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Gesundheitsbezogene Angaben zu „allgemeinen Funktionen“ gemäß Artikel 13

Gesundheitsbezogene Angaben zu „allgemeinen Funktionen“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verweisen auf die Bedeutung eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen, auf Funktionen oder Verhaltensfunktionen auf schlank machende und gewichtskontrollierende Eigenschaften, die Verstärkung des Sättigungsgefühls oder die verringerte Energieaufnahme durch den Verzehr eines Lebensmittels. Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie Angaben über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern .

Die von der EFSA vorgenommene wissenschaftliche Bewertung stellt sicher, dass auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung fundierte und richtige Angaben über Zusammenhänge zwischen Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen. und Gesundheit gemacht werden, die den Verbrauchern helfen können, sich gesund zu ernähren.

Bis April 2011 hat die EFSA 263 wissenschaftliche Gutachten für mehr als 2 150 gesundheitsbezogene Angaben zu „allgemeinen Funktionen“ veröffentlicht. Die Angaben stammen aus einer Liste mit 4637 Angaben, die die Europäische Kommission der EFSA zwischen Juli 2008 und März 2010 übermittelte. Im März 2010 legte die Europäische Kommission der EFSA die letzte Tranche von 452 gesundheitsbezogenen Angaben zur Bewertung vor.

Die aktualisierte endgültige Liste mit den 4637 Angaben ging aus dem Konsolidierungsprozess hervor, der von der Kommission nach Überprüfung der über 44 000 von den Mitgliedstaaten eingereichten Vorschläge für gesundheitsbezogene Angaben durchgeführt wurde. Im Mai 2010 wurde die vollständige Liste als Access-Datenbank auf der Website der EFSA veröffentlicht.

Die EFSA wird die Bewertung der von der Kommission priorisierten gesundheitsbezogenen Angaben zu allgemeinen Funktionen Eine Art gesundheitsbezogene Angabe, aus der hervorgeht, dass ein Nährstoff oder ein Inhaltsstoff in Lebensmitteln die Erhaltung einer normalen Gesundheit oder Leistung beim Menschen beeinflussen oder die Gewichtskontrolle unterstützen kann. voraussichtlich bis Ende Juni 2011 abschließen.

Der EFSA vorgelegte Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben

Die Liste der gesundheitsbezogenen Angaben, die der EFSA zur Bewertung übermittelt wurde, kann sowohl im Register der Anfragen („Register of Questions“) als auch in der Access-Datenbank eingesehen werden.

Register der Anfragen

Das EFSA-Register der Anfragen („Register of Questions“) gibt einen Überblick über die Bearbeitung der Liste gesundheitsbezogener Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 1 durch die EFSA, einschließlich des Bewertungsstands, der Q-Nummer und der Bewertungsfrist für jede Angabe. Den gesamten Schriftverkehr zwischen der EFSA und der Europäischen Kommission finden Sie am Ende des Abschnittes über das jeweilige Mandat (Mandatsnummer: M-2008-1061).

Datenbank der an die EFSA zur Bewertung übermittelten gesundheitsbezogenen Angaben

Die konsolidierte Datenbank der gesundheitsbezogenen Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 1 enthält die 4637 Haupteinträge für gesundheitsbezogene Angaben, die der EFSA zur Bewertung vorgelegt wurden. Rund 10 500 ähnliche gesundheitsbezogene Angaben/Zusammenhänge wurden unter diesen Haupteinträgen zusammengefasst. Diese gesundheitsbezogenen Angaben/Zusammenhänge beschreiben ähnliche Wirkungen eines Stoffes auf den Körper und beinhalten die Verwendungsbedingungen sowie die Literatur, die die EFSA bei ihrer wissenschaftlichen Bewertung berücksichtigen muss.

Alle 4637 Haupteinträge für gesundheitsbezogene Angaben sind auch im Register der Anfragen enthalten.

Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert, um die von der EFSA veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten über gesundheitsbezogene Angaben aufzunehmen und um sämtliche von der Kommission vorgenommenen Änderungen an der Liste wiederzugeben. Zu diesen Änderungen zählen beispielsweise Rücknahmen von gesundheitsbezogenen Angaben. Weitere Informationen über die Access-Datenbank sind im   Modus Operandi der EFSA(35.18 KB) enthalten, der die Vorgehensweise der EFSA bei der Bearbeitung der Angaben gemäß Artikel 13 erläutert.

Zum Öffnen der Datenbank wird MS Access 2003 oder eine neuere Version benötigt.

So öffnen Sie die Datenbank:

  1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die zip-Datei und speichern Sie sie.
  2. Doppelklicken Sie auf die zip-Datei, um die Datei zu entpacken.
  3. Doppelklicken Sie auf die Datei „art13claims.mdb“, um die Datenbank zu öffnen.

Datenbank der an die EFSA zur Bewertung übermittelten gesundheitsbezogenen Angaben (auf Englisch) (7.96 MB)(Stand: Juli 2011)

Verfahren der EFSA zur Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben

Vorprüfung der Angaben

Bevor die EFSAS im Jahr 2008 mit der wissenschaftlichen Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben begann, unterzog sie alle Angaben, die sie bis zu diesem Zeitpunkt von der Kommission erhalten hatte, einer Vorprüfung, um die Angaben, die bereits vom zuständigen Gremium bewertet werden konnten, von denjenigen zu trennen, für die weitere Informationen erforderlich waren. Die Wissenschaftler der EFSA einigten sich dazu im Oktober 2008 auf die Anwendung von sechs Kriterien, um eine sorgfältige und einheitliche Vorprüfung der gesundheitsbezogenen Angaben zu gewährleisten. Das Ergebnis dieser Vorprüfung ist für jeden Haupteintrag der gesundheitsbezogenen Angaben in der Access-Datenbank angegeben.

Im Januar 2009 schickte die EFSA mehr als 2000 Angaben, die ungenau waren oder nicht sachgerecht beschrieben wurden, deren Verwendungsbedingungen nicht genau dargelegt oder deren Anwendungsbereich oder gesundheitlicher Zusammenhang unklar war, zur weiteren Klärung an die Kommission zurück. Im November 2009 erhielt die EFSA von den Mitgliedstaaten Rückmeldungen mit zusätzlichen Informationen.

Verfahren zur Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben

In Anbetracht seiner Erfahrungen mit der Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben stellt das NDA-Gremium Interessengruppen Leitlinien über die wissenschaftlichen Anforderungen und allgemeinen Prinzipien für die Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben zur Verfügung.

Darüber hinaus hat die EFSA die Referenzen für rund 3 300 gesundheitsbezogene Angaben in konsolidierten Literaturlisten zusammengefasst. Aufgrund des großen Umfangs wurden die Referenzen in vier Teilen veröffentlicht. Diese Zusammenstellung beinhaltet alle eingereichten Referenzen für Haupteinträge von gesundheitsbezogenen Angaben, die die EFSA im Auftrag der Europäischen Kommission vorrangig zu bewerten hat.

Teil 1: ID-Nummern 1 bis 1000 (auf Englisch) (6.53 MB)
Teil 2: ID-Nummern 1001 bis 2000 (auf Englisch) (5.62 MB)
Teil 3: ID-Nummern 2001 bis 3000 (auf Englisch) (2.16 MB)
Teil 4: ID-Nummern 3001 bis 4705 (auf Englisch) (4.4 MB)