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EU-Risikobewerter: Schlussfolgerungen der Studienergebnisse von Séralini et al. nicht fundiert

Aufgrund schwerwiegender Mängel im Hinblick auf Design und Methodik erfüllt die Studie von Séralini et al. nicht die anerkannten wissenschaftlichen Standards; daher besteht keine Notwendigkeit, die früheren Sicherheitsbewertungen für die genetisch veränderte Maissorte NK603 zu überprüfen. Zu diesen Schlussfolgerungen gelangten die unabhängigen und getrennt voneinander durchgeführten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie von sechs EU-Mitgliedstaaten, die nach der Veröffentlichung der Studienergebnisse in der Fachzeitschrift Food and Chemical Toxicology vom 19. September 2012 vorgenommen worden waren.

Die EFSA legte heute ihre abschließende Bewertung der wissenschaftlichen Publikation von Séralini et al. vor, in der Bedenken hinsichtlich der potenziellen Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden. der genetisch modifizierten Maissorte NK603 sowie eines Glyphosat enthaltenden Herbizids geäußert worden waren. Insbesondere war auf eine mögliche Verbindung zwischen der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber diesen Substanzen und einer erhöhten Tumorinzidenz bei Ratten hingewiesen worden.

In ihrer abschließenden Auswertung bestätigte die Behörde ihre erste Einschätzung, dass die Schlussfolgerungen der Verfasser aufgrund von Unzulänglichkeiten in Bezug auf das in dem Artikel beschriebene Studiendesign sowie die Präsentation und Interpretation der Studienergebnisse nicht als wissenschaftlich fundiert betrachtet werden können. Folglich können keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen über das Auftreten von Tumoren bei den untersuchten Ratten gezogen werden. Ausgehend von den von Séralini et al. veröffentlichten Daten sieht die EFSA keine Notwendigkeit, ihre früheren Sicherheitsbewertungen von NK603 zu überprüfen oder diese Ergebnisse bei ihrer laufenden Bewertung von Glyphosat zu berücksichtigen.

Per Bergman, der die Arbeiten der EFSA leitete, erklärte: „Die Auswertung der EFSA hat ergeben, dass die Studie von Séralini et al. aufgrund ihrer Unzulänglichkeiten keine ausreichende wissenschaftliche Qualität für eine Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. aufweist. Außerdem beauftragten einige Mitgliedstaaten unabhängig voneinander eine Reihe nationaler Einrichtungen damit, die Studie einer Bewertung zu unterziehen. Aus diesen Bewertungen geht hervor, dass in weiten Teilen der EU-Risikobewertungsgemeinschaft Konsens darüber herrscht, dass die Schlussfolgerungen von Séralini et al. nicht durch die Daten in der veröffentlichten Publikation gestützt werden. Wir sind daher der Auffassung, dass die Angelegenheit mit dem Abschluss dieses Bewertungsprozesses geklärt wurde.“

Breiter Konsens

Die abschließende Stellungnahme der EFSA berücksichtigt die unabhängigen Bewertungen der Publikation durch Einrichtungen von sechs Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden. Die Volltextfassungen dieser Bewertungen sind im Anhang zur Stellungnahme der EFSA enthalten.

Die EFSA wies auf den breiten europäischen Konsens hin, der sich nach Auswertung der Bewertungen durch die Mitgliedstaaten ergibt, die alle zu der Auffassung gelangt sind, dass die Schlussfolgerungen von Séralini et al. nicht durch die in der Publikation vorgelegten Daten gestützt werden. Vier der nationalen Bewertungen kamen zu dem Schluss, dass die Publikation keine wissenschaftlichen Daten enthält, die eine Wiederaufnahme der Risikobewertung von NK603 oder von Glyphosat erforderlich machen. Dies gilt nicht für den französischen Haut Conseil des Biotechnologies (Hoher Rat für Biotechnologie) sowie für Italien, in deren Bewertungen diese Frage nicht berücksichtigt wurde.

