Externe Beschwerde

Worüber kann ich mich beschweren?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu bestehenden und neu auftretenden lebensmittelbedingten Risiken, unterstützt Risikomanager in der EU bei ihren Entscheidungen und hilft Verbrauchern, sich vor Risiken entlang der Lebensmittelkette zu schützen. Der Aufgabenbereich der EFSA umfasst Folgendes: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit. 

Die Arbeit der EFSA beinhaltet Folgendes:

  • Sammlung von wissenschaftlichen Daten und Fachwissen
  • Bereitstellung unabhängiger, aktueller wissenschaftlicher Gutachten zu Fragen der Lebensmittelsicherheit
  • Kommunikation ihrer wissenschaftlichen Arbeit gegenüber der Öffentlichkeit 
  • Zusammenarbeit mit EU-Ländern, internationalen Gremien und anderen Interessenträgern 
  • Stärkung des Vertrauens in dasSystem der Lebensmittelsicherheit der EU durch sichere und verlässliche Beratung 

Sie können eine Beschwerde zu Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag der EFSA einreichen. Die EFSA ist nicht zuständig für die Umsetzung von EU-Recht, Strafverfolgung, Lebensmittelinspektion oder Entscheidungen über Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden, wie etwa über die Zulassung regulierter Produkte. 

In diesem Zusammenhang gewährt die EFSA jeder juristischen oder natürlichen Person die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften und Grundsätze vorliegt, die in einschlägigen Normen, Rechtsvorschriften oder sonstigen Dokumenten in Bezug auf Entscheidungen, Praktiken, Verhaltensweisen oder Unterlassungen der EFSA festgelegt sind. Dazu gehören Situationen wie Entscheidungen zu personenbezogenen und regulatorischen Daten, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Bewertung übermittelt werden, oder Mitteilungen, die sich unmittelbar auf die rechtlichen Interessen einer Person auswirken. 

Beschwerden, die in bestimmten Verfahren zu erheben sind (z. B. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend ein Auswahlverfahren für die Besetzung einer freien Stelle oder einer vergleichbaren Position, Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, Anträge auf Überprüfung von Entscheidungen im Rahmen des Umgangs mit konkurrierenden Interessen, Anträge auf vertrauliche Behandlung von Informationen und auf Überprüfung auf dem Verwaltungsweg gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829, 1831 und 2065/2003 usw.) müssen die im jeweiligen Rechtsakt oder Verfahren beschriebenen Verfahren befolgen, und nicht die des allgemeinen Beschwerdemechanismus. 

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

  • Reichen Sie hier eine Beschwerde ein und übermitteln Sie der Behörde folgende Informationen:
    • Ihre persönlichen Angaben (Vorname, Familienname, Kontaktdaten, Arbeitgeber/Organisation usw., sofern relevant);
    • den Grund für Ihre Beschwerde
    • das Ergebnis, das Sie mit der Einreichung der Beschwerde erzielen möchten; und
    • alle relevanten Nachweise oder Verweise auf Unterlagen (Link zu Websites oder Veröffentlichungen, Produktname, EFSA-Referenznummer, Dokument usw.);
  • Ihre Beschwerde muss bei der EFSA innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum eingereicht werden, an dem Sie von den Tatsachen, auf die sich Ihre Beschwerde stützt, unterrichtet wurden oder davon Kenntnis erlangt haben. 
  • Sie haben die Möglichkeit, die vertrauliche Behandlung Ihrer Beschwerde oder bestimmter Teile davon zu beantragen, indem Sie dies in der Beschwerde selbst angeben und eine entsprechende Begründung oder Rechtfertigung beifügen.

Wie wird die EFSA meine Beschwerde behandeln?

  • Die EFSA wird den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen oder anderweitig darauf antworten, es sei denn, es fehlen ausreichende Informationen (siehe oben) oder Ihre Beschwerde wurde missbräuchlich, übermäßig zahlreich, oder wiederholt gestellt oder ist sinnlos: In diesen Fällen wird die EFSA die eingegangene Korrespondenz nicht bearbeiten. 
  • Die EFSA verpflichtet sich, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang einer vollständigen Beschwerde zu antworten. Diese Frist kann je nach der Komplexität des Falles verlängert werden. 
  • Die EFSA verpflichtet sich ferner, Ihre Beschwerde gemäß dem Kodex für gute Verwaltungspraxis der EFSA zu bearbeiten.
  • In Bezug auf Anträge auf interne Überprüfung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 verpflichtet sich die EFSA, innerhalb von 16 Wochen nach Ablauf der achtwöchigen Frist für die Einreichung der Beschwerde oder innerhalb von 22 Wochen nach Ablauf der in Artikel 10 der Verordnung festgelegten Frist von acht Wochen für die komplexesten Fälle zu antworten.  

Stehen mir weitere Schritte oder Möglichkeiten zur Verfügung?

Falls Sie mit der Antwort der EFSA auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, stehen Ihnen weitere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Datenschutzerklärung

Siehe auch