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EFSA bewertet möglichen Zusammenhang zwischen zwei Neonikotinoiden und Entwicklungsneurotoxizität

Die EFSA war von der Europäischen Kommission ersucht worden, ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen. zu erstellen und dabei die jüngsten Forschungsergebnisse von Kimura-Kuroda[1] sowie vorliegende Daten zum Potential von Acetamiprid und Imidacloprid zu berücksichtigen, das in Entwicklung begriffene menschliche Nervensystem, insbesondere das Hirn, zu schädigen.

Das PPR-Gremium befand, dass Acetamiprid und Imidacloprid unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen können. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten. Bei diesen sogenannten toxikologischen Referenzwerten handelt es sich um klare Vorgaben bezüglich der Menge einer Substanz, der Verbraucher ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko kurz- und langfristig ausgesetzt werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die akute Referenzdosis (ARfD), die zulässige Tagesdosis ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.) und die annehmbare Anwenderexposition (AOEL) (Nähere Informationen dazu, wie diese Referenzwerte konzipiert werden, um den Schutz von Verbrauchern und Anwendern sicherzustellen, finden sich in den Hinweisen für die Redaktion).

Ausgehend von ihrer Auswertung der vorliegenden Informationen schlägt die EFSA Änderungen der folgenden toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid vor:

  • Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
  • Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.

Die EFSA ist sich der eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bewusst und empfiehlt die Durchführung weiterer Forschungsarbeiten zur Gewinnung zuverlässigerer Daten. Dessen ungeachtet war das PPR-Gremium der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Die EFSA unterstützt daher die Festlegung eindeutiger und konsistenter Kriterien, um die verpflichtende Vorlage von DNT-Studien im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide in der EU zu bewirken. Dies könnte die Entwicklung einer integrierten DNT-Prüfstrategie umfassen, die einem stufenweisen Ansatz folgt. Hierbei würden zunächst Labortests mit Zellen (sogenannte In-vitro-Tests) eingesetzt und, falls die ersten Ergebnisse bezüglich des DNT-Potentials einer Substanz besorgniserregend sind, in einem weiteren Schritt Tierversuche (In-vivo-Tests) mit einbezogen. Das PPR-Gremium empfiehlt, dass im Rahmen einer solchen Prüfstrategie alle Neonikotinoid-Substanzen einer Bewertung unterzogen werden.

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