Ferner wurden von den Mitgliedstaaten viele Schwächen im Hinblick auf Studienmethodik und -design ermittelt, die auch von der EFSA festgestellt wurden. So wiesen die Einrichtungen der Mitgliedstaaten auf folgende Mängel hin: unklare Studienziele, geringe Anzahl der in den einzelnen Versuchsgruppen verwendeten Tiere, mangelnde Detailliertheit der Angaben in Bezug auf die Zusammensetzung der Diäten und verwendeten Formulierungen, fehlende wichtige Informationen zu den angewandten statistischen Methoden sowie unvollständige Daten bezüglich der Endpunkte.

Nicht angemessene Stichprobengröße

Im Verlauf der Auswertung forderte die EFSA Séralini et al. auf, weitere Informationen zur Dokumentation ihrer Studie vorzulegen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Stellungnahme sind bei der Behörde keine diesbezüglichen Daten eingegangen. Allerdings veröffentlichten Séralini et al. am 9. November 2012 eine allgemeine Antwort auf die weltweiten Reaktionen auf ihre Publikation. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Veröffentlichung kam die EFSA zu dem Schluss, dass sie nur begrenzt relevante Daten enthält, jedoch keine Antwort auf die meisten der in der ersten Stellungnahme der Behörde aufgeworfenen Fragen gibt.

In ihrer „Antwort an die Kritiker“ stellen Séralini et al. fest, dass die Stichprobengröße ihrer Versuchsgruppen zu klein gewesen sei, um Schlussfolgerungen hinsichtlich langfristiger Karzinogenität Krebs verursachende Eigenschaft eines Stoffs, wenn ein Tier oder ein Mensch diesem ausgesetzt ist. und Mortalität ziehen zu können. Die EFSA stellte ihrerseits fest, dass dieses Zugeständnis der Verfasser nicht mit deren allgemeinen Schlussfolgerungen der Publikation in Bezug auf Tumoren und Mortalität übereinstimmt.

Die Bewertung des Artikels von Séralini et al. durch die EFSA steht im Einklang mit ihrem Auftrag, sämtliche einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt.-Risikobewertung zu sichten und auszuwerten. Die Behörde ist entschlossen, auch weiterhin die einschlägige Fachliteratur kontinuierlich zu überwachen, um sicherzustellen, dass die von der EFSA geleistete Beratung stets dem neuesten Stand der Wissenschaft entspricht.

1. Worum handelt es sich bei der Studie von Séralini et al.?

Am 19. September 2012 veröffentlichte die wissenschaftliche Fachzeitschrift Food and Chemical Toxicology auf ihrer Webseite einen Artikel von Séralini et al. über eine 2-jährige Fütterungsstudie an Ratten, bei der die gesundheitlichen Auswirkungen von genetisch verändertem Mais (GV-Mais) NK603 sowie eines den Wirkstoff Glyphosat enthaltenden Herbizids untersucht worden waren.

Die Autoren der Studie kamen zu dem Schluss, dass der Verzehr der GV-Maissorte NK603 sowie geringer Konzentrationen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel-Formulierungen, die deutlich unter den als offiziell sicher geltenden Grenzwerten liegen, bei den Ratten negative gesundheitliche Auswirkungen wie Tumore auslösen.

2. Um was wurde die EFSA gebeten?

Am 26. September erhielt die EFSA ein offizielles Ersuchen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Séralini et al. – European Commission Mandate(76.07 KB). Das Ersuchen beinhaltete folgende fünf Punkte:

  • eine wissenschaftliche Auswertung des Artikels vorzunehmen;
  • die Autoren des Artikels um die notwendige Klärung aller fraglichen Punkte zu bitten;
  • den Artikel dahin gehend zu untersuchen, ob er wissenschaftliche Erkenntnisse enthält, die die EFSA zu einer Überprüfung ihrer früheren Bewertung zur Sicherheit von GV-Mais NK603 veranlassen könnte;
  • die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Bewertungen des Artikels zu berücksichtigen;
  • die Bewertung der für die Evaluierung von Glyphosat zuständigen deutschen Behörden zu berücksichtigen.

