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Unzureichende Daten verhindern abschließende Bewertung der Sicherheit von GV-Mais 98140 durch EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnte zu keinem abschließenden Ergebnis im Hinblick auf die Sicherheit von genetisch verändertem (GV-) Mais 98140 gelangen, nachdem der Antragsteller es versäumte, wesentliche Daten vorzulegen, die eine vollständige Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. gestatten. Die EFSA konnte keine endgültige Gesamtbewertung der potenziellen Risiken des herbizidtoleranten GV-Maises 98140 für die Gesundheit von Mensch und Tier vornehmen, da der Antrag nicht alle im Leitliniendokument der Behörde dargelegten Mindeststandards erfüllte.

Den Sachverständigen des Gremiums für genetisch veränderte Organismen ( GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt.) der Behörde war es nicht möglich, die vergleichende Bewertung des GV-Maises durchzuführen, da Studien, die als Teil des Antrags eingereicht wurden, keine ausreichenden Daten zu den Merkmalen der Pflanze, wie deren Zusammensetzung und Erscheinungsbild, enthielten.

Die vergleichende Bewertung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Risikobewertung von GVO. Dabei vergleicht man GV-Pflanzen sowie aus diesen gewonnene Lebens- und Futtermittel mit ihren jeweiligen herkömmlichen Pendants – sogenannten Vergleichspflanzen bzw. Vergleichsprodukten (engl. comparators). Diese Vorgehensweise ist gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union für sämtliche GVO-Zulassungsanträge erforderlich. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass Lebens- und Futtermittel aus konventionell gezüchteten Pflanzen seit langem sicher verwendet werden und daher als Vergleichsbasis für die Risikobewertung von aus GV-Pflanzen gewonnenen Lebens- und Futtermitteln dienen können.

Nach einer ersten Bewertung der Feldversuche des Antragstellers gelangte die EFSA zu dem Schluss, dass die vom Antragsteller als Vergleichspflanze gewählte Pflanzensorte nicht zulässig war. Wie bei fast allen (bisher 98%) der bei der EFSA eingereichten Zulassungsanträge für GVO, forderten die Wissenschaftler der Behörde vom Antragsteller zusätzliche Daten an, um den GV-Mais 98140 korrekt bewerten zu können. Die daraufhin vom Unternehmen eingereichten Informationen über Feldversuche, die für die vergleichende Bewertung durchgeführt worden waren, erfüllten jedoch ebenfalls nicht die in den Leitliniendokumenten der EFSA dargelegten Kriterien.

Für einige Aspekte des Antrags konnte das GMO-Gremium die Sicherheitsbewertung hingegen abschließen. So kam die EFSA zu dem Schluss, dass keine Hinweise auf eine Allergenität Fähigkeit, eine nicht normale Immunreaktion hervorzurufen, die bei einem Menschen zu einer allergischen Reaktion führt. im Zusammenhang mit den in der GV-Pflanze neu exprimierten Proteinen GAT4621 und ZM-HRA vorliegen. Die EFSA bestätigte darüber hinaus, dass die erhöhten Gehalte bestimmter Bestandteile von GV-Mais 98140 (Aminosäuren, die auch in konventionellen Pflanzen zu finden sind) keine erhöhten Sicherheitsbedenken für Mensch und Tier darstellen. Das Gremium kam ferner zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich sei, dass der GV-Mais im Rahmen seiner Verwendungszwecke in Lebens- und Futtermitteln sowie zur Einfuhr und Verarbeitung nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt habe.

Insgesamt jedoch konnte die Behörde die Risikobewertung von GV-Mais 98140 aufgrund von Unzulänglichkeiten bei der vom Antragsteller durchgeführten vergleichenden Bewertung nicht abschließen und war somit nicht in der Lage, zu einem abschließenden Ergebnis über die Sicherheit von Mais 98140 im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier zu gelangen.

Die Risikobewertung der EFSA zu GV-Mais 98140 wurde gemäß ihrem Auftrag, unabhängige wissenschaftliche Beratung für die Entscheidungsträger in der Europäischen Union zu leisten, erstellt. Die Bewertungen der EFSA werden, neben anderen Faktoren, von den Risikomanagern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidung über die Zulassung von GVO berücksichtigt.

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