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Abgeordnete nationale Sachverständige und Gastwissenschaftler/innen

ANS und Hospitanten erfüllen eine doppelte Aufgabe: Sie bringen ihr Fachwissen bei der EFSA ein und nehmen anschließend das während ihrer Abordnung erworbene Wissen wieder in ihre Heimatbehörde oder Universität mit. Auf diese Weise werden der gegenseitige Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der EFSA und ihren Partnern gefördert und gestärkt.

ANS werden zur EFSA abgeordnet, bleiben aber weiterhin bei ihrem nationalen Arbeitgeber beschäftigt. Eine Abordnung ist nicht gleichbedeutend mit einer Beschäftigung bei der EFSA und führt auch nicht zu einer Beschäftigung bei der Behörde.

Die Dauer einer Abordnung zur EFSA ist auf höchstens vier Jahre begrenzt. Ort der Abordnung ist Parma.

Wer kann sich bewerben?

Beamte und Beamtinnen nationaler Behörden können in unseren wissenschaftlichen oder administrativen Referaten als ANS tätig sein.

Anforderungen

  • Bewerber/innen aus öffentlichen Verwaltungen/Einrichtungen oder internationalen Regierungsorganisationen sollten vorab die Zustimmung ihrer jeweiligen Organisation einholen.
  • Doktorandinnen und Doktoranden müssen nachweisen, dass sie derzeit in einem Doktorandenprogramm eingeschrieben sind.
  • Sie müssen über gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen (Mindestniveau: B2 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)

Programm für Hospitanten

Das Programm für Hospitanten richtet sich an wissenschaftlich Fachkräfte, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Fachkräfte, die ihr Fachwissen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich der EFSA einbringen können oder an bestimmten Projekten im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA interessiert sind. Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten keine finanzielle Vergütung und die EFSA übernimmt keine der ihnen entstehenden Ausgaben mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben während ihrer Abordnung beziehen.

Als Hospitant erweitern Sie Ihre Fachkompetenz durch eine Forschungsarbeit oder ein Projekt auf einem Gebiet Ihrer Wahl in einem multikulturellen Umfeld.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Personen aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die

  • Beamte bzw. Beamtinnen in einer öffentlichen Verwaltung, Einrichtung, zwischenstaatlichen und internationalen Organisation oder
  • Doktoranden bzw. Doktorandinnen an einer unabhängigen Universität oder Forschungseinrichtung sind.

Die Dauer der Hospitanz beträgt für alle Bewerber/innen höchstens 12 Monate, mit Ausnahme von Doktoranden/innen, bei denen eine Höchstdauer von 6 Monaten gilt.

Anforderungen

Gute Englischkenntnisse (Mindestniveau: B2 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) sowie die Fähigkeit zum Arbeiten in einem multikulturellen Umfeld sind dabei unabdingbar.

Was wir anbieten

  • Als ANS oder Hospitant bei der EFSA sind Sie aktiv in die Tätigkeit der EFSA eingebunden und sind Teil eines engagierten multikulturellen Teams.
  • Die ANS haben gegebenenfalls Anspruch auf ein Tagegeld und eine monatliche Vergütung sowie auf Erstattung ihrer Reisekosten zu Beginn und am Ende ihrer Abordnung.
  • Für Hospitanten hängt die Dauer des Hospitanz vom jeweiligen Projekt ab und wird im Angebot angegeben. Eine Vergütung durch die EFSA ist nicht vorgesehen.