Am 4. Oktober 2012 veröffentlichte die EFSA eine erste Auswertung des Artikels von Séralini et al.

3. Was ist unter „erste Auswertung“ zu verstehen?

Eine von der Behörde eingesetzte multidisziplinäre Arbeitsgruppe (Taskforce) analysierte den Artikel von Séralini et al. und veröffentlichte als ersten Schritt eines zweistufigen Verfahrens eine erste wissenschaftliche Auswertung. Diese umfasste eine vorläufige Analyse der online veröffentlichten Studie und berücksichtigte Aspekte wie die Studienziele, ihr Design und die angewendeten statistischen Methoden. Das Ziel bestand darin, alle potenziellen Informationslücken, die einer Klärung durch die Autoren der Studie bedürfen, zu ermitteln. Außerdem sollte die Europäische Kommission dahin gehend beraten werden, ob der Artikel wissenschaftliche Erkenntnisse enthält, die die EFSA zur Überprüfung ihrer früheren Bewertung zur Sicherheit von GV-Mais NK603 veranlassen könnte.

Deutschland wurde mit der Bewertung der Studie hinsichtlich Glyphosat beauftragt, da es der Bericht erstattende Mitgliedstaat für diesen spezifischen Wirkstoff ist, d.h. für dessen Evaluierung zuständig, ist.

4. Welche Erkenntnisse ergab die erste Auswertung des Séralini-Artikels durch die EFSA?

Die EFSA gelangte zu dem Schluss, dass der Artikel von Séralini et al. nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, um für eine Risikobewertung in Betracht gezogen zu werden. Aufgrund der Beschreibung in dem genannten Artikel befand die erste Auswertung der EFSA das Studiendesign sowie die Präsentation und Interpretation der Studienergebnisse als unzulänglich. Die zahlreichen offenen Fragen in Bezug auf das in dem Artikel beschriebene Design und die Methodik der Studie erlauben keine abschließenden Aussagen zum Auftreten von Tumoren bei den untersuchten Ratten. Um sich ein umfassendes Verständnis der Studie zu verschaffen, bat die EFSA die Autoren, wichtige zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

5. Wer war an der ersten Bewertung des Artikels auf Seiten der EFSA beteiligt?

Unter der Leitung des Direktors für Wissenschaftliche Bewertung regulierter Produkte wurde die erste Auswertung von einer Gruppe von EFSA-Wissenschaftlern vorgenommen, die über Fachkenntnisse in Biostatistik, experimentellem Design, Säugetier-Toxikologie, Biotechnologie, Biochemie, der Sicherheitsbewertung von Pestiziden sowie der Sicherheitsbewertung von genetisch veränderten Organismen verfügen. Jeweils ein Mitglied des Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO) und des Gremiums für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) der EFSA wurden gebeten, die Auswertung vor der Veröffentlichung zu begutachten.

6. Welche Rolle hatten die externen Gutachter im Rahmen der Auswertung der EFSA?

Wissenschaftler mit einschlägiger Erfahrung in den Bereichen GVO bzw. Pestizide wurden gebeten, als externe Gutachter ein Peer-Review der Auswertung der EFSA vorzunehmen. Ihre Rolle beschränkte sich auf die Abgabe einer unparteiischen Drittmeinung zur Auswertung. Das Peer-Review-Verfahren vor Veröffentlichung eines Artikels in einer Fachzeitschrift ist Standard-Praxis in der Wissenschaft. Einschlägig qualifizierte Experten werden hierzu von wissenschaftlichen Kollegen gebeten, eine unabhängige Überprüfung des betreffenden Beitrags vorzunehmen.

