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Wissenschaftler der EFSA verstärken die Koordination bei der Bewertung von Lebens- und Futtermittelzusatzstoffen

Zwei wissenschaftliche Gremien der EFSA sind zu dem Schluss gelangt, dass der Farbstoff Patentblau V (E 131) bei der Verwendung als Lebensmittel- bzw. Futtermittelzusatzstoff Produkt, das Tierfuttermitteln absichtlich zugesetzt wird, um i) die Qualität der Futtermittel, ii) die Qualität der tierischen Lebensmittelerzeugnisse und/oder iii) die Leistung und Gesundheit der Tiere zu verbessern. in den derzeit üblichen Konzentrationen für Mensch und Tier unbedenklich ist. Gemäß den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Lebens- und Futtermittel arbeitet die EFSA unter verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen mit unterschiedlichen Datenanforderungen. Die Gremien der EFSA werden im Rahmen der Sicherheitsbewertung von Substanzen wie Farbstoffen und anderen Zusätzen, die sowohl in Lebens- als auch Futtermitteln verwendet werden, weiterhin ein konsistentes Vorgehen bei ihrer Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. gewährleisten; dies betrifft auch die Berücksichtigung vorliegender wissenschaftlicher Daten in diesen Bereichen.

Sachverständige des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) der EFSA haben die Sicherheit von Patentblau V als Lebensmittelfarbstoff bewertet und für seine Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff Stoff, der Lebensmitteln oder Getränken absichtlich zugesetzt wird, um bestimmte nützliche technologische Funktionen zu erfüllen (z.B. in Bezug auf Konservierung, Geschmack und Farbe oder die Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit bzw. Konsistenz). Lebensmittelzusatzstoffe werden normalerweise weder allein konsumiert noch als charakteristische Zutaten in Lebensmitteln verwendet. eine neue zulässige tägliche Aufnahmemenge ( ADI Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Der ADI-Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z.B. Lebensmittelzusatzstoffen, Pestizidrückständen und Tierarzneimitteln, angewendet.-Wert) von 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt. Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffs an, die der Mensch ohne ein nennenswertes Gesundheitsrisiko lebenslang täglich zu sich nehmen kann. Bei Zugrundelegung der „angegebenen“ Höchstgehalte in Lebensmitteln ergab die Expositionsabschätzung Einer der Hauptschritte der Risikobewertung, bei dem es um eine eingehende Bewertung der Frage geht, wer oder was einer Gefahr ausgesetzt ist, und in welchen (zu quantifizierenden) Mengen. eine Verbraucherexposition, die für alle Bevölkerungsgruppen unter dem ADI-Wert liegt. Bei Zugrundelegung der von der EU „zugelassenen“ Höchstgehalte jedoch liegt die geschätzte Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. von Säuglingen und Kindern mit einem hohen Konsum an Lebensmittelerzeugnissen, die diesen Farbstoff enthalten, über dem ADI-Wert. Zugelassene Höchstgehalte werden von Risikomanagern festgelegt, um die in Lebens- und Futtermittelerzeugnissen verwendeten Mengen bestimmter Stoffe zum Schutz der Verbraucher zu begrenzen. Angegebene Höchstgehalte beziehen sich auf die in Lebens- und Futtermittelerzeugnissen tatsächlich enthaltenen, von den Herstellern angegebenen Mengen dieser Stoffe (welche unter den zugelassenen Höchstwerten liegen können.)

Bei seiner Bewertung bezog das ANS-Gremium Daten aus Studien mit ein, die auch vom Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) berücksichtigt wurden. Das FEEDAP-Gremium bewertete in seinem Gutachten die Sicherheit und Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt. dieses Farbstoffs bei der Verwendung als Zusatzstoff in Futtermitteln für Tiere, die nicht der Lebensmittelerzeugung dienen, wie z.B. Haustiere. Daher ist seine Verwendung als Futtermittelzusatzstoff im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit unbedenklich.

Die Datenanforderungen in diesen Bereichen sind aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften unterschiedlich. Bei der Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit eines Futtermittelzusatzstoffs werden ein vom Antragsteller (z. B. dem Hersteller oder einem Zwischenhändler) eingereichtes Dossier sowie öffentlich zugängliche Daten bewertet. Im Fall eines bereits zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffs wird kein Dossier zur Prüfung eingereicht; daher können sämtliche vorliegenden wissenschaftlichen Daten zusammengetragen und berücksichtigt werden. 

Notes to editors
  • Das FEEDAP-Gremium spielt, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ausgeführt, eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung unabhängiger wissenschaftlicher Beratung im Rahmen von Zulassungsverfahren für Futtermittelzusatzstoffe. Das Gremium bewertet jeden neuen Zusatzstoff, für den eine Zulassung beantragt wird. Hersteller müssen hierzu einen Antrag vorlegen, der Informationen zur Identität des Zusatzstoffs, seinen Verwendungsbedingungen und Kontrollverfahren sowie Daten zum Nachweis seiner Sicherheit und Wirksamkeit umfasst. Das FEEDAP-Gremium prüft diese Informationen und bewertet die Wirksamkeit und Sicherheit des Zusatzstoffs im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt und berücksichtigt dabei Rückstände sowohl in Erzeugnissen tierischen Ursprungs (z. B. Milch, Fleisch, Eier) als auch im Boden, im Grundwasser und im Oberflächenwasser. Wenn das Gutachten der EFSA positiv ausfällt, können die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten eine Zulassung für bestimmte Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art. und/oder Verwendungsbedingungen erteilen. Die Zulassung ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt, der jedoch verlängert werden kann. Siehe: Applications for feed additives
  • Wie in den Verordnungen (EG) Nr. 1333/2008 und (EU) Nr. 257/2010 festgelegt, muss die EFSA bis 2020 eine erneute Bewertung aller vor dem 20. Januar 2009 in der EU zur Verwendung zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe vornehmen, bevor diese in eine EU-Liste der genehmigten Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen werden können. Bei seiner Neubewertung bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe muss das ANS-Gremium der EFSA die gesamte einschlägige wissenschaftliche Literatur, einschließlich der ursprünglichen wissenschaftlichen Bewertung, berücksichtigen und kann hierzu ggf. auch Aufrufe zum Einreichen von Daten veröffentlichen. Siehe: Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen
  • Die Zulassung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs oder einer vorgeschlagenen neuen Verwendung bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe erfordert die Einreichung eines formellen Antrags bei der Europäischen Kommission zusammen mit einem Antragsdossier, das Angaben zur vorgesehenen Verwendung sowie wissenschaftliche Daten zur Sicherheit des betreffenden Stoffs enthält. Siehe: Applications for regulated food ingredients

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