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EFSA bewertet die Sicherheit von GV-Maishybriden:keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt zu erwarten

Das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute vier Gutachten über gentechnisch veränderte (GV) Maishybride im Hinblick auf deren Verwendung als Lebensmitteln und Futtermitteln sowie deren Einfuhr und Weiterverarbeitung veröffentlicht*. Eines dieser Hybride ist der Hybridmais MON 863 x MON 810, der bereits im Jahr 2004 vom GMO-Gremium bewertet wurde**. Da die Experten geteilter Meinung darüber waren, ob weitere spezielle Daten zu diesem Hybridmais erforderlich seien, und sie zu keiner abschließenden Sicherheitsbewertung kamen, forderte die EFSA, dass zusätzlich eine 90-Tages-Studie an Ratten zur weiteren Beurteilung durch das Gremium durchgeführt werden sollte. Nachdem das Gremium diese vom Antragsteller vorgelegte Studie geprüft hatte, kam es zu dem Ergebnis, dass weder der Mais MON 863 x MON 810 noch die anderen bewerteten GV-Maishybride*** im Rahmen ihrer vorgesehenen Verwendung negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.

Dies ist das erste Mal, dass die EFSA Risikobewertungen für GV-Maishybride abschließend bewertet hat, die durch Kreuzung einzelner GV-Linien (Linie MON 863 kombiniert mit der Linie MON 810 und/oder der Linie NK 603) gewonnen wurden, um verschiedene Merkmale (z.B. Schutz vor verschiedenen Schädlingen und/oder Herbizidresistenz) zu kombinieren. Die einzelnen GV-Linien waren bereits als sicher eingestuft worden.

Der Mais MON 863 x MON 810 wurde bereits im Jahr 2004 vom GMO-Gremium der EFSA bewertet. Allerdings kamen die Experten bei dieser ersten Bewertung zu keiner Einigung, da sie geteilter Meinung darüber waren, ob zusätzliche Daten erforderlich seien, um die Sicherheit des Hybridmaises zu bestätigen. Auf Anforderung der EFSA ist eine neue Tierstudie (90-Tages-Fütterungsstudie an Ratten mit dem Mais MON 863 x MON 810) durchgeführt worden. Der Antragsteller hat die Ergebnisse dem Gremium zur Prüfung vorgelegt. Außerdem hat der Antragsteller auch für die anderen Maishybride MON 863 x NK 603 und MON 863 x MON 810 x NK 603 ähnliche Fütterungsstudien durchgeführt.

Das GMO-Gremium bewertete die GV-Maishybride hinsichtlich ihres Verwendungszwecks nach den Grundsätzen, die im Leitliniendokument des GMO-Gremiums für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebens und Futtermitteln beschrieben sind****. Die Bewertung umfasste die Charakterisierung der neu eingefügten DNA Komplexes, kettenähnliches Molekül, das in allen Lebewesen und einigen Viren vorkommt und die genetischen Informationen (Gene) trägt. Die DNA (dt.: Desoxyribonukleinsäure – DNS) ist in der Lage, sich selbst zu kopieren, und enthält die „Baupläne“aller Proteine, die für die Schaffung und Erhaltung von Leben notwendig sind. und der Proteine, eine vergleichende Analyse der agronomischen Merkmale und der Zusammensetzung sowie eine Sicherheitsbewertung der neuen Proteine und des Lebensmittels und Futtermittels als Ganzes, insbesondere auch darauf ob sie möglicherweise toxisch oder allergen sind. Darüber hinaus wurden Nährwert und Umweltrisiken bewertet und der „Post-market monitoring plan“ (Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen) überprüft.

Aufgrund dieser Risikobewertungen kamen die Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass keine Bedenken bezüglich der Sicherheit der GV-Maishybride bestehen. Sie unterscheiden sich in ihrer Sicherheit und ihren Ernährungseigenschaften nicht von herkömmlichem Mais.

Die vom Antragsteller vorgelegten Überwachungspläne für die betreffenden GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt. entsprechen nach Ansicht des Gremiums den vorgesehenen Verwendungszwecken (d. h. zur Einfuhr, Weiterverarbeitung sowie als Lebens- und Futtermittel).

Abschließend war das Gremium der Ansicht, dass die vorliegenden Informationen ausreichen, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen, und dass die GV-Maishybride

  • MON 863 x MON 810
  • MON 863 x NK 603 und
  • MON 863 x MON 810 x NK 603

im Rahmen ihrer vorgesehenen Anwendungen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben werden.

Den vollständigen Wortlaut der Gutachten finden Sie unter

Notes to editors

Hybridmais

Die Herstellung von Hybridmais ist ein gängiges Verfahren der klassischen Maiszüchtung. Bei diesem Verfahren werden zunächst separate Linien gezüchtet, die dann gekreuzt werden, um Hybridsaatgut für den Einsatz in der Landwirtschaft herzustellen. Dabei lassen sich erwünschte Merkmale selektieren und Linien mit ererbten Merkmalen kreuzen, um so die landwirtschaftlichen Erträge zu steigern.

GV-Maishybride: MON 863 x MON 810, MON 863 x NK 603 und
MON 863 x MON 810 x NK 603

Die GV-Maishybride wurden durch Kreuzung der GV-Maislinie MON 863 mit den GV Maislinien MON 810 und/oder NK 603 mit Hilfe herkömmlicher Züchtungsmethoden entwickelt, um ihre jeweiligen spezifischen Merkmale zu kombinieren. Es wurde keine neue Genveränderung vorgenommen. Der Hybridmais MON 863 x MON 810 wurde z. B. entwickelt, um das Merkmal in MON 863, das einen Schutz vor bestimmten Käferschädlingen (vor allem des Maiszünslers) verleiht, mit dem Merkmal in MON 810, das die Pflanze vor Faltern schützt, zu kombinieren. Die Kombination mit der Linie NK 603 verleiht dem Mais eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glyphosat.

Die einzelnen GV-Linien wurden bereits früher in separaten Risikobewertungen untersucht. MON 863 wurde vom GMO-Gremium der EFSA als unbedenklich eingestuft. MON 810 und NK 603 wurden bereits von der Europäischen Kommission***** zugelassen, nachdem Risikobewertungen zuvor durchgeführt worden waren. Sofern angemessen, wurden die Daten, die für die einzelnen GV-Linien verwendet wurden, auch bei der Sicherheitsbewertung der GV-Maishybride berücksichtigt.

*Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 bzw. Richtlinie 2001/18/EG
**GMO-Gutachten zu MON 863 und MON 863 x MON 810 für das Inverkehrbringen  http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/50.htm   und für das Inverkehrbringen zum Zweck der Einfuhr und Weiterverarbeitung  http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/49.htm
***MON 863 x NK 603 und MON 863 x MON 810 x NK 603
****Leitliniendokument für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebens und Futtermitteln http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/99.htm
***** Entscheidung 98/294/EG der Kommission und die Verwendung als Lebensmittel- und Futtermittelzutaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 258/97

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