Gutachter entscheiden weder über den Inhalt der endgültigenVeröffentlichung noch tragen sie hierfür irgendeine Verantwortung. Dieses System dient der Sicherung wissenschaftlicher Standards und der Gewährleistung wissenschaftlicher Glaubwürdigkeit.

7. Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Die EFSA hat die Autoren der Studie um Klärung bestimmter in dem Artikel aufgetretener Fragen gebeten. Liegen die Antworten vor, werden diese Informationen im zweiten Schritt des von der EFSA durchgeführten Evaluierungsverfahrens in die weitere Auswertung des Artikels einfließen, deren Ergebnisse in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

Im Rahmen dieses zweiten Evaluierungsschritts wird die EFSA neben etwaigen von den Autoren erhaltenen Informationen auch die bereits in Mitgliedstaaten (wie Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden) laufenden Bewertungen in Betracht ziehen sowie die Bewertung der für die Evaluierung von Glyphosat zuständigen deutschen Behörden berücksichtigen.

Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bildet einen Grundpfeiler der Arbeit der EFSA, insbesondere bei der Reaktion auf dringende Ersuchen um wissenschaftliche Beratung. Während der Erstellung der ersten Auswertung des Artikels von Séralini et al. stand die EFSA stets in engem Kontakt zu den Mitgliedstaaten.

8. Um welche Art von Informationen hat die EFSA die Autoren der Studie gebeten?

Die Fragen der EFSA bezogen sich hauptsächlich auf Aspekte des Studiendesigns und der in der Studie angewendeten Methoden – Pressemitteilung: EFSA veröffentlicht erste Auswertung zu GV-Mais- und Herbizid-Studie . So wurde z.B. nach einer klaren Darstellung der Studienziele, des für die Fütterungsstudien verwendeten Protokolls und der statistischen Auswertung gefragt. Die EFSA forderte die Autoren auf, in der Veröffentlichung fehlende zusätzliche Informationen nachzureichen, um ein umfassendes Verständnis der kompletten zweijährigen Studie zu ermöglichen.

9. Hat die EFSA die Rohdaten der Studie angefordert?

Nein. Die EFSA hat keine Rohdaten der Studie angefordert, da diese Informationen zum jetzigen Zeitpunkt des Auswertungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die EFSA hat angesichts der aufgezeigten Lücken hinsichtlich der Präsentation der Studienergebnisse weitere Informationen zur Methodik der Studie angefordert. Dies beinhaltet keine Anforderung von Rohdaten der Studie und beschränkt sich auf die Art von Informationen, die üblicherweise in wissenschaftlichen Publikationen zu finden sind.

10. Wird in dem veröffentlichten Artikel nachgewiesen, dass GV-Mais NK603 und/oder Glyphosat kanzerogen sind?

Nein. Derartige Schlussfolgerungen können aus den in der Veröffentlichung von Séralini et al. dargestellten Ergebnissen nicht gezogen werden. In ihrer ersten Auswertung befand die EFSA, dass das Studiendesign sowie die Präsentation und Interpretation der Studienergebnisse, so wie sie in dem Artikel dargelegt sind, unzulänglich sind. Die zahlreichen offenen Fragen in Bezug auf das in dem Artikel beschriebene Design und die Methodik der Studie erlauben keine abschließenden Aussagen zum Auftreten von Tumoren bei den untersuchten Ratten. Beispielsweise ist die für diese Untersuchung verwendete begrenzte Anzahl an Ratten zu gering, um zwischen zufälligen Effekten – Tumoren, die auf natürliche Weise (also ohne äußere Einflüsse) aufgetreten sind – und solchen, die möglicherweise infolge des Verzehrs von GV-Mais NK603 und/oder Glyphosat entstanden sind, unterscheiden zu können. Außerdem neigt der in dieser zweijährigen Studie verwendete Rattenstamm dazu, während der erwarteten Lebensdauer von zwei Jahren Tumore zu entwickeln. Dies bedeutet, dass die beobachtete Tumorfrequenz durch die natürliche, für diesen Stamm Subtyp eines Mikroorganismus, der durch seine genetische Zusammensetzung definiert ist; im Falle von Escherichia coli O157 beispielsweise bezieht sich der Teil „O157“des Namens auf den Stamm. typische Tumorinzidenz beeinflusst wird, und zwar unabhängig von jeder Behandlung. Insgesamt kam die EFSA zu dem Schluss, dass der Artikel von Séralini et al. den wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt und deshalb nicht zur Risikobewertung herangezogen werden kann.

