe von Faktoren erreicht werden, zu denen vor dem Export greifende Schutzmaßnahmen, Einfuhrkontrollen, Verarbeitungsmethoden, das Verbot des Gebrauchs von Küchenabfällen bei der Tierfütterung, Verwässerungseffekte und weitere Umweltfaktoren zählen. Das Risiko, dass der LPAI-Erreger in die Lebensmittelkette gelangt sein könnte, wird als vernachlässigbar angesehen. Das Gremium empfiehlt, zur Einschränkung der unerlaubten Importe von lebenden Vögeln und anderen Geflügelarten die entsprechenden Einfuhrkontrollen weiter zu verschärfen.

Geflügelfäkalien und -abfälle gelten als häufige Träger für die Verbreitung der LPAI- und HPAI-Varianten des Virus. Das Gremium empfiehlt, den Handel mit Geflügelfäkalien und -abfällen als landwirtschaftlichem Dünger auf Düngervarianten zu beschränken, die angemessen behandelt wurden, um das potentielle Vorkommen von AI-Viren zu verhindern. Geflügelfedern und -daunen, die ebenfalls mit Fäkalien verseucht sein könnten, sollten ebenfalls angemessen behandelt werden, um das Virus zu beseitigen, bevor es überhaupt innerhalb der EU zirkulieren bzw. in die EU drängen kann.

Neben der Festsetzung der vorstehenden Gefahren und der Abgabe spezifischer Empfehlungen hinsichtlich deren Eindämmung empfiehlt das AHAW-Gremium auch allgemeine Maßnahmen, die im Umgang mit der Krankheit hilfreich sein können. Im Falle eines Ausbruchs empfiehlt das Gremium verstärkte Biosicherheits- und Bio-Eindämmungsmaßnahmen. Das Gremium empfiehlt darüber hinaus die Impfung von Geflügelbeständen (als Alternative zu Präventivschlachtungen) als mögliche Methode zur Ausrottung der Krankheit. Diese sollten jedoch nur in Verbindung mit geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen und anderen Maßnahmen durchgeführt werden, die die Aufspürung einer tatsächlichen Infektion innerhalb des Bestands ermöglichen würden, um so eine „Verschleierung“ ** der Infektion durch die Auswirkungen des Impfstoffs zu verhindern. Es wird nicht davon ausgegangen, dass zu Freizeitzwecken gehaltene Bestände und Haustiervögel die Ausbreitung der Krankheit erheblich begünstigen. Daher schlägt das Gremium in Bezug auf diese Vögel vor, dass als Alternative zu Massenschlachtungen verschärfte Überwachungs- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie zusätzliche Quarantäne- und Impfungsbemühungen in Betracht gezogen werden sollten.

Weitere zentrale Empfehlungen sind:

  • die Entwicklung von Frühwarnsystemen zur frühzeitigen Identifizierung des LPAI-Erregers;
  • die Identifikation von Gebieten, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht (d.h. von Gebieten, in denen sich Geflügelbestände in unmittelbarer Nachbarschaft von Schlaf- oder Überwinterungsstätten oder Migrationsstrecken befinden, insbesondere in Bezug auf Wasservögel);
  • die Festlegung von sicheren Entfernungen zwischen einzelnen Bauernhöfen sowie die Erstellung von regionalen Planungsvorschriften zur Eindämmung des Risikos der Ausbreitung der Infektion der Krankheit, insbesondere in Bereichen, in denen viel Geflügel auf engem Raum gehalten wird;
  • die Erstellung von Notfallplänen für die Massenschlachtung von Geflügel im Fall von größeren Krankheitsausbrüchen;
  • die Anwendung der sanftesten Schlachtmethoden bei entsprechendem Schlachtzwang im Rahmen von Krisen (das Gremium empfiehlt entsprechende Methoden und listet diejenigen auf, die nicht angewandt werden sollten).
Notes to editors

Der HPAI-Erreger umfasst unter anderem den H5N1- Stamm Subtyp eines Mikroorganismus, der durch seine genetische Zusammensetzung definiert ist; im Falle von Escherichia coli O157 beispielsweise bezieht sich der Teil „O157“des Namens auf den Stamm., der momentan in Südostasien weit verbreitet ist. Experten für Öffentliche Gesundheit gehen davon aus, dass der Erreger längerfristig mit dem Erreger von Grippeerkrankungen beim Menschen verschmelzen, den Sprung über die Artenbarriere vollziehen, auf Menschen übergehen und verheerende Auswirkungen auf die menschliche Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung. haben könnte. Während das HPAI-Virus normalerweise bei Geflügel mit hoher Sterblichkeitsrate Krankheiten auslöst, werden von dem LPAI-Virus erheblich häufiger Vögel befallen, allerdings mit zumeist nur milden oder sogar harmlosen Auswirkungen.

Das wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ-Gremium) der EFSA hat sich mit dem Risiko für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit Lebensmitteln befasst und darauf hingewiesen, dass bei Beachtung der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation zur Lebensmittelhygiene sowie zum den Umgang und zur Zubereitung von Lebensmitteln jede Gefahr für die menschliche Gesundheit effizient kontrolliert werde.

* Biosicherheitsmaßnahmen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungen und Kontakte zwischen Bauernhöfen (durch Bewegung von Tieren und Menschen) sowie von auf Bauernhöfen genutzten Maschinen und Geräten, zur sicheren Entsorgung von Fäkalien und Abfällen sowie zur Reinigung und Desinfektion.

** DIVA-Konzept (Differentiating Infected from Vaccinated Animals, Trennung infizierter Tiere von geimpften Tieren), entweder mittels geeigneter serologischer Tests oder durch Einsatz ungeimpfter markierter Tiere, die im Stall gelassen werden, um den Bestand bei einer eventuellen Infektion in erster Linie zu identifizieren und anschließend eine geeignete Behandlung zu ermöglichen.

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