11. Wie hat die EFSA in der Vergangenheit die Sicherheit von GV-Mais NK603 bewertet?

Das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO) der EFSA hat im Jahr 2009 für einen Antrag zum Anbau, zur Einfuhr und zur Verarbeitung von GV-Mais NK603 eine Sicherheitsbewertung durchgeführt[1]. Das GMO-Gremium der EFSA kam zu dem Schluss, dass Mais NK603 hinsichtlich möglicher direkter Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier bzw. die Umwelt genauso sicher ist wie herkömmlicher, nicht genetisch veränderter Mais.

Der Antragsteller legte seinerzeit zwei Tierfütterungsstudien mit Mais NK603 vor, die vom Gremium bewertet wurden. Bei der ersten handelte es sich um eine Untersuchung zur akuten Toxizität, bei der Mäuse zwei Proteinen ausgesetzt wurden, die von der GV-Pflanze exprimiert werden. In dieser Studie gab es keine Hinweise auf negative Auswirkungen.

Die zweite vom Antragsteller vorgelegte Fütterungsstudie war eine 90-tägige Toxizitätsstudie, bei der Ratten Mais NK603 als ganzes Futtermittel verabreicht worden war. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf negative Auswirkungen bei den Ratten gab, die Futter mit bis zu 33% Maiskörnern der Sorte NK603 erhalten hatten.

Nähere Angaben zur Risikobewertung von GV-Mais NK603, einschließlich der Tierfütterungsstudien, enthält das folgende wissenschaftliche Gutachten der EFSA  .

GV-Mais NK603 wurde vom GVO-Gremium der EFSA auch im Zusammenhang mit Anträgen zu kombinierten Transformationsereignissen („stacked events“) bewertet.

Wie bei allen GVO-Anträgen wurde die Maissorte NK603 von dem Gremium gemäß den Leitfäden für die Risikobewertung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bewertet. Jeder der folgenden Aspekte wurde evaluiert:

  • die molekulare Charakterisierung der GV-Pflanze unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Spender- und Empfängerorganismus;
  • die Merkmale des GV-Erzeugnisses hinsichtlich Zusammensetzung, Nährwert und Agronomie;
  • die potenzielle Toxizität und Allergenität Fähigkeit, eine nicht normale Immunreaktion hervorzurufen, die bei einem Menschen zu einer allergischen Reaktion führt. des GV-Erzeugnisses;
  • die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt bei einer absichtlichen Freisetzung des GV-Erzeugnisses unter Berücksichtigung seines vorgesehenen Verwendungszwecks (Einfuhr, Verarbeitung oder Anbau).

[1] Das GVO-Gremium der EFSA hatte bereits 2003 ein wissenschaftliches Gutachten zu GV-Mais NK603 veröffentlicht, das allerdings auf einen Antrag auf Einfuhr und Verarbeitung beschränkt war. Das 2009 erstellte wissenschaftliche Gutachten zu GV-Mais NK603 bezog sich auf einen Antrag auf Einfuhr und Verarbeitung sowie Anbau.

12. Wie berücksichtigt die EFSA die Ergebnisse von Tierfütterungsstudien bei ihren Risikobewertungen?

Der Leitfaden der EFSA zur Risikobewertung von GVO legt dar, wann Tierfütterungsstudien erforderlich sind und welche Tierfütterungsstudien durchgeführt werden sollten.

Aufgrund der spezifischen Beschaffenheit und Merkmale jedes einzelnen GVO variieren die zur Sicherheitsbewertung erforderliche Form und Dauer der Tests entsprechend den Ergebnissen der ersten Phase des Risikobewertungsverfahrens: eine vergleichende Bewertung zwischen dem GVO und seinem nicht genetisch veränderten Pendant[2].

Tests sind beispielsweise dann notwendig, wenn die Ergebnisse der vergleichenden Bewertung nach Einschätzung der EFSA eine potenziell toxische Wirkung der GV-Pflanze zeigen. In einem solchen Fall würde die EFSA die Durchführung einer 90-tägigen Tierfütterungsstudie verlangen, um diesen Punkt vor Abschluss ihrer Risikobewertung weiter zu untersuchen


[2] Vergleichender Ansatz: Der derzeit von Risikobewertern weltweit verfolgte Ansatz zur Bewertung der Sicherheit von GVO besteht in der Durchführung einer vergleichenden Bewertung, um festzustellen, ob die GV-Pflanze, z.B. GV-Mais, genauso sicher ist wie ihr konventionelles, nicht genetisch verändertes Pendant.

13. Was ist mit Fütterungsstudien unterschiedlicher Dauer?

Abhängig von der jeweils spezifischen Art des untersuchten GVO und den Ergebnissen der ersten Phase des Risikobewertungsverfahrens (der vergleichenden Bewertung) zwischen dem GVO und seinem Nicht-GV-Pendant kann die EFSA Fütterungsstudien unterschiedlicher Dauer empfehlen.

Ergeben sich in dieser ersten Phase der Risikobewertung beispielsweise Anzeichen einer potenziellen Toxizität des GVO, kann die EFSA eine 90-tägige Fütterungsstudie bei Ratten empfehlen.

Die EFSA kann auch eine Fütterungsstudie mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen empfehlen, wobei die Behörde bislang noch nie eine derartige Studie bei GVO-Anträgen angefordert hat. Eine längere Fütterungsstudie könnte erforderlich sein, wenn die Ergebnisse der vergleichenden Bewertung oder die einer 90-tägigen Fütterungsstudie potenzielle negative Auswirkungen, beispielsweise im Hinblick auf eine etwaige Kanzerogenität, gezeigt hätten.

14. Warum wurde Deutschland mit der Bewertung der Studie in Bezug auf Glyphosat betraut?

Deutschland wurde um die Bewertung der Studie in Bezug auf Glyphosat gebeten, da es der für die Evaluierung dieses speziellen Wirkstoffs zuständige (Bericht erstattende) Mitgliedstaat ist.

Laut EU-Regelung sind einzelne Mitgliedstaaten für die Durchführung von ersten Bewertungen und Neubewertungen verschiedener Wirkstoffe zuständig. Sobald diese Informationen an die anderen Mitgliedstaaten weitergegeben wurden, führt die EFSA ein Peer-Review dieser (Neu-)Bewertung durch.

15. Worum handelt es sich bei der abschließenden Stellungnahme der EFSA zum Artikel von Séralini et al.?

Die abschließende Stellungnahme der EFSA ist der zweite Teil einer zweistufigen Bewertung der Publikation von Séralini et al. durch eine multidisziplinäre Taskforce. Im Anschluss an die erste Auswertung der EFSA, die am 4. Oktober 2012 veröffentlicht wurde, berücksichtigt die abschließende Beurteilung auch Bewertungen aus sechs EU-Mitgliedstaaten; außerdem wurde den Verfassern des Artikels Zeit eingeräumt, um Anfragen hinsichtlich weiterer Informationen zu Dokumentation und Design der Studie zu beantworten.

16. Was waren die Ergebnisse der abschließenden Auswertung des Artikels von Séralini et al. durch die EFSA?

In ihrer abschließenden Auswertung bestätigte die EFSA ihre erste Einschätzung, dass die Schlussfolgerungen der Verfasser aufgrund von Unzulänglichkeiten in Bezug auf das in dem Artikel beschriebene Studiendesign sowie die Präsentation und Interpretation der Studienergebnisse nicht als wissenschaftlich fundiert betrachtet werden können. Daher können keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen über das Auftreten von Tumoren bei den untersuchten Ratten gezogen werden. Ausgehend von den von Séralini et al. veröffentlichten Daten sieht die EFSA keine Notwendigkeit, ihre früheren Sicherheitsbewertungen von NK603 zu überprüfen oder diese Ergebnisse bei ihrer laufenden Bewertung von Glyphosat zu berücksichtigen.

17. Die Bewertungen welcher Mitgliedstaaten wurden als Teil der abschließenden Auswertung der EFSA berücksichtigt?

Die abschließende Stellungnahme der EFSA berücksichtigt die unabhängigen Bewertungen der Publikation von Séralini et al. durch Einrichtungen von sechs EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien und den Niederlanden.

18. Welche Einrichtungen der Mitgliedstaaten haben den Artikel von Séralini et al. ausgewertet?

  • Belgien: Biosicherheitsrat (Conseil consultatif de Biosécurité – CCB)/ Adviesraad voor Bioveiligheid – ARB);
  • Deutschland: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) & Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR);
  • Dänemark: Institut für Lebensmittelforschung an der Technischen Universität Dänemarks (DTU Fødevareinstituttet)
  • Frankreich: Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail – Anses)
  • Frankreich: Hoher Rat für Biotechnologie (Haut Conseil des biotechnologies – HCB);
  • Italien: Oberstes Institut für das Gesundheitswesen (Istituto Superiore di Sanità – ISS) & Zooprophylaktisches Experimentalinstitut der Regionen Latium und Toskana (Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Regioni Lazio e Toscana – IZSLT);
  • Niederlande: Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Produktsicherheit (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit – NVWA).

19. Haben Séralini et al. die Anfrage der EFSA hinsichtlich weiterer Informationen zur Dokumentation und Methodik ihrer Studie beantwortet?

Nein, die Verfasser haben nicht direkt auf die Anfrage der EFSA auf Zugang zu Daten hinsichtlich Dokumentation und Methodik der Studie geantwortet. Allerdings veröffentlichten Séralini et al. am 9. November 2012 einen Online-Artikel mit dem Titel „Answers to critics“ (Antworten an die Kritiker), der weitere Informationen zur Studie enthält. Diese Publikation bezieht sich nicht auf die erste Stellungnahme der EFSA oder die in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführten Bewertungen. Wissenschaftler der EFSA haben sich eingehend mit dieser Publikation befasst und kamen zu dem Schluss, dass sie nur begrenzt relevante Daten enthält, jedoch keine Antworten auf die Mehrzahl der in der ersten Stellungnahme der EFSA aufgeworfenen Fragen gibt. Insbesondere Fragen in Bezug auf statistische Methoden oder die Darlegung der Endpunkte bleiben weiterhin unbeantwortet. Darüber hinaus räumen Séralini et al. ein, dass ihre Stichprobengrößen zu klein gewesen seien, um Schlussfolgerungen hinsichtlich langfristiger Karzinogenität und Mortalität ziehen zu können.

20. Ist die Arbeit der EFSA in diesem Bereich jetzt beendet?

Die Bewertung des Artikels von Séralini et al. durch die EFSA stand im Einklang mit ihrem Auftrag, sämtliche einschlägigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur GVO-Risikobewertung zu sichten und auszuwerten. Die Behörde ist entschlossen, auch weiterhin die einschlägige Fachliteratur kontinuierlich zu überwachen, um sicherzustellen, dass die von der EFSA geleistete Beratung stets aktuell und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechend ist.

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